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Gefahr der Altersarmut nimmt zu – Rentnerinnen und Rentner häufiger von Armut bedroht

In Rheinland-Pfalz hat der Anteil der von Armut bedrohten Rentnerinnen und Rentner in den vergangenen Jahren zugenommen. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems zum Internationalen Tag für die Beseitigung der Armut mitteilt, waren 2018 (gemessen am Bundesmedian) knapp 18 Prozent der Rentnerinnen und Rentner – also mehr als jede bzw. jeder sechste – armutsgefährdet. Das waren knapp drei Prozentpunkte mehr als 2008 und knapp fünf Prozentpunkte mehr als 2006. Im Ländervergleich weist nur Mecklenburg-Vorpommern unter den Rentnerinnen und Rentnern eine höhere Armutsgefährdungsquote auf.

Seit 2006 ist die Armutsgefährdungsquote unter den Rentnerinnen und Rentnern in Rheinland-Pfalz nahezu kontinuierlich gestiegen. Lag die Quote im Jahr 2006 erst bei 13,1 Prozent, erreichte sie 2014 mit einem Anteilswert von 18,3 Prozent ihren vorläufigen Höhepunkt. Nach einem leichten Rückgang in den Jahren 2015 und 2016 hat sie zuletzt wieder zugenommen. Aktuell – das heißt im Jahr 2018 – sind 17,9 Prozent der rheinland-pfälzischen Rentnerinnen und Rentner armutsgefährdet und damit deutlich mehr als im bundesweiten Durchschnitt (16,1 Prozent). Im Ländervergleich weist nur Mecklenburg-Vorpommern eine höhere Armutsgefährdungsquote auf (18,6 Prozent). Am niedrigsten ist die Rate derzeit in Baden-Württemberg und in Hamburg (jeweils 13,4 Prozent).

Im Jahr 2018 lag die Armutsgefährdungsquote in Rheinland-Pfalz bei 15,4 Prozent und damit praktisch gleichauf mit dem bundesweiten Durchschnitt (15,5 Prozent). Während sie in Bremen (22,7 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (20,9 Prozent) deutlich höher ausfiel, waren in Bayern (11,7 Prozent) und in Baden-Württemberg (11,9 Prozent) anteilig sehr viel weniger Menschen von Armut bedroht. In Rheinland-Pfalz unterlag die Armutsgefährdungsquote in den letzten fünf Jahren nur geringen Schwankungen. Allerdings fällt sie heute um etwa einen Prozentpunkt höher aus als vor zehn Jahren (2008: 14,5 Prozent).

Die Schwelle, an der sich die Grenze zur Armutsgefährdung bemisst, lag 2018 für einen Einpersonenhaushalt bundesweit bei 1.035 Euro. Lebten zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren in einem Haushalt, errechnete sich – unter Berücksichtigung der Kostenersparnis in Mehrpersonenhaushalten – ein Grenzwert von 2.174 Euro.

Für einen Erwachsenen, der mit einem oder mehreren Kindern zusammen wohnte und wirtschaftete, fiel das Armutsgefährdungsrisiko besonders hoch aus. Von den Haushalten Alleinerziehender war in Rheinland-Pfalz 2018 fast jeder zweite armutsgefährdet (46,9 Prozent). Gegenüber 2008 bedeutet dies einen Anstieg um 2,7 Prozentpunkte. Im Vergleich der Länder sind die Haushalte von Alleinerziehenden nur in Mecklenburg-Vorpommern (56,9 Prozent) und in Sachsen-Anhalt (53,2 Prozent) häufiger von Armut bedroht. Deutlich seltener müssen Alleinerziehende und ihre Kinder in Berlin (34,1 Prozent) und in Baden-Württemberg (34,7 Prozent) die Einkommensarmut fürchten.

Die Daten stammen aus den Mikrozensuserhebungen 2005 bis 2018. Grundlage für die Auswertungen ist eine Hochrechnung der 1%-Stichprobe auf Basis der Bevölkerung in Privathaushalten am Hauptwohnsitz. Die Stichprobe des jährlich erhobenen Mikrozensus umfasst in Rheinland-Pfalz ca. 20.000 Haushalte, die umfassend zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Situation befragt werden.

Nach einem europaweit einheitlichen Standard ist die Armutsgefährdungsquote definiert als Anteil der Personen, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens (Median) der jeweiligen Bevölkerung beträgt. Grundlage für die Berechnung ist das sogenannte Äquivalenzeinkommen. Dabei handelt es sich um ein auf Basis des jeweiligen Haushaltsnettoeinkommens berechnetes bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied, mit dessen Hilfe unter anderem Größen- und Einsparvorteile von mitgliederstarken Haushalten ausgeglichen werden können. Das Äquivalenzeinkommen wird auf Basis der neuen OECD-Skala berechnet. In die Berechnung gehen alle Personen bzw. Haushalte mit gültigen Einkommensangaben ein.

Die Angaben zu den Rentnerinnen und Rentnern schließen sämtliche Nichterwerbspersonen mit Bezug einer eigenen (Versicherten-)Rente oder Pension und Personen im Alter von 65 Jahren und älter mit Bezug einer Hinterbliebenenrente oder -pension ein.

Autor: Sebastian Fückel (Referatsleiter Analysen Staat, Soziales)

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