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Grundsicherung und Eingliederungshilfe häufigste Sozialhilfeleistungen

Ende 2016 war in Rheinland-Pfalz nach Angaben des Statistischen Landesamtes die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mit knapp 43.400 Empfängerinnen und Empfängern die am häufigsten in Anspruch genommene Hilfeart der Sozialhilfe nach SGB XII, gefolgt von der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (31.645 Empfängerinnen und Empfänger). Während mehr Frauen als Männer auf Grundsicherung angewiesen waren (Frauenanteil: 53 Prozent), waren es bei der Eingliederungshilfe deutlich mehr Männer (Frauenanteil: 42 Prozent).

Die dritthäufigste Hilfeart war die Hilfe zur Pflege. Knapp 15.900 Personen erhielten Ende vergangenen Jahres entsprechende Leistungen. Zwei Drittel der Anspruchsberechtigten waren Frauen. Die Hilfe zum Lebensunterhalt wurde gut 14.700 Personen gewährt, wobei Frauen und Männer annähernd gleichermaßen auf diese Leistungen angewiesen waren (Frauenanteil: 49 Prozent). Etwa 850 Personen wurden mit Hilfen zur Gesundheit unterstützt (Frauenanteil: 58 Prozent), und rund 1.500 Menschen nahmen Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten bzw. Hilfe in anderen Lebenslagen in Anspruch (Frauenanteil: 44 Prozent).

Insgesamt wurden im Jahr 2016 netto mehr als 1,4 Milliarden Euro für Sozialhilfe ausgegeben, wobei die Eingliederungshilfe mit einem Anteil von 61 Prozent die mit Abstand größte Position darstellte. Zusammen mit der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (18 Prozent) und der Hilfe zur Pflege (14 Prozent) wurden 93 Prozent der gesamten Nettoausgaben für diese drei Hilfearten aufgewendet. Die übrigen sieben Prozent entfielen auf die Hilfe zum Lebensunterhalt (vier Prozent), die Hilfen zur Gesundheit (zwei Prozent) sowie die sonstigen Hilfen (ein Prozent). Hintergrund Anspruch auf Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XII) hat, wer sich in einer Notlage befindet, die nicht aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln behoben werden kann. Die Sozialhilfe greift ein, wenn keine anderen Leistungsansprüche bestehen etwa Unterhaltsleistungen oder Sozialleistungen aufgrund anderer Normen.

Zu den Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII zählen die Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel), die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel), die Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel), die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel), die Hilfe zur Pflege (7. Kapitel), die Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel) sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen (9. Kapitel). Die Hilfen schließen sich im Grundsatz nicht gegenseitig aus. Eine Person, die parallel Leistungen verschiedener Kapitel des SGB XII bezieht, wird bei jeder Hilfeart – und somit mehrfach – in der Statistik erfasst.

Die Leistungen der Sozialhilfe beseitigen bzw. mildern die Folgen von Behinderungen, gesundheitlichen und altersbedingten Einschränkungen und decken den Bedarf an Ernährung, den hauswirtschaftlichen Bedarf sowie die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens. Weitere Informationen: Pressemitteilung Nr. 81 (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
Pressemitteilung Nr. 139 (Ausgaben der Sozialhilfe)
Pressemitteilung Nr. 141 (Hilfe zum Lebensunterhalt)
Pressemitteilung Nr. 194 (Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII)

Datengrundlage:
Statistik der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt: Die Daten erhält das Statistische Landesamt einmal jährlich von den Landkreisen und den Delegationsgemeinden, d. h. Verbandsgemeinden bzw. verbandsfreien Gemeinden sowie den kreisfreien Städten.

Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Die Daten werden ab dem Berichtsjahr 2015 zentral durch das Statistische Bundesamt erhoben und den Statistischen Landesämtern zu Auswertungszwecken zur Verfügung gestellt.

Statistik über die Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII: Die Daten erhält das Statistische Landesamt einmal jährlich von den kreisfreien Städten und Landkreisen als zuständige örtliche Träger und dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung als zuständiger überörtlicher Träger der Sozialhilfe sowie den kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie Aufgaben des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB XII) wahrnehmen.

Ausgaben der Sozialhilfe: Die Daten erhält das Statistische Landesamt jährlich von den Sozialämtern der kommunalen Gebietskörperschaften und vom Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung.

Die Empfängerzahlen beziehen sich auf den Stichtag 31.12. bzw. bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf Dezember, die Ausgaben umfassen das gesamte Jahr.

Die Nettoausgaben entsprechen den insgesamt ausgezahlten Beträgen abzüglich der Einnahmen (z. B. Kostenersatz, Erstattungen von Sozialleistungsträgern).

Hilfebedürftige, die erwerbsfähig sind, bekommen infolge der sog. Hartz IV-Reformen seit 2005 Leistungen der Bundesagentur für Arbeit nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II).

Autorin: Dr. Julia Stoffel (Referat Auswertungen, Analysen Abteilung 1)

 

Empfängerinnen und Empfänger1 von und Nettoausgaben für Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII 20162 nach Hilfearten
HilfeartEmpfänger/-innenNettoausgaben
insgesamtdavon
FrauenMänner
Anzahl%Anzahl1.000 EUR
Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel) 14.7217.27349,4 7.44851.778
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel)43.39423.05753,1 20.337251.075
Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel)385449457,8 36027.366
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel)31.64513.25541,9 18.390867.683
 Hilfe zur Pflege (7. Kapitel) 15.89810.50566,1 5.393198.624
Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen (8. und 9. Kapitel)1.50665643,6 85015.716
1 Empfänger/-innen mehrerer verschiedener Hilfen werden bei jeder Hilfeart gezählt.
2 Empfänger/-innen am 31.12. bzw. im Dezember, Nettoausgaben beziehen sich auf das gesamte Jahr.
3 Unmittelbar vom Sozialamt erbrachte Leistungen

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