Wirtschaftszweige Im Produzierenden Gewerbe erhöhten sich die nominalen Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen 2015 um 3,3 Prozent; im Dienstleistungsbereich belief sich der Zuwachs auf 3,2 Prozent. Allerdings bestehen deutliche Unterschiede zwischen den Wirtschaftsbereichen hinsichtlich der Höhe der Verdienste. Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich erhielten 2015 im Durchschnitt 46.886 Euro brutto pro Jahr (einschließlich Sonderzahlungen). Während eine Vollzeitkraft im Produzierenden Gewerbe im Schnitt 51.386 Euro bekam, lag der Bruttojahresverdienst im Dienstleistungsbereich nur bei 44.051 Euro. Noch erheblich größer sind die Unterschiede zwischen den Wirtschaftszweigen. Hohe Verdienste wurden beispielsweise in den Bereichen Information und Kommunikation (62.506 Euro), Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (62.210 Euro) sowie Energieversorgung (62.021 Euro) erzielt, niedrige im Gastgewerbe (26.632 Euro). Art der Tätigkeit In allen Branchen wird das individuelle Verdienstniveau maßgeblich von der Art der ausgeübten Tätigkeit bestimmt. Am unteren Ende der Verdienstskala stehen ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Leistungsgruppe 5). Ihr Bruttojahresverdienst einschließlich Sonderzahlungen lag für Vollzeitbeschäftigte im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich 2015 durchschnittlich bei 25.333 Euro. Beschäftigte in leitender Position (Leistungsgruppe 1) erhielten im Durchschnitt 89.211 Euro. Allerdings sind die Nominallöhne in den niedrigeren Leistungsgruppen 2015 stärker gestiegen als in den höheren Leistungsgruppen. So stieg der Bruttomonatsverdienst einschließlich Sonderzahlungen bei ungelernten Arbeitskräften der Leistungsgruppe 5 um 5,5 Prozent. Auch in der Leistungsgruppe 4, der angelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit überwiegend einfachen Tätigkeiten zugeordnet werden, nahmen die Verdienste ebenfalls überdurchschnittlich zu (plus 4,3 Prozent). In der Leistungsgruppe 1 lagen die Bruttomonatsverdienste um 3,4 Prozent über dem Vorjahresniveau. Diese Unterschiede zwischen den Leistungsgruppen könnten mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes in Zusammenhang stehen, dessen Einfluss sich anhand der vorliegenden Daten jedoch nicht quantifizieren lässt.
Im Rahmen der Vierteljährlichen Verdiensterhebung werden in Rheinland-Pfalz etwa 2.200 Betriebe aus dem Produzierenden Gewerbe und dem Dienstleistungsbereich (ohne öffentliche Verwaltung) zu Verdiensten und Arbeitszeiten der vollzeit- und teilzeit- sowie der geringfügig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befragt. Einbezogen werden auch Sonderzahlungen wie Leistungsprämien oder Weihnachtsgeld.
Die Beschäftigten werden nach der Art der Tätigkeit fünf Leistungsgruppen zugeordnet. Leistungsgruppe 1 umfasst Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in leitender Stellung; in Leistungsgruppe 2 werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit sehr schwierigen bis komplexen oder vielgestaltigen Tätigkeiten eingeordnet; Leistungsgruppe 3 beinhaltet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit schwierigen Fachtätigkeiten; Leistungsgruppe 4 umfasst angelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit überwiegend einfachen Tätigkeiten und Leistungsgruppe 5 ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einfachen, schematischen Tätigkeiten.
Der Reallohnindex gibt die preisbereinigte Entwicklung der Verdienste einschließlich der Sonderzahlungen wieder. Aus dem Index der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten sowie der geringfügig Beschäftigten im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich wird die Veränderung der Verdienste berechnet, aus dem Verbraucherpreisindex die der Preise. Bei einer positiven Veränderungsrate des Reallohnindex sind die Verdienste stärker gestiegen als die Verbraucherpreise, bei einer negativen Veränderungsrate ist es entsprechend umgekehrt.
Autorin: Diane Dammers (Referat Analysen)