Die Sachkosten für die stationäre Versorgung erhöhten sich gegenüber dem Jahr 2015 ebenfalls um gut vier Prozent auf 1,5 Milliarden Euro. Darin enthalten sind pflegesatzfähige Instandhaltungskosten von nahezu 172 Millionen Euro (plus 7 Prozent). Hierbei handelt es sich um Investitionskosten für die Instandhaltung im stationären Bereich, z. B. die Erneuerung von Fenstern oder Bodenbelägen. 138 Millionen Euro entfielen auf Steuern, Zinsen und ähnliche Aufwendungen sowie auf Kosten der Ausbildungsstätten und Aufwendungen für den Ausbildungsfonds. In den Gesamtkosten waren Ausgaben in Höhe von 489 Millionen Euro für nichtstationäre Leistungen enthalten, etwa für ambulante, vor- und nachstationäre Leistungen sowie für wissenschaftliche Forschung und Lehre. Demnach beliefen sich 2016 die bereinigten Kosten der stationären Krankenhausversorgung auf 4,2 Milliarden Euro. Behandlungskosten pro Fall bei durchschnittlich 4.301 Euro Im Jahr 2016 wurden 966.400 Patientinnen und Patienten vollstationär behandelt. Das waren fast drei Prozent mehr als im vorangegangenen Jahr. Die stationären Krankenhauskosten je Fall lagen bei durchschnittlich 4.301 Euro und damit um 1,7 Prozent höher als im Jahr zuvor (4.228 Euro).
Das Statistische Bundesamt errechnet – nach Vorgaben des Krankenhausentgeltgesetzes – den sogenannten Orientierungswert für Krankenhäuser. Dieser Wert gibt die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten wieder, die ausschließlich auf Preis- oder Verdienständerungen zurückzuführen ist. Für den Zeitraum des zweiten Halbjahres 2016 und des ersten Halbjahres 2017 beträgt der Orientierungswert im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum 2,11 Prozent. Informationen zu Methodik und Berechnungsgrundlagen
Die Ergebnisse basieren auf den jährlichen Meldungen der Krankenhäuser.
Autorin: Charlotte Schmidt (Referat Auswertungen, Analysen Abteilung 1)
Kosten | 2006 | 2015 | 2016 | Veränderung 2016 zu | |
---|---|---|---|---|---|
2006 | 2015 | ||||
Mill. Euro | % | ||||
Personalkosten insgesamt | 1.979,9 | 2.851,7 | 2.961,5 | 49,6 | 3,9 |
darunter: | |||||
ärztlicher Dienst | 515,8 | 865,6 | 905,7 | 75,6 | 4,6 |
Pflegedienst | 686,6 | 896,3 | 915,5 | 33,3 | 2,1 |
medizinisch-technischer Dienst | 242,9 | 393,6 | 409,9 | 68,7 | 4,1 |
Sachkosten insgesamt | 1.038,5 | 1.484,2 | 1.546,7 | 48,9 | 4,2 |
darunter: | |||||
Lebensmittel | 56,5 | 84,7 | 85,8 | 51,8 | 1,3 |
medizinische Bedarfe | 500,7 | 727,4 | 763,2 | 52,4 | 4,9 |
Energie | 76,2 | 98,7 | 94,6 | 24,0 | -4,2 |
pflegesatzfähige Instandhaltungskosten | 142,1 | 159,8 | 171,5 | 20,7 | 7,3 |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen, Steuern | 16,3 | 22,5 | 21,3 | 30,6 | -5,0 |
Kosten der Ausbildungsstätten | 20,9 | 33,3 | 36,0 | 71,7 | 7,8 |
Aufwendungen für den Ausbildungsfonds | - | 72,3 | 80,9 | - | 11,9 |
Gesamtkosten | 3.055,7 | 4.464,0 | 4.646,5 | 52,1 | 4,1 |
Abzüge für nichtstationäre Leistungen | 323,0 | 480,8 | 489,5 | 51,5 | 1,8 |
Bereinigte Kosten1 insgesamt | 2.732,7 | 3.983,2 | 4.157,0 | 52,1 | 4,4 |
1 Gesamtkosten bereinigt um Abzüge für nichtstationäre Leistungen. |