Der Rückgang geht im Wesentliche auf niedrigere Zahlen bei den Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zurück; dagegen stiegen die Gesamtregelleistungen nach dem SGB II (Hartz-IV-Leistungen) deutlich an.
Der weitaus größte Teil der Menschen, die ihren Lebensunterhalt aufgrund von Arbeitslosigkeit oder zu geringem Einkommen nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, erhielt den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zufolge Gesamtregelleistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II (Hartz-IV-Leistungen). In Rheinland-Pfalz betraf dies Ende 2016 mehr als 230.300 Empfängerinnen und Empfänger. Davon erhielten rund 165.300 als Erwerbsfähige Arbeitslosengeld II. Bei den restlichen knapp 65.100 handelte es sich um nicht erwerbsfähige Familienangehörige, denen das so genannte Sozialgeld gezahlt wurde. Gegenüber 2015 erhöhte sich die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger um rund 14.600 Personen bzw. 6,8 Prozent. Diese kräftige Zunahme geht insbesondere auf anerkannte Asylbewerber zurück, die nach ihrer Anerkennung vom Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes ins SGB II wechseln.
Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist im vergangenen Jahr stark gesunken. Am Jahresende 2016 erhielten mehr als 31.900 Frauen und Männer entsprechende Leistungen (minus 17.535 Personen bzw. minus 35 Prozent gegenüber 2015).
Rund 43.400 Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer erhielten Ende 2016 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII . Von ihnen hatten gut 22.100 die Regelaltersgrenze erreicht, nahezu 21.300 Empfängerinnen und Empfänger waren älter als 18 Jahre und bezogen die Leistungen wegen dauerhaft voller Erwerbsminderung.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen hat seit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe („Hartz IV-Reform“) an Bedeutung verloren. Sie wird seit dem 1. Januar 2005 nur noch an nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige gezahlt, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder durch Leistungen anderer Sozialleistungsträger decken können. Dazu gehören zum Beispiel vorübergehend Erwerbsunfähige, längerfristig Erkrankte oder Vorruhestandsrentner mit niedriger Rente. In Rheinland-Pfalz waren dies Ende des Jahres 2016 gut 5.100 Personen. Weitere Informationen: Gemeinsames Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zur Sozialberichterstattung <link http:>www.amtliche-sozialberichterstattung.de. Pressemitteilung Nr. 81 (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
Pressemitteilung Nr. 102 (Asylbewerberleistungen)
Pressemitteilung Nr. 141 (Hilfe zum Lebensunterhalt)
Autorin: Dr. Julia Stoffel (Referat Auswertungen, Analysen Abteilung 1)
Hilfeart | 2016 | Veränderung zu 2015 | |
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Anzahl | % | ||
Gesamtregelleistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende; Hartz IV) | 230.319 | 14.570 | 6,8 |
Arbeitslosengeld II | 165.254 | 9.964 | 6,4 |
Sozialgeld | 65.065 | 4.606 | 7,6 |
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung | 43.394 | -740 | -1,7 |
Grundsicherung bei dauerhaft voller Erwerbsminderung | 21.277 | -162 | -0,8 |
Grundsicherung im Alter | 22.117 | -578 | -2,5 |
Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen | 5.109 | 21 | 0,4 |
Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz | 31.940 | -17.535 | -35,4 |
Insgesamt | 310.762 | -3.684 | -1,2 |
Quellen: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Bundesagentur für Arbeit. |