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Lohnspreizung zwischen Gering- und Besserverdienern hat sich von 2010 bis 2014 etwas verringert

Der Trend einer zunehmenden Lohnspreizung zwischen niedrigen und hohen Verdiensten hat sich von 2010 bis 2014 nicht weiter fortgesetzt. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems aufgrund von Ergebnissen der Verdienststrukturerhebung mitteilt, hat sich der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienern in Rheinland-Pfalz zwischen 2010 und 2014 etwas verringert.

Die Lohnspreizung zwischen Gering- und Besserverdienern wird anhand des sogenannten Dezilverhältnisses berechnet. Das Dezil teilt eine Menge in zehn gleiche Teile. Zu den Besserverdienern wird dabei das Zehntel aller Beschäftigten gezählt, das die höchsten Bruttostundenverdienste aufweist. Zu dieser Personengruppe gehören in Rheinland-Pfalz alle diejenigen, die 2014 pro Stunde 29,73 Euro oder mehr verdienten. Umgekehrt zählt zu den Geringverdienern das Zehntel aller Beschäftigten mit den niedrigsten Bruttostundenverdiensten. Diese Personengruppe verdiente 2014 maximal 9,20 Euro pro Stunde. Setzt man diese beiden Stundenverdienste ins Verhältnis zueinander, errechnet sich ein Dezilverhältnis von 3,23 (Deutschland: 3,41). Je niedriger dieser Wert ist, desto geringer ist die Lohnspreizung. Im Jahr 2010 hatte der Wert im Land noch bei 3,31 gelegen (Deutschland: 3,45).

Der mittlere Bruttostundenverdienst, der von gleich vielen Beschäftigten über- wie unterschritten wird, belief sich 2014 auf 16,64 Euro (Deutschland: 16,65 Euro). Der Abstand der Besserverdiener zur Mitte der Lohnskala hat sich von 2010 bis 2014 leicht erhöht. Er lag in Rheinland-Pfalz 2014 bei 1,79 nach 1,77 im Jahr 2010. Andererseits konnten die Geringverdiener etwas zur Mitte aufschließen. Das Verhältnis des mittleren Verdienstes zum Schwellenwert der Geringverdiener sank von 1,87 auf 1,81.

Die Ergebnisse stammen aus der Verdienststrukturerhebung 2014. Im vierjährigen Rhythmus werden  Daten aus nahezu allen Wirtschaftsbereichen zu Verdiensten, Arbeitszeiten, Tarifbindungen und einer Vielzahl verdienstbestimmender Merkmale erhoben. Auswirkungen des zum 1. Januar 2015 eingeführten gesetzlichen Mindestlohns können aus den Ergebnissen der Erhebung nicht abgelesen werden.

In Rheinland-Pfalz wurden im Rahmen einer Stichprobenerhebung rund 3.300 Betriebe im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich befragt. Um einen Vergleich mit den vorherigen Erhebungen zu ermöglichen, wurden in die Auswertung ausschließlich Betriebe des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs mit zehn oder mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einbezogen. Die Daten beziehen sich auf die Bruttostundenverdienste von Voll- und Teilzeitbeschäftigten ohne Auszubildende.

Autorin: Diane Dammers (Referat Analysen/Auswertungen)

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