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Mehr als 61.000 Menschen erhielten besondere Leistungen der Sozialhilfe

Im Laufe des Jahres 2016 erhielten in Rheinland-Pfalz 61.185 Frauen und Männer Sozialleistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XII „Sozialhilfe“). Das waren nach Angaben des Statistischen Landesamtes 1.000 Personen bzw. 1,6 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Frauen und Männer waren 2016 – wie auch in den vergangenen Jahren – etwa gleichermaßen auf Unterstützung in Form von Sozialhilfe angewiesen.

Zu den Leistungen der Sozialhilfe nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII zählen die Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel), die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel), die Hilfe zur Pflege (7. Kapitel), die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel) sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen (9. Kapitel). Wenn eine Person mehrere Leistungen nach den einzelnen Kapiteln bezieht, wird sie bei jeder Hilfeart gezählt.

Die zahlenmäßig wichtigste Hilfeart ist die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen; im Jahr 2016 waren rund 38.100 Personen auf diese Leistungen angewiesen. Bezogen auf alle Empfängerinnen und Empfänger besonderer Leistungen der Sozialhilfe erhielten 62 Prozent Eingliederungshilfe. Im Durchschnitt waren diese Personen 36,8 Jahre alt.

Die zweithäufigste Hilfeart ist die Hilfe zur Pflege: Einem Drittel (20.425 Personen) aller Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII wurde Hilfe zur Pflege gewährt; insbesondere Frauen (65,5 Prozent) gehörten zu den Anspruchsberechtigten. Mehr als drei Viertel von ihnen erhielten die Leistungen in Einrichtungen (15.807 Personen). Das Durchschnittsalter der Leistungsempfängerinnen und -empfänger betrug 77,2 Jahre.

Hilfen zur Gesundheit – als unmittelbar vom Sozialamt erbrachte Leistungen – nahmen im Laufe des Jahres 2016 gut 1.300 Personen in Anspruch; das durchschnittliche Alter lag bei 62,1 Jahren. Mit der Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten (z. B. bei Obdachlosigkeit) und der Hilfe in anderen Lebenslagen (z. B. Blindenhilfe oder die Übernahme von Bestattungskosten) wurden 3.500 Frauen und Männer unterstützt; sie waren im Mittel 53,7 Jahre alt.

Trotz des insgesamt leichten Rückgangs der Empfängerzahlen sind die Ausgaben für besondere Leistungen der Sozialhilfe gestiegen. Landesweit wurden im Jahr 2016 netto rund 1,1 Millionen Euro und damit 6,8 Prozent mehr für diese Sozialhilfeleistungen aufgewendet als im Jahr zuvor. In den Städten verhältnismäßig mehr Menschen auf Sozialhilfe angewiesen Regional betrachtet zeigen sich in Rheinland-Pfalz große Unterschiede bei der Inanspruchnahme von besonderen Leistungen der Sozialhilfe. Im Jahr 2016 kamen in den kreisfreien Städten im Schnitt auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner 19,7 Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII, in den Landkreisen waren es dagegen nur 13,2 Personen. Die – relativ gesehen – mit Abstand meisten Leistungsbezieher verzeichnete Pirmasens mit 30,5 Hilfeempfängern je 1.000 Einwohner. Die Ausgaben pro Einwohner lagen hier bei 483 Euro. Im Landkreis Mainz-Bingen waren am wenigsten Menschen auf besondere Leistungen der Sozialhilfe angewiesen (8,7 Empfänger/-innen je 1.000 Einwohner/-innen). Hinweis zur Zählweise

Die Angaben beziehen sich auf die Empfängerinnen und Empfänger im Laufe des Berichtsjahres, d. h. es werden alle Personen gezählt, die mindestens einmal während des Berichtsjahres eine Leistung erhalten haben. Empfängerinnen und Empfänger mit mehrmaligem Leistungsbezug werden – bei einer Unterbrechung der Hilfe um mehr als acht Wochen – mehrfach gezählt. Darüber hinaus werden in der Statistik auch die Empfängerzahlen am Jahresende (31.12.) erfasst. Die stichtagsbezogenen Daten sind stets kleiner als die Angaben im Laufe des Berichtsjahres. Am 31.12.2016 bezogen in Rheinland-Pfalz 48.960 Personen Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII.

Die Daten stammen aus der Statistik über die Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII. Die Angaben erhält das Statistische Landesamt einmal jährlich von den kreisfreien Städten und Landkreisen als zuständige örtliche Träger und dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung als zuständiger überörtlicher Träger der Sozialhilfe sowie den kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie Aufgaben des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB XII) wahrnehmen.

Anspruch auf Sozialhilfe hat, wer sich in einer Notlage befindet, die nicht aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln behoben werden kann. Die Sozialhilfe greift ein, wenn andere Personen, andere Sozialleistungssysteme oder sonstige Stellen keine Leistungen vorsehen. Rechtliche Grundlage für die Leistungen zur Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XII).

Autorin: Dr. Julia Stoffel (Referat Auswertungen, Analysen Abteilung 1)

 

Empfängerinnen und Empfänger1 von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 20162 nach Hilfearten
Hilfeartinsgesamtdavonund zwarDurch-
schnitts-
alter
FrauenMännerin Einrich-tungenaußerhalb von Einrichtungen
Anzahl%Anzahl%Anzahl%Jahre
insgesamt361.18530.25549,4 30.93042.88470,1 21.33234,9 51,0
und zwar
 Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel) 41.34275856,5 58449837,1 1.17687,6 62,1
 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel) 38.13715.78441,4 22.35326.01368,2 14.15037,1 36,8
 Hilfe zur Pflege (7. Kapitel) 20.42513.36965,5 7.05615.80777,4 4.92924,1 77,2
Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen (8. und 9. Kapitel)3.5081.49942,7 2.0091.70548,6 1.82051,9 53,7
1 Empfänger/-innen mehrerer verschiedener Hilfen werden bei jeder Hilfeart bzw. jedem Ort der Hilfegewährung gezählt.
2 Im Laufe des Berichtsjahres.
3 Mehrfachzählungen sind nur insoweit ausgeschlossen, als sie aufgrund der Meldungen erkennbar waren.
4 Unmittelbar vom Sozialamt erbrachte Leistungen
Empfängerinnen und Empfänger1 von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 20162 nach Verwaltungsbezirken
Kreisfreie Stadt
Landkreis

Empfänger/-innen Nettoausgaben6
insge-samt3je 1.000
Einwohner/
-innen4
und zwarinsge-
samt
je
Einwohner/-in4
Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel)5Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel) Hilfe zur Pflege (7. Kapitel) Sonstige Hilfearten (8. und 9. Kapitel)
Anzahl1 000 EUREUR
Kreisfreie Städte
Frankenthal (Pfalz)73015,2 43703461613.168274
Kaiserslautern2.29123,4 131.23582527532.414331
Koblenz2.03718,2 29681.0689138.859347
Landau i. d. Pfalz88819,8 -6332352013.056291
Ludwigshafen a. Rh.3.14119,1 31.9171.09414550.428307
Mainz4.05719,5 92.6761.48015465.655315
Neustadt a. d. Weinstr.75914,4 124792831516.041304
Pirmasens1.22330,5 57873974319.375483
Speyer79415,9 403004114417.196343
Trier2.66023,8 1591.5719296842.066377
Worms1.31716,1 126706283123.587289
Zweibrücken68019,9 104282632613.664400
Landkreise
Ahrweiler 1.63512,9 9689163510628.450224
Altenkirchen (Ww.) 2.17516,9 551.36073210331.686246
Alzey-Worms1.49811,8 -1.0354693426.746211
Bad Dürkheim 1.39910,6 -9045033829.911227
Bad Kreuznach 2.20914,1 281.47673721251.863332
Bernkastel-Wittlich2.24520,2 171.4687383430.264272
Birkenfeld1.43117,8 -8654749926.043323
Cochem-Zell 73711,8 104462803119.365311
Donnersbergkreis79710,6 155582281518.824251
Eifelkreis Bitburg-Prüm 1.41014,6 459025785625.126260
Germersheim1.2039,5 397933873023.081182
Kaiserslautern 1.57715,1 131.0354805124.468234
Kusel1.16816,5 287494322623.007324
Mainz-Bingen1.7888,7 101.3924239150.720245
Mayen-Koblenz 2.72612,9 1561.8806467761.762292
Neuwied 2.95616,4 3511.76877211354.550303
Rhein-Hunsrück-Kreis 1.32212,9 -89444120524.525240
Rhein-Lahn-Kreis 1.78114,5 11.0487292532.484265
Rhein-Pfalz-Kreis1.4289,5 359644531927.936185
Südliche Weinstraße1.34412,2 489733823226.258238
Südwestpfalz1.07211,1 118322612224.496254
Trier-Saarburg 1.88112,8 681.3734451433.448228
Vulkaneifel1.28321,1 388223805119.075314
Westerwaldkreis2.35311,8 91.5018618040.194201
Rheinland-Pfalz761.18515,2 1.34238.13720.4253.5081.109.389275
kreisfreie Städte20.57719,7 26912.0347.959928345.510330
Landkreise39.41813,2 1.07325.92912.4661.564754.280253
1 Empfänger/-innen mehrerer verschiedener Hilfen werden bei jeder Hilfeart bzw. jedem Ort der Hilfegewährung gezählt.
2 Im Laufe des Berichtsjahres.
3 Mehrfachzählungen sind nur insoweit ausgeschlossen, als sie aufgrund der Meldungen erkennbar waren.
4 Durchschnittsbevölkerung 2015 .
5 Unmittelbar vom Sozialamt erbrachte Leistungen
6 Einschließlich Erstattung an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung.
7 Einschließlich Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen sowie Ausgaben, die vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung gemeldet und nicht einzelnen kreisfreien Städten bzw. Landkreisen zugeordnet werden können.

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