Ausfuhren In die EU-Mitgliedsstaaten wurden Waren im Wert von 15,7 Milliarden Euro exportiert (plus 9,5 Prozent). Dabei gingen in die Länder der Euro-Zone Waren für knapp 11 Milliarden Euro, 9,3 Prozent mehr als im ersten Halbjahr des Vorjahres. Das wichtigste Partnerland war Frankreich (Anteil an den Ausfuhren: 10,1 Prozent), das Waren im Wert von über 2,6 Milliarden Euro aus Rheinland-Pfalz abnahm (plus 2,4 Prozent). In ähnlicher Größenordnung lagen die Ausfuhren in die USA, die mit einem Anteil von 9,8 Prozent der zweitwichtigste Absatzmarkt waren. Hier stiegen die Exporte gegenüber dem ersten Halbjahr 2014 um 20 Prozent.
In den für den rheinland-pfälzischen Export bedeutenden Branchen verlief die Entwicklung durchweg positiv. Die Hersteller pharmazeutischer und ähnlicher Erzeugnisse lieferten 23,7 Prozent mehr Waren ins Ausland als im ersten Halbjahr 2014. Die Ausfuhren der Metallhersteller sowie der Hersteller von Kraftwagen und Kraftwagenteilen wurden um 20,4 Prozent bzw. 17,9 Prozent ausgeweitet. Einfuhren Die Einfuhren stiegen nicht ganz so stark wie die Ausfuhren, erzielten jedoch ebenfalls ein Rekordergebnis. Von Januar bis Juni 2015 wurden Waren im Wert von fast 17 Milliarden Euro eingeführt, das waren sechs Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum (Deutschland: plus drei Prozent).
Im ersten Halbjahr 2015 wurden Waren im Wert von über 11 Milliarden Euro (plus 8,5 Prozent) aus EU-Ländern importiert, das waren knapp zwei Drittel der rheinland-pfälzischen Einfuhren. Waren im Wert von 8,5 Milliarden Euro kamen dabei aus der Euro-Zone (plus elf Prozent). Waren im Wert von 2,4 Milliarden Euro wurden aus Asien importiert (plus 4,5 Prozent), das waren 14,6 Prozent aller Einfuhren. Importe aus Amerika machten mit einem Warenwert von 1,6 Milliarden Euro (plus 9,1 Prozent) insgesamt annähernd zehn Prozent der rheinland-pfälzischen Einfuhren aus. Die wichtigsten Handelspartner einfuhrseitig waren die Niederlande, Belgien und Frankreich.
Die Daten stammen aus der monatlichen Außenhandelsstatistik, die zentral vom Statistischen Bundesamt erhoben und aufbereitet wird. Dabei wird unterschieden zwischen Intrahandelsstatistik (Warenverkehr zwischen EU-Staaten) und Extrahandelsstatistik (Warenverkehr mit Drittländern, d. h. Nicht-EU-Staaten). Grundsätzlich sind alle in Deutschland umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, die innergemeinschaftliche Warenverkehre durchführen, im Rahmen der Intrahandelsstatistik auskunftspflichtig. Von der Auskunftspflicht befreit sind Unternehmen, deren innergemeinschaftliche Warenverkehre je Verkehrsrichtung (Eingang bzw. Versendung) im Vorjahr bzw. im laufenden Jahr den Wert von 500.000 Euro nicht übersteigen. Im Extrahandel werden die bei den Zollstellen anfallenden Zollmeldungen ausgewertet.
Autor: Rainer Klein (Referat Unternehmensstatistiken)