Nach dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr als schwerbehindert. Bei etwa einem Drittel der erfassten schwerbehinderten Menschen (106.036 Personen) stellte das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung einen Grad der Behinderung von genau 50 fest, gut ein Viertel (80.142 Personen) wies einen Behinderungsgrad von 100 auf.
Überwiegend ältere Menschen sind von Schwerbehinderung betroffen. Mehr als die Hälfte der schwerbehinderten Menschen (54 Prozent) war 65 Jahre oder älter, gut ein Fünftel (23 Prozent) gehörte der Altersgruppe zwischen 55 und 65 Jahren an. Weitere 19 Prozent entfielen auf die Altersgruppe 25- bis unter 55-Jährige, 4,3 Prozent hatten das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet. Männer überwogen mit einem Anteil von 53 Prozent.
In 86 Prozent der Fälle wurde die Behinderung durch eine Krankheit – einschließlich Impfschaden – verursacht, gut zwei Prozent der Behinderungen waren angeboren. Die restlichen Fälle entfielen unter anderem auf Arbeitsunfälle, Verkehrsunfälle, anerkannte Kriegs- und Wehrdienstbeschädigungen oder sonstige Ursachen.
Mit 25 Prozent waren Funktionseinschränkungen der Wirbelsäule und des Rumpfes die häufigste Behinderungsart. Auf die Beeinträchtigung der Funktion von inneren Organen oder Organsystemen entfielen 24 Prozent. In 15 Prozent der Fälle lagen eine Querschnittslähmung, zerebrale Störungen, geistig-seelische Behinderungen oder Suchtkrankheiten vor. Von Funktionseinschränkungen der Gliedmaßen waren 13 Prozent betroffen, von Blindheit und Sehbehinderung 5,2 Prozent.
Die Daten zur Statistik der schwerbehinderten Menschen erhält das Statistische Landesamt in zweijährigem Turnus vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. In der Statistik werden gemäß § 214 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX nur schwerbehinderte Menschen mit ausgehändigtem und gültigem Ausweis nachgewiesen. Schwerbehinderte Menschen, die vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz zwar erfasst sind, deren Ausweis am Erhebungsstichtag noch nicht ausgestellt bzw. bei denen die Gültigkeitsdauer des Ausweises abgelaufen ist, werden in der Statistik nicht ausgewiesen. Die Gesamtzahl der schwerbehinderten Menschen ohne Rücksicht auf die Ausweisgültigkeit belief sich nach Angaben des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Ende 2017 auf 427.955 Fälle.
Der Grad der Behinderung ist ein Maß für die Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Er besagt nichts über die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz und ist unabhängig vom ausgeübten oder angestrebten Beruf. Er wird, nach Zehnergraden abgestuft, von mindestens 20 bis höchstens 100 eingeschätzt. Als schwer behindert gelten nach dem Sozialgesetzbuch IX Personen, denen ein Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt wurde.
Autorin: Dr. Julia Stoffel (Referat Auswertungen, Analysen Abteilung 1)
Ursache der Behinderung | insgesamt | davon | ||
---|---|---|---|---|
Frauen | Männer | |||
Anzahl | % | Anzahl | ||
Insgesamt | 316.764 | 100 | 147.548 | 169.216 |
Angeborene Behinderung | 7.137 | 2,3 | 3.093 | 4.044 |
Arbeitsunfall2, Berufskrankheit | 1.711 | 0,5 | 196 | 1.515 |
Verkehrsunfall | 786 | 0,2 | 187 | 599 |
Häuslicher Unfall | 93 | 0,0 | 26 | 67 |
Sonstiger nicht näher bezeichneter Unfall | 304 | 0,1 | 65 | 239 |
Anerkannte Kriegs-, Wehrdienst- oder Zivildienstbeschädigung | 780 | 0,2 | 100 | 680 |
Allgemeine Krankheit (einschl. Impfschaden) | 273.341 | 86,3 | 129.477 | 143.864 |
Sonstige Ursache oder mehrere Ursachen | 32.612 | 10,3 | 14.404 | 18.208 |
1 Menschen mit gültigem Schwerbehindertenausweis. | ||||
2 Einschließlich Wege- und Betriebswegeunfall. |
Art der Behinderung | insgesamt | davon | ||
---|---|---|---|---|
Frauen | Männer | |||
Anzahl | % | Anzahl | ||
Insgesamt | 316.764 | 100 | 147.548 | 169.216 |
Verlust oder Teilverlust von Gliedmaßen | 2.786 | 0,9 | 798 | 1.988 |
Funktionseinschränkungen von Gliedmaßen | 41.101 | 13,0 | 19.292 | 21.809 |
Funktionseinschränkungen der Wirbelsäule und des Rumpfes, Deformierung des Brustkorbes | 80.331 | 25,4 | 37.087 | 43.244 |
Blindheit und Sehbehinderung | 16.505 | 5,2 | 8.736 | 7.769 |
Sprach- oder Sprechstörungen, Taubheit, Schwerhörigkeit, Gleichgewichtsstörungen | 10.858 | 3,4 | 4.896 | 5.962 |
Verlust einer Brust oder beider Brüste, Entsellungen u. a. | 2.290 | 0,7 | 2.172 | 118 |
Beeinträchtigung der Funktion von inneren Organen bzw. Organsystemen | 77.120 | 24,3 | 34.599 | 42.521 |
Querschnittslähmung, zerebrale Störungen, geistig-seelische Behinderungen, Suchtkrankheiten | 48.053 | 15,2 | 21.534 | 26.519 |
Sonstige und ungenügend bezeichnete Behinderungen | 37.720 | 11,9 | 18.434 | 19.286 |
1 Menschen mit gültigem Schwerbehindertenausweis. |