Für die 180.000 gering bezahlten Arbeitsverhältnisse, die ab 2015 von der Mindestlohngesetzgebung erfasst werden, errechnete sich 2014 ein durchschnittlicher Bruttostundenverdienst von 7,12 Euro. Eine Erhöhung der Entgelte auf das Niveau des Mindestlohns von 8,50 Euro führt zu einem Anstieg des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes um gut 19 Prozent. Zwei von drei dieser Arbeitsverhältnisse (65 Prozent) wurden von Frauen ausgeübt. Ihr Stundenlohn lag 2014 im Durchschnitt bei 7,16 Euro brutto; ihre männlichen Kollegen erhielten durchschnittlich 7,05 Euro. Zwei Drittel dieser gering bezahlten Arbeitsverhältnisse waren so genannte Minijobs, das übrige Drittel setzte sich zu gleichen Teilen aus Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen zusammen.
Die Ergebnisse stammen aus der Verdienststrukturerhebung 2014. Im vierjährigen Rhythmus werden Daten aus nahezu allen Wirtschaftsbereichen zu Verdiensten, Arbeitszeiten, Tarifbindungen und einer Vielzahl verdienstbestimmender Merkmale erhoben.
In Rheinland-Pfalz werden rund 3.300 Betriebe befragt.
Autorin: Diane Dammers (Referat Analysen)