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Rund jeder zehnte Beschäftigte von Mindestlohngesetz betroffen

Im April 2014, also ein gutes halbes Jahr vor der Einführung des Mindestlohns zum 1. Januar 2015, gab es in Rheinland-Pfalz rund 250.000 Arbeitsverhältnisse, bei denen ein Stundenlohn von unter 8,50 Euro gezahlt wurde. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems auf der Basis erster Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung 2014 mitteilt, fallen davon rund 180.000 Arbeitsverhältnisse in den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes, was einem Anteil von 10,8 Prozent an allen abhängigen Beschäftigungsverhältnissen entspricht (Deutschland: 10,7 Prozent). Für die übrigen rund 70.000 Arbeitsverhältnisse mit einem Stundenlohn von weniger als 8,50 Euro sieht das Gesetz Ausnahmen vor (v. a. Auszubildende, Praktikanten, Personen unter 18 Jahren).

Für die 180.000 gering bezahlten Arbeitsverhältnisse, die ab 2015 von der Mindestlohngesetzgebung erfasst werden, errechnete sich 2014 ein durchschnittlicher Bruttostundenverdienst von 7,12 Euro. Eine Erhöhung der Entgelte auf das Niveau des Mindestlohns von 8,50 Euro führt zu einem Anstieg des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes um gut 19 Prozent. Zwei von drei dieser Arbeitsverhältnisse (65 Prozent) wurden von Frauen ausgeübt. Ihr Stundenlohn lag 2014 im Durchschnitt bei 7,16 Euro brutto; ihre männlichen Kollegen erhielten durchschnittlich 7,05 Euro. Zwei Drittel dieser gering bezahlten Arbeitsverhältnisse waren so genannte Minijobs, das übrige Drittel setzte sich zu gleichen Teilen aus Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen zusammen.

Die Ergebnisse stammen aus der Verdienststrukturerhebung 2014. Im vierjährigen Rhythmus werden Daten aus nahezu allen Wirtschaftsbereichen zu Verdiensten, Arbeitszeiten, Tarifbindungen und einer Vielzahl verdienstbestimmender Merkmale erhoben.

In Rheinland-Pfalz werden rund 3.300 Betriebe befragt.

Autorin: Diane Dammers (Referat Analysen)

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