Wichtigste Exportgüter Bei den Exporten aus Rheinland-Pfalz in das Vereinigte Königreich haben Investitionsgüter ein großes Gewicht. Im Jahr 2015 wurden Investitionsgüter im Wert von 1,5 Milliarden Euro aus Rheinland-Pfalz nach Großbritannien und Nordirland geliefert. Zu den Investitionsgütern gehören u. a. Kraftwagen und Kraftwagenteile, die 2015 rund 30 Prozent der Ausfuhren in das Vereinigte Königreich ausmachten und damit unter den Exportgütern den höchsten Stellenwert einnahmen. Auf Maschinen, die an dritter Stelle standen und die ebenfalls zu den Investitionsgütern zählen, entfielen 11,9 Prozent der Ausfuhren.
Der Wert der exportierten Vorleistungsgüter belief sich auf 1,3 Milliarden Euro. Darunter fallen z. B. chemische Erzeugnisse, das zweitwichtigste Exportgut im Handel mit dem Vereinigten Königreich (Anteil 2015: 14,6 Prozent). Gummi- und Kunststoffwaren zählen ebenfalls zu den Vorleistungsgütern (Anteil: 7,4 Prozent; Rang 4).
Gut eine halbe Milliarde Euro wurde 2015 mit dem Export von Konsumgütern erwirtschaftet. Unter den Konsumgütern hatten pharmazeutische Erzeugnisse den höchsten Stellenwert (Anteil: 6,6 Prozent; Rang 5). Einfuhren Im Importbereich lag das Vereinigte Königreich 2015 mit einem Warenwert von 1,2 Milliarden Euro im Vergleich der Handelspartner an elfter Stelle. Der Anteil am Wert aller Einfuhren belief sich auf 3,6 Prozent (Deutschland: 4,0 Prozent). Die wichtigsten Importgüter aus Großbritannien und Nordirland waren chemische Erzeugnisse, auf die knapp ein Viertel der Einfuhren entfielen. Es folgten Kraftwagen und Kraftwagenteile (11,7 Prozent) und Maschinen (9,6 Prozent).
Die Daten stammen aus der monatlichen Außenhandelsstatistik, die zentral vom Statistischen Bundesamt erhoben und aufbereitet wird. Dabei wird unterschieden zwischen Intrahandelsstatistik (Warenverkehr zwischen EU-Staaten) und Extrahandelsstatistik (Warenverkehr mit Drittländern, d. h. Nicht-EU-Staaten). Grundsätzlich sind alle in Deutschland umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, die innergemeinschaftliche Warenverkehre durchführen, im Rahmen der Intrahandelsstatistik auskunftspflichtig. Von der Auskunftspflicht befreit sind Unternehmen, deren innergemeinschaftliche Warenverkehre je Verkehrsrichtung (Eingang bzw. Versendung) im Vorjahr bzw. im laufenden Jahr den Wert von 500.000 Euro nicht übersteigen. Im Extrahandel werden die bei den Zollstellen anfallenden Zollmeldungen ausgewertet.
Autorin: Diane Dammers (Referat Analysen)