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Weniger Menschen erhielten 2017 besondere Leistungen der Sozialhilfe

Im Laufe des Jahres 2017 erhielten in Rheinland-Pfalz 59.254 Frauen und Männer Sozialleistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XII „Sozialhilfe“). Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren das rund 1.900 bzw. 3,2 Prozent weniger als im Vorjahr. Im Zehnjahresvergleich wurde das Niveau von 2007 (47.621 Personen) aber weiterhin deutlich überschritten. Frauen und Männer waren 2017 – wie auch in den vergangenen Jahren – etwa gleichermaßen auf Unterstützung in Form von Sozialhilfe angewiesen (29.239 Frauen und 30.015 Männer). Das Durchschnittsalter lag bei rund 51 Jahren.

Die Entwicklung der Empfängerzahlen wird maßgeblich von einem Rückgang bei der Hilfe zur Pflege (7. Kapitel) um rund 2.000 Personen bzw. 9,6 Prozent geprägt und dürfte größtenteils in den Pflegestärkungsgesetzen begründet liegen. Da die Pflegeversicherung vermehrt Leistungen übernimmt, haben weniger Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer einen Anspruch auf Leistungen aus dem System der Sozialhilfe. Nach wie vor empfingen deutlich mehr Frauen (12.317 bzw. 66,7 Prozent) als Männer (6.142 bzw. 32,3 Prozent) Hilfe zur Pflege. Das Durchschnittsalter der Bezieherinnen und Bezieher lag bei rund 80 Jahren.

Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel) bleibt auch 2017 die mit Abstand wichtigste Hilfeart. Gegenüber dem Vorjahr sank die Fallzahl um 800 auf rund 37.300 (minus 2,1 Prozent). Bezogen auf alle Empfängerinnen und Empfänger besonderer Leistungen der Sozialhilfe erhielten somit 63 Prozent Leistungen nach dem 6. Kapitel. Mit einem Durchschnittsalter von 37 Jahren waren die Leistungsempfänger vergleichsweise jung.

Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel) – als unmittelbar vom Sozialamt erbrachte Leistungen – nahmen 1.442 Personen in Anspruch (plus 7 Prozent). Das durchschnittliche Alter der Empfänger lag bei 64,5 Jahren.

Im Laufe des Jahres 2017 erhielten 4.253 Frauen und Männer Leistungen des 8. und 9. Kapitels. Bei der Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten (z. B. bei Obdachlosigkeit) und der Hilfe in anderen Lebenslagen (z. B. Blindenhilfe oder die Übernahme von Bestattungskosten) stiegen die Fallzahlen im Vorjahresvergleich deutlich um 21,2 Prozent.

Verhältnismäßig viele Anspruchsberechtigte in den Städten
Regional betrachtet zeigen sich in Rheinland-Pfalz große Unterschiede bei der Inanspruchnahme von besonderen Leistungen der Sozialhilfe. Zwar sind die Fallzahlen sowohl in den kreisfreien Städten als auch den Landkreisen im Vergleich zum Vorjahr um jeweils rund 3,2 Prozent zurückgegangen. Allerdings kamen 2017 in den kreisfreien Städten im Schnitt auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner 18,8 Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII, in den Landkreisen waren es dagegen nur 12,7 Personen. Die – relativ gesehen – mit Abstand meisten Leistungsbezieher verzeichnete die Stadt Pirmasens mit 29,5 Hilfeempfängern je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. In den Landkreisen Germersheim und Trier-Saarburg waren mit jeweils 9,2 Personen je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern am wenigsten Menschen auf besondere Leistungen der Sozialhilfe angewiesen.

Die Daten stammen aus der Statistik über die Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII. Die Angaben erhält das Statistische Landesamt einmal jährlich von den kreisfreien Städten und Landkreisen als zuständige örtliche Träger und dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung als zuständiger überörtlicher Träger der Sozialhilfe sowie den kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbänden, soweit sie Aufgaben des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB XII) wahrnehmen.


Hinweis zur Zählweise:
Die Angaben beziehen sich auf die Empfängerinnen und Empfänger im Laufe des Berichtsjahres, d. h. es werden alle Personen gezählt, die mindestens einmal während des Berichtsjahres eine Leistung erhalten haben. Empfängerinnen und Empfänger mit mehrmaligem Leistungsbezug werden – bei einer Unterbrechung der Hilfe um mehr als acht Wochen – mehrfach gezählt. Wenn eine Person mehrere Leistungen nach den einzelnen Kapiteln bezieht, wird sie bei jeder Hilfeart gezählt. Darüber hinaus werden in der Statistik auch die Empfängerzahlen am Jahresende (31.12.) erfasst. Die stichtagsbezogenen Daten sind stets kleiner als die Angaben im Laufe des Berichtsjahres. Am 31.12.2017 bezogen in Rheinland-Pfalz 46.656 Personen Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII.

Autor: Markus Elz (Referat Soziales, Gesundheit, Rechtspflege)

 

 

Empfängerinnen und Empfänger1 von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 20172 nach Hilfearten
Hilfeartinsgesamtdavon davon im Alter von ... bis unter ... Jahre Durch-
schnitts-
alter
FrauenMännerunter 1818-4040-6565 und älter
Anzahl%AnzahlJahre
insgesamt359.25429.23949,3 30.0158.04912.84218.74619.61751,2
und zwar
 Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel) 41.44281556,5 62711815124692764,5
 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel) 37.33615.37841,2 21.9587.88811.74215.3882.31837,0
 Hilfe zur Pflege (7. Kapitel) 18.45912.31766,7 6.142312112.28215.93579,3
Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen (8. und 9. Kapitel)4.2531.93645,5 2.317931.0671.5791.51455,5
1 Empfänger/-innen mehrerer verschiedener Hilfen werden bei jeder Hilfeart bzw. jedem Ort der Hilfegewährung gezählt.
2 Im Laufe des Berichtsjahres.
3 Mehrfachzählungen sind nur insoweit ausgeschlossen, als sie aufgrund der Meldungen erkennbar waren.
4 Unmittelbar vom Sozialamt erbrachte Leistungen
Empfängerinnen und Empfänger1 von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 20172 nach Verwaltungsbezirken
Kreisfreie Stadt
Landkreis

Empfänger/-innen 2017Empfänger/-innen
2016
insgesamt3je 1.000
Einwohner/-innen4
Veränderung gegenüber 2016und zwar
 Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel) 5 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel)  Hilfe zur Pflege (7. Kapitel) Sonstige Hilfearten (8. und 9. Kapitel)
Anzahl%Anzahl
Kreisfreie Städte
Frankenthal (Pfalz)79016,3 8,21745928639730
Kaiserslautern2.20022,2 -4,0201.2097632972.291
Koblenz2.23119,6 9,55211.0058731102.037
Landau i. d. Pfalz84118,3 -5,3660821320888
Ludwigshafen a. Rh.2.68016,0 -14,791.7088181613.141
Mainz4.09819,1 1,01227231.0925564.057
Neustadt a. d. Weinstr.75214,1 -0,9948227411759
Pirmasens1.19529,5 -2,33780385381.223
Speyer78715,5 -0,9346330439794
Trier2.43022,2 -8,6331.542827752.660
Worms1.22114,7 -7,311683502441.317
Zweibrücken69220,1 1,81243225527680
Landkreise
Ahrweiler 1.61112,5 -1,583910598811.635
Altenkirchen (Ww.) 1.81414,1 -16,6781.125652302.175
Alzey-Worms1.39410,9 -6,9984354931.498
Bad Dürkheim 1.39910,5 0,0926463391.399
Bad Kreuznach 2.39015,2 8,2271.6087472382.209
Bernkastel-Wittlich1.87516,7 -16,5321.2006471052.245
Birkenfeld1.26415,6 -11,727494031251.431
Cochem-Zell 84413,7 14,545213229737
Donnersbergkreis7439,9 -6,81348724214797
Eifelkreis Bitburg-Prüm 1.45014,8 2,854962401621.410
Germersheim1.1789,2 -2,137782337671.203
Kaiserslautern 1.58115,0 0,371.090421811.577
Kusel1.19416,9 2,230754437381.168
Mainz-Bingen2.11010,1 18,091.486559951.788
Mayen-Koblenz 3.05514,3 12,11761.994915472.726
Neuwied 2.71214,9 -8,31211.7387611302.956
Rhein-Hunsrück-Kreis 1.30912,7 -1,09243902501.322
Rhein-Lahn-Kreis 1.42411,6 -20,0802621211.781
Rhein-Pfalz-Kreis1.4639,5 2,51981461301.428
Südliche Weinstraße1.33412,0 -0,747969346281.344
Südwestpfalz1.16012,1 8,212875271541.072
Trier-Saarburg 1.3569,2 -27,93909447121.881
Vulkaneifel1.12818,5 -12,142778289271.283
Westerwaldkreis2.36711,8 0,681.5287831382.353
Rheinland-Pfalz59.25414,6 -3,21.44237.33618.4594.25361.185
kreisfreie Städte19.91718,8 -3,265612.0946.5921.41720.577
Landkreise38.15512,7 -3,278625.08211.8671.81439.418
LSJV71.182--0,7-160-1.0221.190
1 Empfänger/-innen mehrerer verschiedener Hilfen werden bei jeder Hilfeart bzw. jedem Ort der Hilfegewährung gezählt.
2 Im Laufe des Berichtsjahres.
3 Mehrfachzählungen sind nur insoweit ausgeschlossen, als sie aufgrund der Meldungen erkennbar waren.
4 Bevölkerung am 30.06.2017.
5 Unmittelbar vom Sozialamt erbrachte Leistungen
6 Einschließlich Erstattung an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung.
7 Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen sowie Ausgaben, die vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung gemeldet und nicht einzelnen kreisfreien Städten bzw. Landkreisen zugeordnet werden können.

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