Wichtigste Exportgüter Bei den Exporten aus Rheinland-Pfalz nach Frankreich haben Vorleistungsgüter ein großes Gewicht. Im Jahr 2017 wurden Vorleistungsgüter im Wert von 2,5 Milliarden Euro aus Rheinland-Pfalz geliefert. Zu ihnen gehören u. a. chemische Erzeugnisse, die mit einem Wert von 1,1 Milliarden Euro ein Fünftel der Ausfuhren nach Frankreich ausmachten und damit unter den Exportgütern den zweithöchsten Stellenwert einnahmen. An erster Stelle stand die Ausfuhr von Kraftwagen und Kraftwagenteilen (1,2 Milliarden Euro; Anteil: 22,2 Prozent), die zu den Investitionsgütern zählen. Auf Maschinen, die an dritter Stelle standen und die ebenfalls zu den Investitionsgütern gehören, sowie auf die Vorleistungsgüter Gummi- und Kunststoffwaren entfielen 10,3 bzw. 9,2 Prozent der Ausfuhren. Der Wert der exportierten Investitionsgüter belief sich insgesamt auf 1,8 Milliarden Euro. Gut 695 Millionen Euro wurde 2017 mit dem Export von Konsumgütern erwirtschaftet. Unter den Konsumgütern hatten pharmazeutische Erzeugnisse sowie Nahrungs- und Futtermittel mit einem Ausfuhrwert von jeweils rund 202 Millionen Euro einen hohen Stellenwert. Einfuhren Im Importbereich lag Frankreich 2017 mit einem Warenwert von 3,3 Milliarden Euro im Vergleich der Handelspartner nach den Niederlanden und Belgien an dritter Stelle. Der Anteil am Wert aller Einfuhren belief sich auf 8,2 Prozent (Deutschland: 6,2 Prozent). Die wichtigsten Importgüter aus Frankreich waren Kraftwagen und Kraftwagenteile, auf die fast ein Viertel der Einfuhren entfiel. Es folgten chemische Erzeugnisse (17,9 Prozent) und Maschinen (8,6 Prozent). Nennenswerte Einfuhranteile hatten darüber hinaus Metalle, Gummi- und Kunststoffwaren sowie Kokereierzeugnisse. Aktuelle Entwicklung
Im Zeitraum von Januar bis Oktober 2018 wurden nach den derzeit vorliegenden Zahlen Waren im Wert von 4,8 Milliarden Euro nach Frankreich ausgeführt. Das waren 7,2 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Der Wert der in den ersten zehn Monaten 2018 aus Frankreich importierten Waren lag bei über 3,1 Milliarden Euro, was einem Anstieg um fast 21 Prozent gegenüber dem Zeitraum Januar bis Oktober 2017 entspricht.
Die Daten stammen aus der monatlichen Außenhandelsstatistik, die zentral vom Statistischen Bundesamt erhoben und aufbereitet wird. Dabei wird unterschieden zwischen Intrahandelsstatistik (Warenverkehr zwischen EU-Staaten) und Extrahandelsstatistik (Warenverkehr mit Drittländern, d. h. Nicht-EU-Staaten). Grundsätzlich sind alle in Deutschland umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, die innergemeinschaftliche Warenverkehre durchführen, im Rahmen der Intrahandelsstatistik auskunftspflichtig. Von der Auskunftspflicht befreit sind Unternehmen, deren innergemeinschaftliche Warenverkehre den Wert von 500 000 Euro bei der Versendung und 800 000 Euro bei den Eingängen im Vorjahr bzw. im laufenden Jahr nicht übersteigen. Im Extrahandel werden die bei den Zollstellen anfallenden Zollmeldungen ausgewertet.
Autorin: Petra Wohnus (Referat Unternehmensstatistiken)