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Fast 287.000 Menschen erhalten Mindestsicherungsleistungen

In Rheinland-Pfalz waren Ende des Jahres 2014 rund 287.000 Menschen auf finanzielle Hilfen des Staates angewiesen, um ihren grundlegenden Lebensunterhalt zu sichern. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems erhielten damit 7,2 Prozent der Bevölkerung, also rund jeder 14. Einwohner, Leistungen der sozialen Mindestsicherung. Unter den Bundesländern wies Rheinland-Pfalz nach Bayern (4,7 Prozent) und Baden-Württemberg (5,3 Prozent) die drittniedrigste Quote auf. Deutschlandweit waren 9,3 Prozent der Bevölkerung auf finanzielle Hilfen des Staates angewiesen.

Im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren ist ein Anstieg bei den Leistungsempfängerinnen und -empfängern zu verzeichnen (plus 4,7 Prozent). So lag deren Zahl im Jahr 2013 noch bei gut 274.000; in den Jahren 2012 und 2011 waren es rund 265.000 bzw. 266.000. Der Anstieg ist in erster Linie auf die gegenüber den Vorjahren stark gestiegene Zahl an Empfängern von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zurückzuführen.

Zu den Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme zählen:

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – auch als Grundsicherung für Arbeitsuchende oder „Hartz IV“-Leistungen bezeichnet
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
• Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz

Der weitaus größte Teil der Menschen, die ihren Lebensunterhalt aufgrund von Arbeitslosigkeit oder zu geringem Einkommen nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, erhielt den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zufolge Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz-IV-Leistungen). In Rheinland-Pfalz betraf dies Ende 2014 mehr als 221.400 Empfängerinnen und Empfänger. Davon erhielten rund 156.200 als Erwerbsfähige Arbeitslosengeld II. Bei den restlichen knapp 65.300 handelte es sich um nicht erwerbsfähige Familienangehörige, insbesondere Kinder, denen das so genannte Sozialgeld gezahlt wurde.

Rund 42.800 Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer erhielten Ende 2014 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Von ihnen waren nahezu 20.600 zwischen 18 und 65 Jahre alt und bezogen die Leistungen wegen dauerhaft voller Erwerbsminderung, knapp 22.200 Empfängerinnen und Empfänger waren 65 Jahre und älter.

Die  Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen , hat seit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe („Hartz IV-Reform“) an Bedeutung verloren. Sie wird seit dem 1. Januar 2005 nur noch an nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige gezahlt, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder durch Leistungen anderer Sozialleistungsträger decken können. Dazu gehören zum Beispiel vorübergehend Erwerbsunfähige, längerfristig Erkrankte oder Vorruhestandsrentner mit niedriger Rente. In Rheinland-Pfalz waren dies Ende des Jahres 2014 fast 5.000 Personen.

Stark gestiegen ist die Zahl der Empfänger von  Regelleistungen nach der Asylbewerberleistungsgesetz . Am Jahresende 2014 erhielten rund 16.800 Frauen und Männer entsprechende Leistungen. Gegenüber dem Jahr 2013 ist dies ein Zuwachs um rund 7.200 Personen bzw. mehr als 75 Prozent (siehe auch Pressemitteilung Nr. 100 vom 16.06.2015).

Weitere Informationen zur sozialen Mindestsicherung können dem gemeinsamen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zur Sozialberichterstattung entnommen werden ( <link _blank browserfenster einem external-link-new-window ge http: in neuen wird> www.amtliche-sozialberichterstattung.de).

Autor: Hans-Peter Fein (Abteilung Bevölkerung, Gesellschaft)

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