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Immer mehr pflegebedürftige Menschen

In Rheinland-Pfalz gibt es fast 118.000 pflegebedürftige Menschen. Dies ist das Ergebnis der Erhebungen zur Pflegestatistik Ende 2013. Damit nahm die Zahl der Pflegebedürftigen nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems weiter zu. Im Vergleich zur vorangegangen Erhebung im Jahr 2011 stieg sie um 4,6 Prozent, gegenüber der ersten Erhebung aus dem Jahr 1999 liegt sie um 28 Prozent höher.

Hintergrund dieser Entwicklung ist die wachsende Zahl älterer Menschen; diese unterliegen natürlicherweise einem höheren Risiko, pflegebedürftig zu werden. Mehr als 80 Prozent aller Pflegebedürftigen sind älter als 70 Jahre, nahezu 60 Prozent sind 80 Jahre oder älter. Da es durch den demografischen Wandel zukünftig noch mehr ältere Menschen geben wird, ist auch mit einer weiterhin zunehmenden Zahl pflegebedürftiger Menschen zu rechnen. So ist nach Vorausberechnungen zur Bevölkerungsentwicklung davon auszugehen, dass die Zahl der über 80-Jährigen bis zum Jahr 2030 um fast ein Drittel wachsen wird. Art der Versorgung Die Versorgung der Pflegebedürftigen erfolgte Ende 2013 für rund 34.100 Menschen in einem Pflegeheim, 25.100 pflegebedürftige Frauen und Männer wurden von einem ambulanten Pflegedienst betreut. Die meisten Pflegebedürftigen werden aber weder stationär noch ambulant versorgt, diese erhalten ausschließlich Pflegegeld und werden damit zu Hause überwiegend von Angehörigen betreut. Bei der Erhebung des Jahres 2013 fielen hierunter 58.700 Menschen, also rund die Hälfte aller Pflegebedürftigen. Rechnet man die Personen, die ausschließlich Pflegegeld erhalten und die ambulant Versorgten zusammen, so zeigt sich, dass nahezu drei Viertel (71 Prozent) eine pflegerische Betreuung im vertrauten häuslichen Umfeld bekommen. Alle drei Arten der pflegerischen Versorgung haben im Zeitablauf zugenommen. Die Zahl der weiblichen Pflegebedürftigen ist deutlich höher (76.800) als die der männlichen (41.100). Dies ist auf den höheren Frauenanteil unter der älteren Bevölkerung zurückzuführen. Pflegestufen Mit 64.300 Menschen fallen deutlich mehr als die Hälfte (55 Prozent) der Pflegebedürftigen in die Pflegestufe I. Dieser Anteil ist im Verlauf der Jahre kontinuierlich gestiegen; zu Beginn der Erhebung im Jahr 1999 waren 45 Prozent und 2007 dann 51 Prozent in der niedrigsten Pflegestufe. Leistungen aufgrund der Pflegestufe III erhielten bei der aktuellen Erhebung 12.400 pflegebedürftige Menschen (11 Prozent), 1999 waren es 13.100 (14 Prozent). Zum Stichtag der Erhebung 2013 waren 1.230 Pflegebedürftige noch keiner der drei Stufen zugeordnet. Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Seit 2013 gibt es für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz zusätzliche Leistungen der Pflegeversicherung. Bei diesem Personenkreis handelt es sich weit überwiegend um Demenzkranke. Die Leistungen können auch von Pflegebedürftigen beansprucht werden, die (noch) nicht das Ausmaß der Hilfebedürftigkeit für eine der drei Pflegestufen erreicht haben. Bei der Darstellung der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen wird dieser Personenkreis nicht einbezogen, was eine bessere Vergleichbarkeit der Ergebnisse im Zeitablauf ermöglicht. Hierunter fielen zum Erhebungsstichtag insgesamt rund 4.600 Menschen; zu 59 Prozent waren dies Frauen.

Regionale Unterschiede Für regionale Vergleiche muss ein Bezug zum Bevölkerungsumfang hergestellt werden; sinnvollerweise zieht man nur die ältere Bevölkerung heran, da sich die Pflegebedürftigkeit weitgehend auf höhere Altersjahre konzentriert. Die Zahl der Pflegebedürftigen - bezogen auf 1.000 Personen im Alter 70 Jahre und mehr - zeigt bei den kreisfreien Städten eine Bandbreite von 149 (Frankenthal) bis 224 (Landau in der Pfalz) und unter den Landkreisen von 148 (Südliche Weinstraße) bis zu 238 (Cochem-Zell).

Die Angaben stammen aus der Pflegestatistik zum Stichtag 15. Dezember 2013. Befragt wurden die 451 ambulanten Pflegedienste und 492 stationären Pflegeheime in Rheinland-Pfalz, mit denen ein Versorgungsvertrag nach dem SGB XI bestand. Die Pflegegeldempfänger wurden zum Jahresende 2013 von den Pflegekassen an das Statistische Bundesamt gemeldet und von dort den Ländern zugeordnet.
Es werden drei Pflegestufen unterschieden. Die Zuordnung zu einer der drei Stufen hängt vom Ausmaß der Hilfebedürftigkeit ab. Diese orientiert sich an dem durchschnittlichen täglichen Zeitbedarf für die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und die hauswirtschaftliche Versorgung. Die individuelle Zuordnung zu einer der drei Stufen erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen.
Bei der zeitlichen Entwicklung der Pflegegeldempfänger ist zu beachten, dass der Anstieg von 2009 nach 2011 zum Teil auf Änderungen in den Abläufen der Pflegekassen zurückzuführen sind. Der hierdurch verursachte Effekt ist nicht quantifizierbar.

Autor: Günter Ickler (Referat Soziale Leistungen, Gesundheit, Rechtspflege)

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