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Staatliche Hilfen für den Lebensunterhalt: 274.000 Menschen erhalten Unterstützung - Drittniedrigste Quote unter den Bundesländern

In Rheinland-Pfalz waren Ende des Jahres 2013 rund 274.000 Menschen auf finanzielle Hilfen des Staates angewiesen, um ihren grundlegenden Lebensunterhalt zu sichern. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems erhielten damit 6,9 Prozent der Bevölkerung, also fast jeder 15. Einwohner, Leistungen der sozialen Mindestsicherung. Unter den Bundesländern wies Rheinland-Pfalz nach Bayern (4,5 Prozent) und Baden-Württemberg (5,1 Prozent) die drittniedrigste Quote auf. Deutschlandweit waren 9,1 Prozent der Bevölkerung auf finanzielle Hilfen des Staates angewiesen.

Nachdem die Zahl der Leistungsempfängerinnen und -empfänger in den vergangenen Jahren überwiegend rückläufig war, ist aktuell im Vergleich zum Vorjahr eine Zunahme um 3,4 Prozent zu verzeichnen. Ausschlaggebend für die zeitliche Entwicklung ist in erster Linie die Zahl der Bezieher von Leistungen für Arbeitsuchende (Hartz-IV-Leistungen). Diese hat im Jahr 2013 um 1,7 Prozent zugenommen, nachdem die Entwicklung in den Jahren zuvor rückläufig war. Besonders deutlich sind im Jahr 2013 aber auch die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (plus 39,8 Prozent) angestiegen.

Zu den Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme zählen:
- Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - auch als Grundsicherung für Arbeitsuchende oder »Hartz IV«-Leistungen bezeichnet
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII - »Sozialhilfe« im engeren Sinne
- Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz

Der weitaus größte Teil der Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, erhielt den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zufolge Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz-IV-Leistungen). In Rheinland-Pfalz betraf dies Ende 2013 mehr als 217.000 Empfängerinnen und Empfänger, das waren 6,8 Prozent der Bevölkerung unter 65 Jahren (Deutschland: 9,4 Prozent). Davon erhielten rund 153.500 als Erwerbsfähige Arbeitslosengeld II. Bei den restlichen knapp 63.800 handelte es sich um nicht erwerbsfähige Familienangehörige, insbesondere Kinder, denen das so genannte Sozialgeld gezahlt wurde.

Rund 42.000 Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer erhielten Ende 2013 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Von ihnen waren nahezu 20.000 zwischen 18 und 65 Jahre alt und bezogen die Leistungen wegen dauerhaft voller Erwerbsminderung, knapp 22.000 Empfängerinnen und Empfänger waren 65 Jahre und älter.

Die »originäre Sozialhilfe«, also die Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen, hat seit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe (»Hartz IV-Reform«) an Bedeutung verloren. Sie wird seit dem 1. Januar 2005 nur noch an nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige gezahlt, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder durch Leistungen anderer Sozialleistungsträger decken können. Dazu gehören zum Beispiel vorübergehend Erwerbsunfähige, längerfristig Erkrankte oder Vorruhestandsrentner mit niedriger Rente. In Rheinland-Pfalz waren dies Ende des Jahres 2013 rund 4.500 Personen.

Weitere Informationen zur sozialen Mindestsicherung können dem gemeinsamen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zur Sozialberichterstattung entnommen werden ( <link http:>www.amtliche-sozialberichterstattung.de).

Autor: Günter Ickler (Referat Soziales, Gesundheit, Rechtspflege)

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