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Teuerungsrate erreicht die Zwei-Prozent-Marke

Im Januar 2017 erreichte die Teuerungsrate den höchsten Stand seit mehr als vier Jahren. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems mitteilt, lag der Verbraucherpreisindex um 2,0 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats. Eine Preissteigerung in dieser Höhe wurde zuletzt im November 2012 registriert. Die Europäische Zentralbank verfolgt das Ziel, die Inflationsrate auf mittlere Sicht für den Euroraum unter, aber nahe zwei Prozent zu halten.

Ein wesentlicher Grund dafür, dass die Inflationsrate im Januar 2017 wesentlich höher ausfällt als noch vor einigen Monaten, ist die Entwicklung der Energiepreise. Nach einem deutlichen Rückgang im zweiten Halbjahr 2015 erreichten die Energiepreise im Januar 2016 ein außergewöhnlich niedriges Niveau, das bei der Berechnung der Preissteigerungsrate für Januar 2017 zu einem statistischen Basiseffekt führt. Dieser Basiseffekt wird auch in den kommenden Monaten noch wirken. Im Januar 2017 war Energie um 6,7 Prozent teurer als ein Jahr zuvor. Vor allem die Preise für Mineralölprodukte zogen deutlich an (plus 20,0 Prozent). Dazu trugen insbesondere die Heizölpreise bei, die innerhalb eines Jahres um 50,6 Prozent zulegten. Aber auch Kraftstoffe verteuerten sich spürbar (plus 13,6 Prozent).

Nahrungsmittel waren im Januar 2017 ebenfalls deutlich teurer als ein Jahr zuvor (plus 3,7 Prozent). Besonders kräftig fielen die Preissteigerungen bei Speisefetten und Speiseölen sowie bei Gemüse aus (plus 15,2 bzw. plus 10,3 Prozent). Unter den Speisefetten und -ölen verzeichnete Butter den mit Abstand höchsten Preisanstieg (plus 33,5 Prozent). Beim Gemüse erstreckten sich die Preiserhöhungen auf viele Sorten. So verteuerten sich Tomaten um 12,7 Prozent; der Preis für Gurken hat sich binnen Jahresfrist sogar verdoppelt. Die geringsten Preissteigerungen unter den Nahrungsmitteln wiesen Brot und Getreideerzeugnisse auf (plus 0,5 Prozent).

Die Teuerungsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, die oft auch als Kerninflationsrate bezeichnet wird, lag im Januar bei plus 1,2 Prozent.

Zehn der zwölf Hauptgruppen verzeichneten Preissteigerungen gegenüber dem Vorjahresmonat. Die größten Zuwächse gab es im Bereich Verkehr (plus 4,6 Prozent). Die Hauptgruppe „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“ folgte an zweiter Stelle (plus 3,3 Prozent). Lediglich in den Bereichen Nachrichtenübermittlung sowie „Möbel, Leuchten, Geräte und anderes Haushaltszubehör“ lagen die Preise unter dem Niveau des Vorjahresmonats (minus 0,9 bzw. minus 0,1 Prozent).

Veränderungen gegenüber Dezember 2016 Gegenüber Dezember 2016 ist der Verbraucherpreisindex im Januar 2017 um 0,6 Prozent gesunken. Deutliche Preisrückgänge waren im Bereich „Freizeit, Unterhaltung und Kultur“ zu verzeichnen, was in dieser Jahreszeit durchaus üblich ist (minus 5,0 Prozent; darunter Pauschalreisen: minus 19,6 Prozent). Gleiches gilt für den Bereich Bekleidung und Schuhe, in dem die Preise saisonal bedingt um 3,3 Prozent niedriger waren als im Vormonat. Die höchsten Zuwächse gab es im Bereich Gesundheitspflege (plus 0,7 Prozent) und im Verkehrsbereich (plus 0,6 Prozent; darunter Kraftstoffe: plus 1,5 Prozent).

Der Verbraucherpreisindex misst die durchschnittliche Preisveränderung der Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden. Rund um die Monatsmitte erheben in 11 rheinland-pfälzischen Berichtsgemeinden 17 Preisermittler im Auftrag des Statistischen Landesamtes in mehr als 2.000 Berichtsstellen (z. B. Kaufhäuser) rund 20.000 Einzelpreise. Dabei werden die Preisveränderungen von 700 genau beschriebenen Waren und Dienstleistungen erfasst. Die Preisveränderungen werden gemäß der Verbrauchsbedeutung, die den Waren und Dienstleistungen bei den Ausgaben der privaten Haushalte (sog. Wägungsschema) zukommt, im Preisindex berücksichtigt. Die Veränderung des Verbraucherpreisindex gegenüber dem Vorjahresmonat beziehungsweise dem Vorjahr wird umgangssprachlich auch als Inflationsrate bezeichnet.



Neben dem Verbraucherpreisindex dienen Kerninflationsraten als ergänzende Kennzahlen zur Beurteilung der Geldwertentwicklung. Sie geben an, wie sich die Verbraucherpreise entwickeln, wenn bestimmte Güter des Warenkorbs nicht mit eingerechnet werden. Das sind zumeist Güter mit erfahrungsgemäß stark schwankenden Preisen. Hier wird der Gesamtindex ohne Energie und Nahrungsmittel als Kerninflationsrate bezeichnet.



Die Pressemitteilung zum Berichtsmonat Januar 2017 enthält vorläufige Ergebnisse. Sofern bis zum 3. Februar 2017 keine Korrektur erscheint, sind die veröffentlichten Ergebnisse als endgültig anzusehen.

 

Autorin: Diane Dammers (Referat Analysen/Auswertungen)

 

 

 Verbraucherpreisindex in Rheinland-Pfalz
 Preisindizes Wägungs-anteil am Gesamt-index*
in %
Indexstand
Januar
2017
Veränderung gegenüber
- für Güter- und Dienstleistungsgruppen
- für die Lebenshaltung insgesamt
Januar
2016
Dezember
2016
Basis
2010=100
%
Güter- und Dienstleistungsgruppen
 Wohnung, Wasser, Strom, Gas u. a. Brennstoffe 31,7108,9 1,70,1
Verkehr13,5107,8 4,60,6
Freizeit, Unterhaltung und Kultur11,5105,0 1,3-5,0
Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke10,3115,3 3,30,4
Andere Waren und Dienstleistungen7,0108,0 1,0-0,5
Möbel, Leuchten, Geräte u. a. Haushaltszubehör5,0103,3 -0,1-
Bekleidung und Schuhe4,5102,8 0,9-3,3
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen4,5115,3 2,70,3
Gesundheitspflege4,4108,9 1,90,7
Alkoholische Getränke und Tabakwaren3,8118,2 1,1-0,3
Nachrichtenübermittlung3,090,1 -0,90,1
Bildungswesen0,9109,6 1,10,4
Gesamtlebenshaltung
 Verbraucherpreisindex100108,4 2,0- 0,6
* Die Preisveränderungen werden gemäß der Verbrauchsbedeutung, die den Waren und Dienstleistungen bei den Ausgaben der privaten Haushalte (sog. Wägungsschema) zukommt, im Verbraucherpreisindex berücksichtigt. Der Wägungsanteil gibt beispiels- weise an, welchen Anteil die Ausgaben für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke an den gesamten Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte haben.
1 Die Hauptgruppe Verkehr enthält Kraftstoffe und andere Waren sowie Dienstleistungen für Fahrzeuge, den Kauf von Fahrzeugen sowie die Beförderung von Personen und Gütern im Schienen-, Straßen-, Luft- und Schiffsverkehr.



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