Im Falle einer Freisetzung, die bei der Verwendung als Kältemittel durch ordnungsgemäßen Umgang und Entsorgung der betreffenden Stoffe zu verhindern ist, wären klimawirksame Stoffe deutlich klimaschädlicher als Kohlendioxid (CO2). Sie stehen international aufgrund ihres hohen Treibhausgaspotentials unter besonderer Beobachtung. Zu den klimawirksamen Stoffen zählen voll- oder teilhalogenierte aliphatische Fluorkohlenwasserstoffe (FKW bzw. H-FKW). Der wichtigste Einsatzstoff war der teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoff Tetrafluorethan (Handelsname R 134a). Auf diesen Stoff entfielen rund 82 Prozent der insgesamt verwendeten Menge. In Rheinland-Pfalz wird dieser Stoff überwiegend als Treibmittel bei der Herstellung von Aerosolen, zum Beispiel für medizinische Sprays, genutzt. Bekannter ist dieser Stoff als Kältemittel in Klimaanlagen beispielsweise in Fahrzeugen.
Zum Vergleich: In Deutschland wurden im Jahr 2017 (Ergebnisse für 2018 liegen noch nicht vor) gut 9.390 Tonnen klimawirksame Stoffe verwendet. Bundesweit war R 134a mit 4.380 Tonnen (47 Prozent) ebenfalls der wichtigste Einsatzstoff. Der Schwerpunkt lag mit rund 2.700 Tonnen auf der Verwendung als Kältemittel.
Um verschiedene klimawirksame Stoffe in ihrer Umweltwirkung miteinander vergleichen zu können, erfolgt eine Umrechnung in CO2-Äquivalente. Dies ermöglicht die Aussage, wie viel größer oder kleiner das Treibhausgaspotential einer bestimmten Menge Treibhausgas im Verhältnis zu der gleichen Menge CO2 ist. Das CO2-Äquivalent für Tetrafluorethan (R 134a) liegt für einen Zeitraum von 100 Jahren bei 1.430, d. h. R 134a ist bezogen auf diesen Zeitraum rund 1.430-mal klimaschädlicher als Kohlendioxid. Insgesamt betrug das CO2-Äquivalent der in rheinland-pfälzischen Unternehmen eingesetzten klimawirksamen Stoffe im Jahr 2018 rund 752.000 Tonnen CO2-Äquivalente, wovon durch Austritt lediglich ein Bruchteil umweltwirksam wird.
Die Daten stammen aus der Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe. Einbezogen sind Unternehmen, die bestimmte klimawirksame Stoffe in Mengen von mehr als 20 Kilogramm pro Stoff und Jahr zur Herstellung, Instandhaltung, Wartung oder Reinigung verwenden. Als klimawirksame Stoffe im Sinne dieser Erhebung gelten ausschließlich Fluorderivate der aliphatischen und cyclischen Kohlenwasserstoffe mit bis zu zehn Kohlenstoffatomen, insbesondere Fluorkohlenwasserstoffe (FKW) und teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW) sowie Blends (Mischungen), die diese Stoffe enthalten.
Autor: Dr. Pascal Kremer (Referat Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt, Energie)