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Hebesätze der Realsteuern der Kommunen 2014 auf Höchststand

Die Realsteuerhebesätze erreichen im laufenden Jahr in Rheinland-Pfalz einen neuen Höchststand. Nach vorläufigen Auswertungen des Statistischen Landesamtes in Bad Ems wurden die Gewerbesteuerhebesätze gegenüber 2013 um durchschnittlich vier Prozentpunkte auf 380 Prozent angehoben. Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer A stieg auf 313 Prozent (plus 8 Prozentpunkte), der für die der Grundsteuer B erhöhte sich auf 383 Prozent (plus 10 Prozentpunkte). Die Grundsteuer A fällt für land- und forstwirtschaftliche Flächen an, die Grundsteuer B für bebaute bzw. bebaubare Grundstücke.

Die Veränderungen der Hebesätze war in den 2.306 Städten und Gemeinden im Jahresvergleich nicht einheitlich. 55 Prozent hoben sie bei der Gewerbesteuer, 49 Prozent bei der Grundsteuer A und 61 Prozent bei der Grundsteuer B an. Hebesatzsenkungen waren hingegen extrem selten. Nur rund 0,5 Prozent der Kommunen reduzierten zumindest einen ihrer Hebesätze.

Während in den kreisfreien Städten der durchschnittliche Hebesatz bei allen Realsteuerarten im Vorjahresvergleich praktisch unverändert blieb, wuchs er bei den kreisangehörigen Gemeinden im Durchschnitt je nach Steuerart zwischen sechs und 14 Prozentpunkten. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass die Hebesätze in den kreisfreien Städten bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer bereits viel höher sind als in den kreisangehörigen Gemeinden.

Die aktuellen Anpassungen müssen auch vor dem Hintergrund des zum Jahr 2014 neu gefassten kommunalen Finanzausgleichs gesehen werden. Dadurch erhalten Kommunen nach einer komplexen Systematik Gelder vom Land und indirekt auch von anderen Kommunen. Die Höhe richtet sich u. a. nach sogenannten Nivellierungssätzen je Steuerart. Kommunen, die Hebesätze unterhalb dieses Nivellierungssatzes verwenden, müssen Nachteile hinnehmen. Rund 55 Prozent der Ortsgemeinden erhöhten 2014 mindestens einen ihrer Hebesätze exakt auf den jeweiligen aktuellen Nivellierungssatz. Lediglich zehn Prozent der Kommunen beließen alle Hebesätze unterhalb des jeweiligen Nivellierungssatzes.

Die durchschnittlichen Hebesätze der rheinland-pfälzischen Kommunen waren auch im Jahr 2013 niedriger als im Bundesdurchschnitt. Insbesondere bei der Grundsteuer B lag der durchschnittliche Hebesatz in Rheinland-Pfalz deutlich unter dem Durchschnittsniveau aller Länder (63 Prozentpunkte) bzw. aller Flächenländer (44 Prozentpunkte). Im Länderranking belegt Rheinland-Pfalz hier den drittletzten Platz. Die Bundeswerte für 2014 liegen noch nicht vor.

 

Die Daten stammen aus der jährlichen Erhebung zum Realsteuervergleich. Zur Gewichtung der Hebesätze für Durchschnittsberechnungen 2014 wurden die Messbeträge (Grundsteuermessbeträge bzw. Gewerbesteuermessbeträge) des Vorjahres verwendet. Die Höhe der auf Grundlage der Hebesätze 2014 eingenommen Steuern im Jahr 2014 steht erst zum Ende dieses Jahres fest. Über die Höhe der dementsprechenden Steuereinnahmen des Vorjahres wurde u.a. in der Pressemeldung 48 vom 20.03.2014 (Steuereinnahmen der Kommunen erreichten 2013 Höchststand) informiert.

 

Autor: Dr. Christoph Wonke (Referat Finanzen)

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Steuern , Finanzen

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