Auf Maßnahmen für die Luftreinhaltung entfielen 842 Millionen Euro bzw. 15,2 Prozent des Gesamtumsatzes in der Umweltbranche, wobei es sich hauptsächlich um Filter- und Katalysatorsysteme für Abgase handelt. Weitere Angebote, mit denen die Umweltbranche nennenswerte Umsätze erzielt, gehören zu den Bereichen Abwasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Lärmbekämpfung (z. B. Maßnahmen zur Verminderung der Abwassermenge, Verwertung von Abfällen oder Geräte zur Schalldämmung).
Es ist zu beachten, dass umweltschutzbezogene wirtschaftliche Aktivitäten üblicherweise sektorübergreifend stattfinden und sich nicht genau abgrenzen lassen. Bei der Umweltbranche handelt es sich um einen sogenannten Querschnittssektor, der in der üblichen Unterteilung der Wirtschaftszweige nicht enthalten ist. Der sektorübergreifend erwirtschaftete Umsatz entsprach 2018 allerdings mit rund 5,5 Milliarden Euro in der Größenordnung etwa dem Umsatz eines mittelgroßen Wirtschaftszweiges der Industrie in Rheinland-Pfalz, wie z. B. der Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren (Jahresumsatz 2018: 5,8 Milliarden Euro). Die Arbeitsleistung der in der Umweltbranche tätigen Personen entsprach 2018 rund 18.900 Vollzeitäquivalenten.
Die jährliche Erhebung der Waren, Bau- und Dienstleistungen für den Umweltschutz erstreckt sich im Wesentlichen auf Betriebe des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden, des Verarbeitenden Gewerbes und des Baugewerbes mit 20 und mehr Beschäftigten, die Waren herstellen oder Bauleistungen für den Umweltschutz erbringen. Nicht einbezogen sind Umsätze im Zusammenhang mit Entsorgungsdienstleistungen. Darüber hinaus werden Dienstleistungsbetriebe ab einem Umsatz von 1.000.000 Euro erfasst, die dem Umweltschutz dienende Dienstleistungen erbringen. In der Dienstleistungsbranche können dies z. B. Architektur- und Ingenieurbüros oder Institute und Einrichtungen sein, die technische, physikalische und chemische Untersuchungen, Beratungen oder andere Leistungen für den Umweltschutz erbringen. Für die Abgrenzung der Waren sowie der Bau- und Dienstleistungen, die dem Umweltschutz dienen, wird den Berichtspflichtigen ein entsprechendes Verzeichnis zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2016 hatte die Einführung einer bundesweit geltenden einheitlichen unteren Erfassungsgrenze von 20 und mehr Beschäftigten bei den befragten Betrieben die Folge, dass die zeitliche Vergleichbarkeit mit den Vorjahren eingeschränkt ist. Die Umweltwirtschaft ist zudem Teil der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen der Länder. Dort wird der Sektor jedoch entsprechend der europäischen Definition des EGGS (Environmental Goods and Services Sector) weiter gefasst als in der Erhebung der Waren, Bau- und Dienstleistungen für den Umweltschutz. Für Details siehe: http://www.ugrdl.de/.
Autor: Dr. Pascal Kremer (Referat Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt, Energie)