Die zweite Versandwelle des Mahnschreibens wird angesichts der hohen Rücklaufquote hinfällig. Der Aufwand für die vier ausstehenden Prozent stehe in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden Qualitätsverbesserungen der Ergebnisse. Die Informationen zu den fehlenden Gebäuden und Wohnungen werden über statistische Verfahren ermittelt. Eine Methode ist die so genannte Imputation, bei der für ein fehlendes Objekt durchschnittliche Daten umliegender Wohnungen bzw. Wohngebäude herangezogen werden.
Das Statistische Landesamt dankt allen, die die Fragebogen online oder auf Papier ausgefüllt haben, für ihre Unterstützung und bittet alle, die noch nicht gemeldet haben, die Daten noch online zu übermitteln.
Erst- und Erinnerungsschreiben erreichten Adressaten nicht
Das Statistische Landesamt hatte Anfang August die erste von zwei Mahnwellen versendet. Sie umfasste 80.000 Adressaten, weitere 70.000 Schreiben, die ursprünglich in der zweiten Augustwoche folgen sollten, wurden nach Rückmeldungen von Betroffenen der ersten Welle gestoppt. In der ersten Mahnwelle war aufgefallen, dass einige der Eigentümerinnen und Eigentümer weder ein Erst- noch ein Erinnerungsschreiben erhalten hatten. Geschätzt gibt es rund 600 Fälle, von denen in der ersten Welle der Mahnschreiben bislang rund 300 konkret ermittelt werden konnten. Diese liegen ganz überwiegend im Zuständigkeitsbereich eines in Koblenz ansässigen Zustelldienstes. In einigen Städten hatten ganze Straßenzüge weder Erst- noch Erinnerungsschreiben erhalten. So kamen beispielsweise in Andernach auf 9.155 versandte Schreiben 47 nicht zugestellte Briefe, in Koblenz waren es 58 auf 25.606. Das entspricht einer Fehlzustellquote von 0,5 bzw. 0,2 Prozent. Außerhalb des Zustellgebiets dieses Anbieters lag die Quote mit 0,02 Prozent im Bereich des Erwartbaren.
Gebäude- und Wohnungszählung ist Teil des Zensus 2022
Die Gebäude- und Wohnungszählung ist Bestandteil des Zensus 2022. Auskunftspflichtig sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Verwaltungen von Wohnimmobilien. In Rheinland-Pfalz wurden insgesamt rund 1,5 Millionen Adressaten angeschrieben. Knapp 60 Prozent hatten binnen vier Wochen zurückgemeldet; nach Versand der Erinnerungsschreiben mit beigelegtem Papierfragebogen stieg die Rücklaufquote bis Ende Juli auf 88 Prozent. Für die damals ausstehenden 12 Prozent wurde das Mahnverfahren vorbereitet.
Fakten zu Rückmeldungen nach Versand der ersten Mahnwelle
Die folgende Aufstellung gibt eine Übersicht über die Fallkonstellationen, die nach dem Versand der ersten Mahnschreiben zu Reaktionen der Betroffenen und zur Berichterstattung in verschiedenen Medien geführt haben.
• Es wurden weder Erst- noch Zweitanschreiben zugestellt
Es kam vor, dass weder Erstanschreiben noch Erinnerungsbriefe zur Gebäude- und Wohnungszählung zugestellt wurden. Diese Fälle konzentrieren sich auf den Zuständigkeitsbereich eines in Koblenz ansässigen Zustelldienstleisters. Davon waren teilweise ganze Straßenzüge betroffen, unter anderem in Koblenz und Andernach. Das Statistische Landesamt geht von rund 600 Fällen aus und sucht gemeinsam mit den Zustelldienstleistern nach den Ursachen.
• Die Meldungen und der Versand der Mahnschreiben haben sich überschnitten
Der Versand der insgesamt rund 150.000 Mahnschreiben brauchte einen gewissen Vorlauf. Dadurch erhielten in der ersten Mahnwelle rund 4.500 Eigentümerinnen und Eigentümer ein Mahnschreiben, die die Daten kurz vor Versand der Schreiben gemeldet hatten. Insbesondere Meldungen per Papierfragebogen waren hiervon betroffen, weil Postversand und Digitalisierung der Bögen beim externen Dienstleister mitunter einige Tage in Anspruch nehmen.
• Eigentümerinnen und Eigentümer haben nicht für alle Objekte gemeldet
Einige Eigentümerinnen und Eigentümer hatten beim Erstanschreiben bzw. beim Erinnerungsschreiben übersehen, dass sie um Meldung für mehrere Wohnungen bzw. Gebäude gebeten wurden. In rund 5.500 Fällen wurde daher nur für ein Objekt gemeldet und die Betroffenen erhielten für die weiteren noch ausstehenden Objekte ein Mahnschreiben.
• Hausnummernzusätze
In den Adressdaten, die das Statistische Landesamt von den Grundsteuerstellen, dem Liegenschaftskataster des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation sowie vom Landesamt für Steuern bezogen hat, werden in einigen Fällen Hausnummern mit Zusätzen geführt, die nicht existieren (z.B. 10 c). In diesen Fällen sind die fehlerhaften Angaben im Fragebogen zu korrigieren. Das hat sich offenbar nicht allen Angeschriebenen erschlossen. Daher gibt es auch Fälle, in denen die Adressaten Anfang August ein Mahnschreiben erhielten.
• Mehrfachanschreiben mit verschiedenen Namen
Es gab Fälle, in denen ein und dieselbe Person unter verschiedenen in den Registern hinterlegten Namen angeschrieben wurden und nur auf ein Anschreiben geantwortet haben (z. B. Franz Müller, Franz-Josef Müller). Offenkundige Fälle von identischen Personen waren zwar im Vorfeld ausgesteuert worden, Zweifelsfälle blieben jedoch im Adressbestand. Wenn nur unter einem der angeschriebenen Namen geantwortet wurde, ging seinerzeit an den zweiten Namen ein Erinnerungs- und später das Mahnschreiben raus.
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Zensus 2022