Knapp 45 Prozent oder 36.900 Tonnen der Klärschlammmenge wurde thermisch entsorgt, also etwa zur Energieerzeugung verbrannt. Das stellt anteilig als auch absolut einen neuen Höchststand dar. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die thermisch entsorgte Menge um zwei Prozent, seit 2010 um 73 Prozent.
Die Aufbringung von Klärschlämmen auf landwirtschaftliche Flächen ging gegenüber 2019 um 4,7 Prozent auf 40.200 Tonnen zurück. Verglichen mit 2010 entspricht dies einem Minus von 31 Prozent. Die anhaltende Entwicklung dürfte eine Folge der 2017 in Kraft getretenen Klärschlammverordnung sein, die eine Reduzierung der Ausbringung von Klärschlämmen auf landwirtschaftlichen Flächen erfordert. Die landwirtschaftliche Aufbringung stellt jedoch nach wie vor den mengenmäßig bedeutendsten Entsorgungsweg für Klärschlamm dar. Durch die landwirtschaftliche Verwertung können die im Klärschlamm enthaltenen Nährstoffe wie Stickstoff oder Phosphate pflanzenbaulich genutzt werden; sie ersetzen entsprechende Düngemittel. Um eine Schädigung der Böden auszuschließen, setzt die Klärschlammverordnung für die Ausbringung strenge Regeln. Die übrige stofflich verwertete Menge von 4.600 Tonnen wurde z. B. im Landschaftsbau oder in Vererdungsanlagen eingesetzt.
Bundesweit fielen im Jahr 2019 – das Bundesergebnis für 2020 liegt noch nicht vor – knapp 1,7 Millionen Tonnen Klärschlamm in öffentlichen Kläranlagen an. Deutschlandweit wird der größte Teil des Klärschlamms thermisch entsorgt, während die Verwendung in der Landwirtschaft eine deutlich geringere Rolle spielt als in Rheinland-Pfalz. Gut 74 Prozent des angefallenen Klärschlamms wurden verbrannt und 16,5 Prozent in der Landwirtschaft verwendet.
Regionale Unterschiede
Die Verwertung des Klärschlamms stellt sich in Rheinland-Pfalz regional sehr unterschiedlich dar. Die kreisfreien Städte mit Ausnahme von Kaiserslautern, Koblenz und Trier setzen allein auf die thermische Verwertung. Eine ausschließliche Nutzung des Klärschlamms in der Landwirtschaft wurde für den Donnersbergkreis registriert. In den übrigen Landkreisen kommen die genannten Verwertungsformen in unterschiedlichem Umfang vor. Für Ludwigshafen und Frankenthal liegen keine Angaben vor. Hier wird das kommunale Abwasser in den Anlagen eines Industriebetriebes behandelt.
Die Daten stammen aus der Erhebung „Öffentliche Klärschlammentsorgung“. Nicht einbezogen ist die Klärschlammentsorgung industrieller Kläranlagen, auch wenn diese öffentliche Abwässer übernehmen, sowie die von Kleinkläranlagen. Für die Berichtsjahre 2006 bis 2014 basieren die Angaben auf einer Auswertung von Verwaltungsdaten.
Klärschlamm:
Aus dem Abwasser abtrennbare, wasserhaltige Stoffe, einschließlich der bei der Abwasser- und Klärschlammbehandlung zugegebenen Hilfsmittel; ausgenommen sind Rechen-, Sieb- und Sandfanggut.
Trockenmasse:
Die Trockenmasse ist die Masse des Klärschlamms ohne Wasseranteil. Sie umfasst auch die bei der Abwasser- und Klärschlammbehandlung zugegebenen Hilfsmittel.
Autor: Dr. Pascal Kremer (Referat Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt, Energie)