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Zahl der Baugenehmigungen im Nichtwohnbau sinkt

Die Anzahl der erteilten Baugenehmigungen im Nichtwohnbau ging in Rheinland-Pfalz im ersten Quartal 2020 leicht zurück. Die Bauaufsichtsbehörden bewilligten, so das Statistische Landesamt, den Bau von 310 neuen Nichtwohngebäuden. Dies entspricht einem Rückgang um vier Prozent gegenüber dem ersten Quartal 2019.

Die veranschlagten Baukosten je Bauvorhaben stiegen hingegen um 44,2 Prozent auf rund 1,3 Millionen Euro und die Summe der Baukosten aller Bauvorhaben um 38,4 Prozent auf gut 407 Millionen Euro. Der umbaute Raum und die Nutzfläche stiegen um 23,3 bzw. 10,4 Prozent.

Gebäudearten

Weit mehr als die Hälfte der genehmigten neuen Gebäude, nämlich 64 Prozent, waren nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude. Hierunter fallen zum größten Teil Handels- und Lagergebäude, aber auch Fabrik- und Werkstattgebäude sowie Hotels und Gaststätten. Die Anzahl der Genehmigungen für nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude stieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 7,6 Prozent auf 198. Bei den Baugenehmigungen für landwirtschaftliche Betriebsgebäude sowie bei den Genehmigungen für Büro- und Verwaltungsgebäude waren Rückgänge um 22,9 Prozent auf 37 bzw. um 32,4 Prozent auf 25 festzustellen.

Bauherren

Knapp 72 Prozent der Bauherren waren Unternehmen. Die Anzahl der erteilten Baugenehmigungen dieser Gruppe von Bauherren ging um 1,3 Prozent auf 222 zurück. Die zweitstärkste Gruppe der Bauherren bildeten mit 17 Prozent die privaten Haushalte. Die Anzahl der Genehmigungen verminderte sich hier um 12,7 Prozent auf 48.

Die Ergebnisse stammen aus der Statistik der Baugenehmigungen. Die Bauaufsichtsbehörden melden die von ihnen erteilten Baugenehmigungen monatlich an das Statistische Landesamt. In der Statistik können demzufolge nur diejenigen Baugenehmigungen abgebildet werden, die bis zum jeweiligen Schlusstag für die Meldung an die Statistik beim Statistischen Landesamt eingegangen sind und plausible Angaben beinhalten. Abgelehnte Anträge auf Baugenehmigung fließen nicht in die Statistik ein. Die vorliegende Pressemitteilung hat ausschließlich die erteilten Baugenehmigungen für den Neubau von Nichtwohngebäuden zum Gegenstand. Die erteilten Baugenehmigungen für Baumaßnahmen an bestehenden Nichtwohngebäuden sowie die erteilten Baugenehmigungen für Wohngebäude werden nicht dargestellt.

Autor: Dr. Dirk Schneider (Referat Steuern, Verwaltungsstatistiken)

Baugenehmigungen im Nichtwohnbau 1. Quartal 2019 und 2020 nach Gebäudearten und Bauherren (Errichtung neuer Gebäude)
MerkmalEinheit20192020Veränderung
in %
 Nichtwohngebäude insgesamt Anzahl323310-4,0
AnstaltsgebäudeAnzahl36100,0
Büro- und VerwaltungsgebäudeAnzahl3725-32,4
landwirtschaftliche BetriebsgebäudeAnzahl4837-22,9
nichtlandwirtschaftliche BetriebsgebäudeAnzahl1841987,6
darunter:    
Fabrik- und WerkstattgebäudeAnzahl44464,5
Handels- und LagergebäudeAnzahl8110428,4
 Hotels und Gaststätten Anzahl4650,0
sonstige NichtwohngebäudeAnzahl5144-13,7
Bauherren    
öffentliche BauherrenAnzahl28293,6
 UnternehmenAnzahl225222-1,3
private HaushalteAnzahl5548-12,7
Organisationen ohne ErwerbszweckAnzahl1511-26,7
 Rauminhalt1.000 m³1.9442.39723,3
 Nutzfläche100 m²2.9133.21710,4
Veranschlagte Baukosten    
je Bauvorhaben1.000 Euro9111.31344,2
Baukosten insgesamt1.000 Euro294.250407.13038,4
öffentliche Bauherren1.000 Euro40.877111.627173,1
 Unternehmen1.000 Euro227.503237.1734,3
private Haushalte1.000 Euro12.40010.538-15,0
Organisationen ohne Erwerbszweck1.000 Euro13.47047.792255

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