In Familien mit verheirateten Eltern lebten deutlich mehr Kinder mit Geschwistern zusammen als in anderen Familienformen. So belief sich der Anteil der minderjährigen Kinder mit Geschwistern bei Ehepaaren auf 81 Prozent gegenüber 59 Prozent bei Eltern in Lebensgemeinschaften bzw. 63 Prozent bei Alleinerziehenden. Rund elf Prozent der Kinder verheirateter Eltern wuchsen sogar in einer großen Familie mit drei oder mehr Geschwistern auf.
Unterschiede zeigten sich auch in Abhängigkeit des Migrationsstatus. Kinder mit Migrationshintergrund wuchsen etwas häufiger mit Geschwistern zusammen in einem Haushalt auf (80 Prozent) als Kinder ohne Migrationshintergrund (73 Prozent). Außerdem lebten Kinder mit Migrationshintergrund vergleichsweise öfter in kinderreichen Familien. Rund 16 Prozent der minderjährigen Kinder mit Migrationshintergrund wohnten mit drei oder mehr Geschwistern zusammen; bei den Kindern ohne Migrationshintergrund lag der Anteilswert bei 5,3 Prozent.
Methodische Hinweise:
Die Daten basieren auf den Erstergebnissen des Mikrozensus 2023. Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten.
Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus sind auf der Themenseite zum Mikrozensus verfügbar: https://www.destatis.de/mikrozensus2020.
Damit zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung möglichst wenig Zeit vergeht, werden ab dem Jahr 2020 zunächst Erstergebnisse und mit einigem zeitlichen Abstand Endergebnisse veröffentlicht. Sowohl Erst- als auch Endergebnisse beruhen auf vollständig aufbereiteten und validierten Daten. Allerdings basieren die Endergebnisse im Gegensatz zu den Erstergebnissen auf einer höheren Anzahl befragter Haushalte. Dies ist dadurch bedingt, dass auch nach Ende eines Erhebungsjahres fehlende Haushalte nach Erinnerungen/Mahnungen noch Auskunft geben. Dieses Datenmaterial wird zudem an einem aktualisierten Bevölkerungseckwert hochgerechnet. Durch den größeren Stichprobenumfang und die aktualisierte Hochrechnung können die Endergebnisse von den Erstergebnissen abweichen.
Autorin: Dr. Julia Stoffel (Referat Private Haushalte)