Der vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung auf Antrag festgestellte Grad der Behinderung ist ein Maß für die Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Nach dem Sozialgesetzbuch IX gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr als schwerbehindert. Rund 35 Prozent der Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis war ein Grad der Behinderung von genau 50 zuerkannt worden; knapp ein Viertel wies den maximal möglichen Behinderungsgrad von 100 auf.
Der Anteil schwerbehinderter Menschen steigt mit zunehmendem Lebensalter: Weniger als fünf Prozent der anerkannten Betroffenen waren jünger als 25 Jahre; das entsprach einem Anteil von etwas mehr als ein Prozent aller Personen dieser Altersgruppe in der Bevölkerung. Fast 58 Prozent dieser Personen hatten zum Stichtag das 65. Lebensjahr vollendet. In Relation zur gleichaltrigen Gesamtbevölkerung hatte damit fast jede fünfte Person einen Schwerbehindertenstatus.
Während bei den jüngeren Jahrgängen eine nur geringfügige geschlechterspezifische Differenz der Anteile anerkannter schwerbehinderter Menschen an der Gesamtbevölkerung zu beobachten ist, weitet sich dieser Unterschied im Alter: Der Anteil betroffener Männer im Alter von über 65 Jahren lag bei knapp einem Viertel (23 Prozent); unter den gleichaltrigen Frauen waren es hingegen 17 Prozent.
Bei annähernd neun von zehn Betroffenen war die Behinderung durch allgemeine Erkrankungen verursacht; etwa zwei Prozent der Behinderungen waren angeboren. Die restlichen neun Prozent der Behinderungen waren durch Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Verkehrsunfälle, häusliche oder sonstige Unfälle, Kriegs- und Wehrdienstbeschädigungen verursacht oder hatten sonstige bzw. mehrere Ursachen.
Mit einem Anteil von rund 29 Prozent waren Beeinträchtigungen der Funktionen innerer Organe oder Organsysteme die häufigste Behinderungsart. Auf Störungen des Nervensystems wie Querschnittslähmung, zerebrale Störungen, geistig-seelische Behinderungen oder Suchtkrankheiten entfielen rund 19 Prozent aller festgestellten Schwerbehinderungen. Bei rund 16 Prozent der Betroffenen waren Funktionseinschränkungen der Wirbelsäule und des Rumpfes oder Deformierungen des Brustkorbes ursächlich für die Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft. Auf Funktionseinschränkungen der Gliedmaßen entfielen etwa zehn Prozent, auf Blindheit und Sehbehinderung knapp fünf Prozent der anerkannten Schwerbehinderungen.
Methodischer Hinweis
Schwerbehinderte Menschen, die vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz zwar erfasst sind, deren Ausweis am Erhebungsstichtag (31.12.) noch nicht ausgestellt bzw. bei denen die Gültigkeitsdauer des Ausweises abgelaufen ist, werden in der Statistik nicht ausgewiesen. Die potenzielle Gesamtzahl der schwerbehinderten Menschen ohne Rücksicht auf die Ausweisgültigkeit und den Stand der Antragsbearbeitung belief sich Ende 2023 auf 420.449 (2021: 420.644).
Autorin: Britta Müller (Referat Soziales, Gesundheit, Rechtspflege)