| Mikrozensus

Fast jede dritte Familie alleinerziehender Mütter lebt von weniger als 1.500 Euro monatlichem Nettoeinkommen

Im vergangenen Jahr gab es in Rheinland-Pfalz fast 60.400 alleinerziehende Mütter, die mit mindestens einem minderjährigen Kind gemeinsamen im Haushalt lebten. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems anhand von Erstergebnissen des Mikrozensus anlässlich des Muttertages am 14. Mai weiter mitteilt, waren das knapp 15 Prozent aller rheinland-pfälzischen Mütter mit minderjährigen Kindern im Haushalt.

Mehr als die Hälfte der alleinerziehenden Mütter mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren in der Familie hatte bereits das 40. Lebensjahr vollendet (54 Prozent; Mütter in Partnerschaften: 48 Prozent). Während der Großteil der Alleinerziehenden entweder geschieden (42 Prozent) oder ledig war (35 Prozent), waren die in Partnerschaft lebenden Mütter überwiegend verheiratet (87 Prozent). Die meisten der alleinerziehenden Mütter versorgten genau ein Kind unter 18 Jahren (65 Prozent; Mütter in Partnerschaften: 47 Prozent), 29 Prozent zogen zwei minderjährige Kinder groß (Mütter in Partnerschaften: 40 Prozent). Die Hälfte der minderjährigen Kinder alleinerziehender Mütter war zwischen 10 und 17 Jahre alt (50 Prozent; in Paarfamilien: 33 Prozent).

Rund 71 Prozent der alleinerziehenden Mütter gingen einer realisierten Erwerbstätigkeit nach, d. h. sie waren erwerbstätig, ohne sich in Mutterschutz oder Elternzeit zu befinden. Die Mehrheit von ihnen arbeitete zwar in Teilzeit (58 Prozent), gleichwohl waren 42 Prozent vollzeitbeschäftigt. Somit waren Alleinerziehende nicht nur häufiger realisiert erwerbstätig, sondern gingen auch öfter einer Vollzeittätigkeit nach als Mütter in Partnerschaften (realisiert Erwerbstätige: 66 Prozent; davon in Vollzeit: 24 Prozent).

Fast zwei Drittel der alleinerziehenden Mütter mit minderjährigen Kindern in der Familie bestritten ihren Lebensunterhalt überwiegend aus eigener Erwerbstätigkeit (65 Prozent; Mütter in Partnerschaften: 56 Prozent), öffentliche Leistungen – z. B. Leistungen nach Hartz IV – waren 2022 für rund 29 Prozent die Haupteinkommensquelle (Mütter in Partnerschaften: 12 Prozent). Im Gegensatz zu alleinerziehenden Müttern werden in Partnerschaft lebende Mütter häufig finanziell durch Angehörige unterstützt (z. B. den Partner oder die Partnerin); so lebten rund 30 Prozent der Mütter in Partnerschaften überwiegend von den Einkünften Angehöriger.

Im Jahr 2022 lebte mehr als die Hälfte der Familien alleinerziehender Mütter mit minderjährigen Kindern von weniger als 2.000 Euro monatlichem Nettoeinkommen (53 Prozent), knapp ein Drittel musste sogar mit weniger als 1.500 Euro netto im Monat auskommen (31 Prozent). Über ein monatliches Nettoeinkommen von 2.500 Euro und mehr verfügten 29 Prozent der Familien mit alleinerziehenden Müttern.

Die Daten basieren auf den Erstergebnissen des Mikrozensus 2022. Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten.
Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus sind auf der Themenseite zum Mikrozensus verfügbar: www.destatis.de/mikrozensus2020
Damit zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung möglichst wenig Zeit vergeht, werden ab dem Jahr 2020 zunächst Erstergebnisse und mit einigem zeitlichen Abstand Endergebnisse veröffentlicht. Sowohl Erst- als auch Endergebnisse beruhen auf vollständig aufbereiteten und validierten Daten. Allerdings basieren die Endergebnisse im Gegensatz zu den Erstergebnissen auf einer höheren Anzahl befragter Haushalte. Dies ist dadurch bedingt, dass auch nach Ende eines Erhebungsjahres fehlende Haushalte nach Erinnerungen/Mahnungen noch Auskunft geben. Dieses Datenmaterial wird zudem an einem aktualisierten Bevölkerungseckwert hochgerechnet. Durch den größeren Stichprobenumfang und die aktualisierte Hochrechnung können die Endergebnisse von den Erstergebnissen abweichen.

Autorin: Dr. Julia Stoffel (Referat Private Haushalte)

Ringdiagramm: Mütter mit mindestens einem minderjährigen Kind im selben Haushalt 2022 nach Familienform und überwiegendem Lebensunterhalt

Mütter1 mit mindestens einem minderjährigen Kind im selben Haushalt 2022 nach Familienform und ausgewählten Merkmalen
Merkmalalleinerziehende MütterMütter in Partnerschaften
Anteil in %
nach Altersgruppen
unter 30 Jahre(13,0)10,1
30 bis unter 40 Jahre32,942,4
40 Jahre und älter54,147,5
nach Familienstand
ledig34,89,8
verheiratet(16,8)87,3
geschieden41,5(2,7)
verwitwet//
nach Zahl der Kinder unter 18 Jahren in der Familie
1 Kind64,747,0
2 Kinder28,839,6
3 Kinder und mehr /13,4
nach Alter des jüngsten Kindes in der Familie
unter 3 Jahre(11,4)28,7
3 bis unter 6 Jahre(16,4)18,5
6 bis unter 10 Jahre22,119,4
10 bis unter 18 Jahre50,033,5
nach realisierter Erwerbstätigkeit
realisiert Erwerbstätige271,066,5
in Vollzeit29,615,8
in Teilzeit41,350,7
nach überwiegendem Lebensunterhalt
Eigene Erwerbstätigkeit64,556,3
Öffentliche Leistungen28,512,4
Rente, Pension//
 Einkünfte von Angehörigen /29,7
Eigenes Vermögen//
nach monatlichem Nettoeinkommen der Familie
unter 1.500 EUR31,0(2,9)
1.500 EUR bis unter 2.000 EUR22,54,1
2.000 EUR bis unter 2.500 EUR17,67,6
2.500 EUR bis unter 3.500 EUR(16,3)21,4
3.500 EUR und mehr(12,7)64,0
/ keine Angabe, da Zahl nicht sicher genug
( ) Aussagewert eingeschränkt, da Zahl statistisch unsicher
1) Bevölkerung in Familien/Lebensformen in Hauptwohnsitzhaushalten.
2) Personen, die im Sinne des ILO-Konzepts erwerbstätig sind und diese Erwerbstätigkeit nicht aufgrund von „Mutterschutz“ oder „Elternzeit“ unterbrochen haben.

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