Mehrheit des Gesundheitspersonals arbeitet in ambulanten und stationären Einrichtungen
Ein Großteil des Gesundheitspersonals arbeitet in ambulanten Einrichtungen (2023: 41 Prozent) sowie in stationären und teilstationären Einrichtungen (35 Prozent). Knapp jede bzw. jeder zehnte Beschäftigte ist in sogenannten Vorleistungseinrichtungen wie beispielsweise der Pharmazeutischen Industrie tätig. Das übrige Gesundheitspersonal verteilt sich auf die Verwaltung, die Rettungsdienste, den Gesundheitsschutz und die sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Hoher Frauenanteil unter den Beschäftigten
Charakteristisch für das Gesundheitswesen ist der hohe Frauenanteil unter den Beschäftigten. Drei Viertel des Gesundheitspersonals in Rheinland-Pfalz sind Frauen. Die höchsten Frauenanteile weisen die ambulanten Einrichtungen (2023: 82 Prozent), der Gesundheitsschutz (80 Prozent) sowie die stationären und teilstationären Einrichtungen (79 Prozent) auf. Mit Abstand am niedrigsten ist der Frauenanteil im Rettungsdienst (36 Prozent); in Vorleistungseinrichtungen sind ebenfalls weniger als die Hälfte der Beschäftigten Frauen (48 Prozent).
Teilzeitarbeit im Gesundheitswesen weit verbreitet
Im Gesundheitswesen ist Teilzeitarbeit stark verbreitet. Dies kommt in der Relation zwischen Vollzeitäquivalenten und Beschäftigtenzahlen zum Ausdruck. Vollzeitäquivalente geben die Zahl der auf die volle tarifliche Arbeitszeit umgerechneten Beschäftigten an. Je geringer die Zahl der Vollzeitäquivalente je 100 Beschäftigte ist, desto größer ist die Bedeutung der Teilzeitarbeit. In Rheinland-Pfalz kamen im Gesundheitswesen auf 100 Beschäftigte rechnerisch 71 Vollzeitäquivalente (Deutschland: 72). Besonders häufig arbeiten Beschäftigte in ambulanten Einrichtungen sowie in sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens in Teilzeit (65 bzw. 66 Vollzeitäquivalente je 100 Beschäftigte).
Beschäftigtenzahl im Gesundheitswesen wächst – starker Anstieg in ambulanten Einrichtungen
Von 2013 bis 2023 stieg die Beschäftigtenzahl in sechs der sieben Einrichtungsarten. Die meisten Arbeitsplätze wurden in ambulanten Einrichtungen geschaffen. Mit 14.000 zusätzlichen Stellen entfiel mehr als die Hälfte des Personalzuwachses im Gesundheitswesen auf diese Einrichtungsart (plus 14 Prozent). Innerhalb der ambulanten Einrichtungen entstanden die meisten zusätzlichen Beschäftigungsverhältnisse in Praxen sonstiger medizinischer Berufe und in der ambulanten Pflege (plus 5.400 bzw. plus 4.800 Beschäftigte). Zu den Praxen sonstiger medizinischer Berufe gehören z. B. die Praxen von Physiotherapeutinnen und -therapeuten, von Psychotherapeutinnen und -therapeuten oder von Heilpraktikerinnen und -praktikern. In stationären und teilstationären Einrichtungen kamen 6.200 Beschäftigte hinzu (plus 6,9 Prozent). Dafür war der Personalaufbau in stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie in Krankenhäusern verantwortlich (plus 4.300 bzw. plus 2.700 Beschäftigungsverhältnisse). In den sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens arbeiteten 2023 rund 3.500 Beschäftigte mehr als 2013 (plus 18 Prozent). Die sonstigen Einrichtungen umfassen medizinische Gesundheitsberufe (ohne Tiermedizin) oder Berufe in der Altenpflege oder in der Medizin-, Orthopädie- und Reha-Technik, die zu keiner der anderen sechs definierten Einrichtungsarten gehören. Rund 300 Beschäftigungsverhältnisse weniger als zu Beginn des Betrachtungszeitraums errechnen sich in den Vorleistungseinrichtungen (minus 1,2 Prozent). Allerdings trug zu diesem Rückgang der Wechsel eines größeren Betriebes in einen anderen Wirtschaftszweig bei, wodurch die Beschäftigten des Betriebs ab dem Berichtsjahr 2023 bei der Berechnung des Gesundheitspersonals nicht mehr berücksichtigt werden. Vor dieser Änderung war die Beschäftigung in Vorleistungseinrichtungen gewachsen; von 2013 bis 2022 nahm sie um 1.800 Personen bzw. sieben Prozent zu.
Methodische Hinweise
Die Ergebnisse werden von der Arbeitsgruppe „Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder“ (AG GGRdL) berechnet. Die Gesundheitspersonalrechnung (GPR) wird für die Länder seit dem Berichtsjahr 2008 nach einheitlicher Methode durchgeführt.
Die GPR weist die Zahl der Beschäftigten aus, gegliedert nach den verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Im Rahmen der GPR werden Beschäftigte insgesamt, weibliche Beschäftigte und Vollzeitäquivalente berechnet. Unter Beschäftigten versteht die GPR Beschäftigungsverhältnisse. Somit werden Personen mit mehreren Arbeitsverhältnissen im Gesundheitswesen mehrfach gezählt. Dies ist eine andere methodische Vorgehensweise als in der Erwerbstätigenrechnung. Dort werden Personen mit ihrer überwiegenden Tätigkeit nur einmal gezählt.
Das Gesundheitswesen ist gemäß SHA (System of Health Accounts) definiert. Es ist nicht identisch mit Abteilung 86 der aktuellen Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2008.
Autor: Moritz Hohlstein (Referat Analysen Wirtschaft)