Von den insgesamt 2,8 Milliarden Euro Umsatz mit Waren und Dienstleistungen für den Klimaschutz entfielen 2,2 Milliarden Euro auf Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (z. B. durch Wärmedämmung). Hinzu kamen insbesondere Waren und Dienstleistungen im Bereich der Nutzung von Wind- und Solarenergie.
Im Bereich der Luftreinhaltung wurden 0,7 Milliarden Euro erzielt; dies entspricht einer prozentualen Abnahme von 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auf Maßnahmen für die Abwasserwirtschaft entfielen 0,8 Milliarden Euro (plus zehn Prozent) bzw. 15 Prozent des Gesamtumsatzes in der Umweltbranche. Weitere Angebote, mit denen die Umweltbranche nennenswerte Umsätze erzielt, gehören zu den Bereichen Abfallwirtschaft und Lärmbekämpfung (z. B. Maßnahmen zur Verminderung der Abwassermenge, Aufbereitung von Abfällen oder Geräte zur Schalldämmung).
Es ist zu beachten, dass umweltschutzbezogene wirtschaftliche Aktivitäten üblicherweise sektorübergreifend stattfinden und sich nicht genau abgrenzen lassen. Bei der Umweltbranche handelt es sich um einen sogenannten Querschnittssektor, der in der üblichen Unterteilung der Wirtschaftszweige nicht enthalten ist. Der sektorübergreifend erwirtschaftete Umsatz in 2020 war mit 5,2 Milliarden Euro vergleichbar mit dem des mittelgroßen rheinland-pfälzischen Wirtschaftszweigs der Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren (Jahresumsatz 2020: 5,3 Milliarden Euro). Die Arbeitsleistung der in der Umweltbranche tätigen Personen entsprach 2020 rund 20.900 Vollzeitäquivalenten.
Die jährliche Erhebung der Waren, Bau- und Dienstleistungen für den Umweltschutz erstreckt sich im Wesentlichen auf Betriebe des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden, des Verarbeitenden Gewerbes und des Baugewerbes mit 20 und mehr Beschäftigten, die Waren herstellen oder Bauleistungen für den Umweltschutz erbringen. Nicht einbezogen sind Umsätze im Zusammenhang mit Entsorgungsdienstleistungen. Darüber hinaus werden Dienstleistungsbetriebe ab einem Umsatz von 1.000.000 Euro erfasst, die dem Umweltschutz dienende Dienstleistungen erbringen. In der Dienstleistungsbranche können dies z. B. Architektur- und Ingenieurbüros oder Institute und Einrichtungen sein, die technische, physikalische und chemische Untersuchungen, Beratungen oder andere Leistungen für den Umweltschutz erbringen. Für die Abgrenzung der Waren sowie der Bau- und Dienstleistungen, die dem Umweltschutz dienen, wird den Berichtspflichtigen ein entsprechendes Verzeichnis zur Verfügung gestellt. Die Umweltwirtschaft ist zudem Teil der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen der Länder. Dort wird der Sektor jedoch entsprechend der europäischen Definition des EGGS (Environmental Goods and Services Sector) weiter gefasst als in der Erhebung der Waren, Bau- und Dienstleistungen für den Umweltschutz. Für Details siehe: www.ugrdl.de.
Autorin: Lara Niedling (Referat Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt, Energie)