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Enormer Zuwachs bei der festgesetzten Steuer auf Schenkungen im Jahr 2022

Im Jahr 2022 setzten die Finanzbehörden in Rheinland-Pfalz insgesamt rund 554 Millionen Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer fest. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes waren das gut 36 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Bereits 2021 war im Vorjahresvergleich ein Anstieg um fast 28 Prozent zu verzeichnen gewesen.

Auf Erbschaften entfielen im Jahr 2022 knapp 269 Millionen Euro (minus 22,6 Prozent). Die Steuern auf Schenkungen legten um das 4,8-Fache auf rund 286 Millionen Euro zu. Insgesamt wurden Steuern für 7.079 Erbschaften (minus 6,1 Prozent) und 1.842 Schenkungen (minus 5,4 Prozent) festgesetzt.

Die im Jahr 2022 getätigten Festsetzungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer basierten auf veranlagten Vermögensübertragungen in Höhe von rund 3,2 Milliarden Euro. Dabei beliefen sich die Übertragungen aufgrund von Erbschaften auf gut 2 Milliarden (minus 17,7 Prozent) und jene aufgrund von Schenkungen auf 1,2 Milliarden Euro (plus 94,9 Prozent). Im Vergleich zu den Erbschaften sind die Schenkungen größeren Schwankungen ausgesetzt.

Das im Wege von Erbschaften übertragene Vermögen war – gemessen an seinem Wert – hauptsächlich sogenanntes übriges Vermögen sowie Haus- und Grundvermögen. Dabei dominiert das übrige Vermögen, zu dem vorwiegend Bankguthaben, börsennotierte Wertpapiere sowie Anteile und Genussscheine zählen, mit einem Anteil von knapp 55 Prozent. Das Haus- und Grundvermögen kam auf einen Anteil von über 40 Prozent.

Bei dem im Wege von Schenkungen übertragenen Vermögen erhöhte sich der Anteil des übrigen Vermögens auf 73 Prozent (Vorjahr: 40 Prozent). Hier gab es im Jahr 2022 einen signifikanten Anstieg an Vermögensübertragungen in Form von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Der Anteil des Grundvermögens reduzierte sich auf 22 Prozent (Vorjahr: 45 Prozent).

Die Daten für die Erbschaft- und Schenkungssteuerstatistik erhält das Statistische Landesamt einmal jährlich vom Landesamt für Steuern in anonymisierter Form. Die dargestellten Zahlen beinhalten alle unbeschränkt steuerpflichtigen Fälle mit einem steuerpflichtigen Erwerb größer Null, für die im Jahr 2022 erstmals Erbschaft- oder Schenkungsteuer festgesetzt wurde. Wurde eine Festsetzung im Jahr der Erstfestsetzung nachträglich geändert, sind die geänderten Werte dargestellt. Änderungsfestsetzungen aus vorangegangenen Jahren sind somit nicht ausgewertet.
Die in der Statistik für ein Berichtsjahr nachgewiesenen Vermögensübertragungen sind weitaus niedriger als die in dem betreffenden Jahr tatsächlich erfolgten Vermögensübertragungen. Dies hat zwei Gründe: Zum einen bleiben zahlreiche Erbschafts- bzw. Schenkungsfälle aufgrund mitunter substantieller Steuerbefreiungen steuerfrei und werden daher in der Finanzverwaltung nicht vollzählig erfasst. Zum anderen erfolgt die Steuerfestsetzung nicht zwangsläufig immer in dem Jahr, in dem die Erbschaft bzw. Schenkung angefallen ist.
Die in der Pressemitteilung ausgewiesenen Vermögensübertragungen beinhalten ausschließlich diejenigen Erwerbe, bei denen eine unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt und für die ein steuerpflichtiger Erwerb von größer Null festgestellt wurde. Dabei kann es sich auch um sog. sonstige Erwerbe handeln. Diese beinhalten u. a. Erwerbe durch Vermächtnis, Erwerbe aufgrund eines Vertrages zugunsten Dritter und Erwerbe aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs.
Die Höhe der in einem Jahr festgesetzten Steuer entspricht nicht zwangsläufig den vom Land im betreffenden Zeitraum realisierten Steuereinnahmen, da die Begleichung der Steuerschuld u. U. erst im Folgejahr erfolgt.

Autor: Daniel Friesenhahn (Referat Steuern, Verwaltungsstatistiken)

Säulendiagramm: Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer nach Art des Vermögensübergangs 2013 bis 2022Säulendiagramm: Fälle mit festgesetzter Erbschaft- und Schenkungsteuer nach Art des Vermögensübergangs 2013 bis 2022Säulendiagramm: Steuerwerte des übertragenden Vermögens aus Erbschaften und Schenkungen 2012 bis 2022Ring-/Säulendiagramm: Veranlagte Vermögensübertragungen aufgrund von Erbschaften und Schenkungen 2022 nach Vermögensarten

Erbschaft- und Schenkungsteuer in Rheinland-Pfalz 2021 und 20221
 20212022Änderung
Anzahl1.000 EURAnzahl1.000 EURAnzahl1.000 EUR
absolutAnteil in %absolutAnteil in %
Veranlagte Vermögensübertragungen29.5783.055.3889.0173.190.559-561-5,9135.1714,4
         
 Steuerpflichtige Erwerbe 9.5792.029.2959.0172.301.856-562-5,9272.56113,4
davon        
Erwerbe von Todes wegen7.5801.598.7007.1071.265.612-473-6,2-333.088-20,8
Schenkungen1.999430.5951.9101.036.244-89-4,5605.649140,7
         
Festgesetzte Steuer9.485406.7068.921554.157-564-5,9147.45136,3
davon        
Erwerbe von Todes wegen7.538347.0587.079268.628-459-6,1-78.430-22,6
Schenkungen1.94759.6481.842285.529-105-5,4225.881378,7
1 Erstfestsetzungen für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe größer Null. – 2 Vor Abzug von Steuerbefreiungen.
Steuerwerte des übertragenen Vermögens aus Erbschaften und Schenkungen 2019 bis 20221
 2019202020212022
Übertragenes Vermögen (brutto)
1.000 EUR
Erbschaften1.782.7522.187.1222.487.7292.046.970
davon    
Land- und forstwirtschaftliches Vermögen..15.12018.652
Haus- und Grundvermögen655.328727.462901.634823.773
Betriebsvermögen..174.46684.362
Übriges Vermögen1.056.7411.270.6631.396.5091.120.184
darunter    
Bankguthaben498.996521.887537.717466.780
börsennotierte Wertpapiere, Anteile, Genussscheine usw.444.816513.219657.824507.605
Anteile an Kapitalgesellschaften17.60998.77883.98236.664
Schenkungen468.315458.948609.4311.187.797
davon    
land- und forstwirtschaftliches Vermögen..2.2312.367
Haus- und Grundvermögen141.708180.569274.484257.279
Betriebsvermögen..89.23462.450
übriges Vermögen173.821169.689243.482865.700
darunter    
Bankguthaben29.25261.58289.03569.656
börsennotierte Wertpapiere, Anteile, Genussscheine usw.32.35017.03929.34430.804
Anteile an Kapitalgesellschaften63.35138.57957.099704.532
Insgesamt2.251.0682.646.0703.097.1603.234.767
davon    
land- und forstwirtschaftliches Vermögen15.67619.88717.35121.019
Haus- und Grundvermögen797.036908.0311.176.1181.081.052
Betriebsvermögen207.794277.800263.700146.813
übriges Vermögen1.230.5621.440.3521.639.9911.985.884
darunter    
Bankguthaben528.248583.469626.752536.436
börsennotierte Wertpapiere, Anteile, Genussscheine usw.477.166530.258687.168538.408
Anteile an Kapitalgesellschaften80.960137.357141.081741.197
1 Erstfestsetzungen für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe größer Null.
. Wert ist geheim.
Steuertarif für Erbfälle und Schenkungen (Recht seit 1. Januar 2011)
Steuer-
klasse
Verwandt-
schafts-
verhältnis
Persönlicher
Freibetrag
Steuersatz bei einem steuerpflichtigen Erwerb bis einschließlich ... EUR
EUR75.000300.000600.0006 Mill.13 Mill.26 Mill.über 26 Mill
IEhegatten, Lebenspartner500.0007%11%15%19%23%27%30%
I U.a. Kinder und Kinder verstorbener Kinder (Enkel) 400.0007%11%15%19%23%27%30%
I Kinder noch lebender Kinder (Enkel) 200.0007%11%15%19%23%27%30%
I Eltern (Erbfall) und andere Abkömmlinge der Kinder100.0007%11%15%19%23%27%30%
IIU.a. Geschwister und Eltern (bei Schenkung)20.00015%20%25%30%35%40%43%
IIIalle übrigen20.00030%   50%  
Unbeschränkt steuerpflichtige Erbschaften und Schenkungen 2022
Steuerpflichtiger Erwerb
von...bis unter... EUR 1
InsgesamtAnteil in %Veränderung zu 2021ErbschaftenAnteil in %Veränderung zu 2021SchenkungenAnteil in %Veränderung zu 2021
Fälle
unter 50.0004.02844,7-9,53.04142,8-9,098751,7-11,1
50.000 - 100.0001.66518,51,71.31818,5-2,034718,218,8
100.000 - 200.0001.48616,5-1,31.25517,7-2,323112,14,5
200.000 - 300.0006246,9-4,35237,4-7,11015,313,5
300.000 - 500.0005636,20,54576,40,21065,51,9
500.000 - 2,5 Mill.5656,3-16,84666,6-10,9995,2-36,5
2,5 Mill. - 5 Mill.680,833,3370,5-11,9311,6244,4
5 Mill.und mehr180,2-59,1100,1-61,580,4-55,6
Insgesamt9.017100,0-5,97.107100,0-6,21.910100,0-4,5
nachrichtlich:         
500.000 und mehr6517,2-15,95137,2-13,21387,2-24,6
Steuerpflichtiger Erwerb / 1.000 EUR
unter 50.00083.9553,6-7,664.2455,1-9,519.7091,9-1,0
50.000 - 100.000118.5035,1-0,194.2357,4-3,424.2682,314,7
100.000 - 200.000211.3929,2-1,7179.27714,2-2,232.1143,10,8
200.000 - 300.000153.1926,7-4,3128.44210,1-7,124.7502,412,9
300.000 - 500.000214.4019,3-0,1173.40013,7-0,741.0024,02,4
500.000 - 2,5 Mill.526.60622,9-18,5431.40534,1-12,195.2019,2-38,8
2,5 Mill. - 5 Mill.219.1439,528,6122.0469,6-14,197.0979,4242,0
5 Mill.und mehr774.66533,787,472.5625,7-75,9702.10367,8528,6
Insgesamt2.301.856100,013,41.265.612100,0-20,81.036.244100,0140,7
nachrichtlich:         
500.000 und mehr1.520.41466,123,6626.01349,5-33,0894.40186,3202,4
Festgesetzte Steuer / 1.000 EUR
unter 50.00015.2592,8-11,712.5804,7-10,02.6780,9-18,6
50.000 - 100.00022.0784,0-4,518.5106,9-6,43.5681,26,3
100.000 - 200.00042.2077,6-1,837.02713,8-3,05.1791,87,7
200.000 - 300.00028.6545,2-3,925.1479,4-7,03.5071,226,9
300.000 - 500.00042.5637,70,336.70813,7-0,85.8552,18,4
500.000 - 2,5 Mill.108.27819,5-10,595.92835,7-10,212.3504,3-13,2
2,5 Mill. - 5 Mill.41.4777,521,924.7119,2-14,616.7665,9230,3
5 Mill.und mehr253.64245,8164,018.0166,7-76,1235.62682,51037,2
Insgesamt554.157100,036,3268.628100,0-22,6285.529100,0378,7
nachrichtlich:         
500.000 und mehr403.39772,860,7138.65551,6-34,3264.74292,7561,4
1 Erstfestsetzungen für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe größer Null.

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