Rund ein Drittel der verurteilten Männer und Frauen (848 Personen) war infolge eines Vermögens- oder Eigentumsdeliktes in Haft; darunter zählen unter anderem Diebstahl oder Betrug. Weitere 30 Prozent (780 Personen) der Strafgefangenen waren aufgrund eines Verbrechens, das sich unmittelbar gegen eine Person richtete - beispielsweise Sexual- und Tötungsdelikte oder Körperverletzung - inhaftiert. Knapp 15 Prozent (388 Personen) saßen wegen einer Straftat gegen das Betäubungsmittelgesetz im Justizvollzug; weitere 12 Prozent (312 Personen) aufgrund Raubs, räuberischer Erpressung oder eines räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer.
Nur knapp ein Viertel der Strafgefangenen hatte keinerlei Vorstrafen vorzuweisen. Ein weiteres Drittel war bereits vorbestraft, ohne jedoch zuvor in einer Justizvollzugsanstalt eingesessen zu haben. Rund 43 Prozent der Strafgefangenen waren zum wiederholten Mal in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht. Etwa jeder Fünfte dieser Rückfalltäter wurde bereits innerhalb eines Jahres nach der letzten Entlassung wegen einer erneuten Straftat festgenommen.
Daten über die jeweils am 31.03. eines Jahres einsitzenden Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten erhält das Statistische Landesamt einmal jährlich von den Justizvollzugsanstalten. Übermittelt werden auch demografische Merkmale, wie Alter und Familienstand, sowie kriminologische Merkmale wie Straftat, Art und Höhe der Strafe oder Vorstrafen.
Seit dem Berichtsjahr 2019 sind im Rahmen der amtlichen Statistik zudem alle Personen in Untersuchungshaft sowie sonstigen freiheitsentziehenden Maßnahmen zu melden. In den Vorjahren wurden die Zeitreihen nachrichtlich durch Angaben aus den Bestandserhebungen der Justizverwaltung ergänzt. Die zeitliche Vergleichbarkeit ist eingeschränkt.
Autor: Markus Elz (Referat Soziales, Gesundheit, Rechtspflege)
Straftat | Insgesamt | Darunter Frauen | Angeordnete Strafart | ||
---|---|---|---|---|---|
Freiheits- strafe | Jugend- strafe | Sicherungs- verwahrung | |||
Anzahl | Anteil an Insgesamt in %2 | ||||
Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (ohne Straftaten im Straßenverkehr) | 2.033 | 7,7 | 7,7 | 11,5 | 2,4 |
darunter | |||||
Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung und im Amt | 77 | 9,1 | 94,8 | 5,2 | - |
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung | 220 | 1,8 | 80,0 | 6,8 | 13,2 |
Andere Straftaten gegen die Person | 560 | 5,2 | 86,8 | 12,0 | 1,3 |
darunter Mord oder Totschlag | 193 | 7,3 | 95,3 | 2,6 | 3,6 |
Raub, räuberische Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer | 312 | 3,8 | 71,8 | 24,4 | 3,8 |
Vermögens- oder Eigentumsdelikte | 848 | 12,0 | 91,6 | 8,4 | - |
Diebstahl und Unterschlagung | 467 | 7,3 | 88,0 | 12,0 | - |
Andere Vermögens-, Eigentums- und Urkundendelikte | 381 | 2,1 | 96,1 | 3,9 | - |
Gemeingefährliche Straftaten außer im Straßenverkehr | 16 | 12,5 | 93,8 | 6,3 | - |
Straftaten im Straßenverkehr sowie Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes | 145 | 5,5 | 97,2 | 2,8 | - |
Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen | 411 | 6,1 | 95,6 | 4,4 | - |
darunter Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz | 388 | 6,4 | 95,4 | 4,6 | - |
Straftaten insgesamt | 2.589 | 7,3 | 88,3 | 0,7 | 1,9 |
1 Am 31.3. 2 Differenzen zu 100 Prozent aufgrund von Rundungen |