In den Landkreisen war das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte je Einwohnerin bzw. Einwohner mit durchschnittlich 26.291 Euro höher als in den kreisfreien Städten mit 23.846 Euro. Im Vergleich der Landkreise erreichten die Einwohnerinnen und Einwohner in Bad Dürkheim mit 30.168 Euro das höchste Pro-Kopf-Einkommen; in Birkenfeld waren es nur 23.483 Euro. Bei den kreisfreien Städten reichte die Spannweite von 21.292 Euro in Pirmasens bis 29.231 Euro in Neustadt. Zu beachten ist, dass die regionale Einkommensverteilung in Rheinland-Pfalz stark durch Berufspendlerinnen und -pendler beeinflusst ist. Aus den Landkreisen pendeln viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Arbeit in die kreisfreien Städte. Die von ihnen erbrachte Wirtschaftsleistung wird an ihrem Arbeitsort in den Städten nachgewiesen, das entstehende Einkommen wird dagegen an ihrem Wohnort in den Landkreisen erfasst.
Zwischen 2012 und 2022 stieg das Pro-Kopf-Einkommen in den Landkreisen im Mittel stärker als in den kreisfreien Städten (plus 28 bzw. plus 22 Prozent). Das ist sowohl auf die unterschiedliche Entwicklung des verfügbaren Einkommens als auch die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner zurückzuführen. Das verfügbare Einkommen nahm in den Landkreisen um 32 Prozent zu und in den kreisfreien Städten um 29 Prozent. Die kreisfreien Städte verzeichneten zwischen 2012 und 2022 einen Bevölkerungszuwachs von knapp sechs Prozent – insbesondere aufgrund der deutlichen Zunahme der Einwohnerzahlen in den Städten Ludwigshafen, Mainz und Landau. In den Landkreisen stieg die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner im gleichen Zeitraum dagegen nur um knapp drei Prozent.
Den stärksten Anstieg des Pro-Kopf-Einkommens gegenüber dem Jahr 2012 verzeichnete unter den kreisfreien Städten Trier mit plus 30 Prozent, gefolgt von Zweibrücken mit plus 28 Prozent und Neustadt mit plus 26 Prozent. Dagegen nahm das Einkommen je Einwohnerin und Einwohner in Mainz und Pirmasens nur um 17 bzw. 18 Prozent zu. Im Vergleich der Landkreise erzielte der Kreis Trier-Saarburg mit plus 34 Prozent den höchsten Zuwachs beim Pro-Kopf-Einkommen, gefolgt von den Kreisen Vulkaneifel und Ahrweiler mit jeweils plus 32 Prozent. Bitburg-Prüm, Trier und Trier-Saarburg liegen im Einzugsbereich von Luxemburg. Da in den vergangenen Jahren immer mehr Menschen aus den grenznahen Gebieten dorthin zur Arbeit auspendeln, profitiert die Region von der starken wirtschaftlichen Dynamik des Großherzogtums. Im Landkreis Birkenfeld stieg das Pro-Kopf-Einkommen dagegen nur um plus 23 Prozent, in den Landkreisen Bernkastel-Wittlich, Neuwied und Mainz-Bingen jeweils um 24 Prozent.
Bei dem durchschnittlich zur Verfügung stehenden Pro-Kopf-Einkommen nimmt Rheinland-Pfalz unter den Ländern hinter Bayern, Hamburg, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Hessen Rang sechs ein. Das verfügbare Pro-Kopf-Einkommen liegt 177 Euro unter dem Bundesdurchschnitt von 25.830 Euro.
Der Durchschnittswert des Pro-Kopf-Einkommens in einem Land oder in einer Region ist eine Kennzahl der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, die als Indikator für den monetären Wohlstand der Bevölkerung des Landes oder der Region verwendet wird. Sie gibt keine Auskunft darüber, wie gleichmäßig oder ungleichmäßig das Einkommen auf die Einwohnerinnen und Einwohner in einer Region verteilt ist.
Methodische Hinweise
Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte umfasst sämtliche empfangenen Erwerbs- und Vermögenseinkommen einschließlich der empfangenen laufenden Übertragungen (wie Renten, Arbeitslosengeld usw.) und abzüglich der geleisteten laufenden Übertragungen (vor allem direkte Steuern und Sozialbeiträge). Es entspricht dem Einkommen, das den privaten Haushalten (einschließlich der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck) letztlich zufließt und das sie für Konsum- oder Sparzwecke verwenden können. Der Berechnung des verfügbaren Einkommens liegt das Inländer- oder Wohnortkonzept zugrunde. Die Veränderungen des verfügbaren Einkommens sind in jeweiligen Preisen angegeben, d. h. eine Preisbereinigung erfolgt nicht.
Die Ergebnisse sind abgestimmt auf den Berechnungsstand des Statistischen Bundesamtes vom August 2023. Zusammen mit der Berechnung der Ergebnisse für das Jahr 2022 wurden die Ergebnisse der Jahre 2019 bis 2021 überarbeitet.
Da die Regionalisierung eine Vielzahl an statistischen Basisinformationen erfordert, liegen die Kreisergebnisse erst mit einer Zeitverzögerung von knapp zwei Jahren vor.
Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Arbeitskreises „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ unter www.vgrdl.de.
Autorin: Sophia Federico (Sachgebiet VGR, ETR, Arbeitsmarkt)