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Zahl der Verurteilungen weiter rückläufig

Im Jahr 2017 wurden in Rheinland-Pfalz 31.965 Personen rechtskräftig verurteilt. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um 1.470 Verurteilungen bzw. 4,4 Prozent. Seit dem Jahr 2005 ist die Zahl der Verurteilten laut Statistischem Landesamt somit kontinuierlich um rund 27 Prozent bzw. 11.600 Personen gesunken.

Insgesamt 19.602 bzw. 61 Prozent der Verurteilungen konnten im Jahr 2017 den sogenannten „klassischen Delikten“ aufgrund eines Verbrechens oder Vergehens gegen Vorschriften des Strafgesetzbuches zugeordnet werden. Die Gesamtzahl der Verurteilungen nach diesen Tatbeständen ist gegenüber dem Vorjahr merklich um 7,4 Prozent geschrumpft. Unter anderem gehören der Betrug (4.694 Verurteilungen) sowie der einfache Diebstahl (3.341 Verurteilungen) zu dieser Deliktgruppe. Diese beiden Straftaten waren – wie schon in den Vorjahren – die häufigsten Gründe für Verurteilungen in Rheinland-Pfalz.

Die zweitgrößte Gruppe (7.813 Verurteilungen bzw. 24 Prozent) bildeten die Straftaten im Straßenverkehr (z.B. Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort). In den vergangenen Jahren haben Straßenverkehrsdelikte deutlich abgenommen; gegenüber 2016 blieb die Zahl der Verurteilungen jedoch nahezu konstant.

Darüber hinaus kam es 2017 zu 4.550 (2016: 4.450) Verurteilungen im Rahmen von Verstößen, die auf den Strafvorschriften eines anderen Bundes- oder Landesgesetzes basieren. Hierunter fallen unter anderem auch Verurteilungen aufgrund von Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Anzahl von Verurteilungen im Kontext einer solchen Straftat ist gegenüber dem Vorjahr leicht um 2,7 Prozent auf 2.945 Fälle gestiegen und blieb somit dritthäufigster Tatbestand für eine rechtskräftige Verurteilung in Rheinland-Pfalz.

Die Verurteiltenziffer, die die Betroffenen auf 100.000 der Bevölkerung gleichen Alters bezieht, ist gegenüber dem Vorjahr von 938 auf 895 gesunken. Bezogen auf einzelne Personengruppen kommen rechtskräftige Verurteilungen am häufigsten in der Gruppe der Heranwachsenden im Alter von 18 bis 20 Jahren vor. Hier lag die Kennzahl mit einem Wert von 1.832 mehr als doppelt so hoch wie bei den Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren (913) bzw. den Erwachsenen ab 21 Jahren (855).

Die Ergebnisse basieren auf den monatlichen Meldungen der Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz zu den rechtskräftig abgeurteilten Personen.

Autor: Markus Elz (Referat Soziales, Gesundheit, Rechtspflege)

 

 

 

Verurteilungen nach den am häufigsten vorkommenden Straftaten 1990 - 2017
Straftat1990Rang-ziffer1995Rang-ziffer2000Rang-ziffer2005Rang-ziffer2010Rang-ziffer2015Rang-ziffer2016Rang-ziffer2017Rang-ziffer
Veruteilungen insgesamt39.847x41.033x38.834x43.528x40.008x34.877x33.435x31.965x
darunter:
Betrug § 2633.740 33.974 34.458 36.056 15.958 15.089 15.084 14.694 1
Einfacher Diebstahl § 2426.114 16.104 15.268 15.182 24.267 24.026 23.901 23.341 2
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz1.925 51.469 62.606 43.250 43.235 43.139 32.868 32.945 3
Trunkenheit im Verkehr ohne Personenschaden § 3165.454 25.906 24.970 24.847 34.028 33.106 42.796 42.709 4
Fahren ohne Fahrerlaubnis § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG1.673 62.363 52.083 52.590 52.083 71.902 61.865 61.886 5
Erschleichen von Leistungen § 265 a330 10668 10684 101.027 92.301 52.354 51.939 51.777 6
Körperverletzung § 2231.054 71.312 71.489 72.142 62.279 61.740 71.757 71.675 7
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 1422.771 42.380 41.894 62.105 71.774 81.649 81.599 81.578 8
Beleidigung § 185769 8715 9816 9944 10986 101.108 91.206 91.190 9
Gefährliche Körperverletzung § 224743 9872 81.156 81.473 81.427 9924 10875 1093510

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