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Zensus 2022 startet in Kürze

Mitte Mai startet die Erhebungsphase des Zensus 2022. Der Zensus ist eine statistische Bestandsaufnahme, bei der wichtige Strukturdaten zur Bevölkerung und zu sämtlichen Wohnimmobilien erhoben werden. Die letzte derartige Großzählung fand im Jahr 2011 statt.

Die anstehende Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung dient insbesondere den Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen, aber auch einer Vielzahl von Verbänden und sonstigen Interessensvertretungen sowie der Wissenschaft als Grundlage für politische sowie wirtschaftliche Entscheidungen. So können beispielsweise Land und Gemeinden auf verlässlicher Datenbasis planen, wie viele Kindergärten, Schulen, Seniorenwohnheime und Sozialwohnungen künftig benötigt werden. Darüber hinaus sind Bevölkerungszahlen auch eine zentrale Schlüsselgröße für die Bemessung von Finanzzuweisungen durch die EU bzw. im Länderfinanzausgleich. „Der Zensus 2022 ist insoweit dringend notwendig für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft“, so der Präsident des Statistischen Landesamtes, Marcel Hürter.

Beim Zensus 2022 werden – wie schon 2011 – in erster Linie Daten aus Verwaltungsregistern genutzt. Zu bestimmten zensusrelevanten Themenbereichen sind allerdings keine Verwaltungsdaten vorhanden oder sie sind für die Zwecke des Zensus zu ungenau. Daher ist es erforderlich, einen Teil der Bevölkerung direkt zu befragen.

Wer wird beim Zensus 2022 befragt?

Im Rahmen des Zensus 2022 werden ab Mitte Mai bei einer Haushaltebefragung an landesweit rund 105.000 repräsentativ ausgewählten Anschriften Angaben zu rund 390.000 Bürgerinnen und Bürgern erhoben. Volljährige Personen, die an den ausgewählten Anschriften leben, sind grundsätzlich zur Teilnahme an der Haushaltebefragung gesetzlich verpflichtet. „Die Ergebnisse sind nur dann verlässlich, wenn alle Befragten wahrheitsgemäß antworten“, so Hürter. Zuständig für die Haushaltebefragung sind die Erhebungsstellen der Stadt- bzw. Kreisverwaltungen. Diese haben geeignete Interviewerinnen und Interviewer (sogenannte Erhebungsbeauftragte) angeworben und für die Erhebungstätigkeit ausgebildet.

Auch landesweit rund 260 Wohnheime (z. B. Studierenden- und Mitarbeiterwohnheime) sowie rund 2.200 Gemeinschaftsunterkünfte (z. B. Alten- und Pflegeheime, Justizvollzugsanstalten und Gemeinschaftsunterkünfte für ausländische Schutzsuchende) werden in die Zensus-Befragungen einbezogen. Dort erfolgt eine Vollerhebung. Dies bedeutet, dass an allen Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften Daten zu sämtlichen dort lebenden Personen erhoben werden. In Wohnheimen erfolgt die Befragung ebenfalls durch Erhebungsbeauftragte. Für Gemeinschaftsunterkünfte übermitteln hingegen die jeweiligen Einrichtungsleitungen stellvertretend für die dort wohnenden Personen die erforderlichen Basisdaten.

Hürter betont die wichtige Rolle der Kommunen bei der Durchführung des Zensus. In den 24 Kreisverwaltungen sowie zwölf Verwaltungen der kreisfreien Städte organisieren für den Zensus eingerichtete Erhebungsstellen die Haushaltebefragung sowie die Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften. „Ohne den Einsatz ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer ist eine solche Großzählung nicht denkbar“, so Hürter. Rund 4.000 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte werden landesweit im Einsatz sein. „Diesen Frauen und Männern danke ich für ihre Bereitschaft zur Mitwirkung und bitte alle Bürgerinnen und Bürger, die Interviewerinnen und Interviewer bei ihrer Arbeit zu unterstützen“, so Hürter.

Zweiter großer Bestandteil des Zensus 2022 ist die Gebäude- und Wohnungszählung. Weil es zu Wohnimmobilien keine geeigneten Verwaltungsregister gibt, ist es erforderlich, alle rund 1,3 Millionen Eigentümerinnen und -eigentümer bzw. Immobilienverwaltungen zu befragen. Sie werden direkt vom Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz angeschrieben; auch hier besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht.

Wie laufen die Zensus-Befragungen ab?

Die Erhebungsbeauftragten werfen frühestens eine Woche vor dem Stichtag 15. Mai 2022 an den für die Haushaltebefragung zufällig ausgewählten Anschriften sowie an Wohnheimen ein Anschreiben mit einem Terminvorschlag in die Briefkästen. Zum vorgesehenen Befragungstermin besucht eine Interviewerin bzw. ein Interviewer die Haushalte unter Beachtung der Corona-Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Alle Erhebungsbeauftragten können sich mit einem Zensusausweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis als Mitarbeitende der örtlichen Erhebungsstelle ausweisen.

Die Befragung besteht aus zwei Teilen: In einem fünf- bis zehnminütigen Gespräch werden allgemeine Fragen zu den Haushaltsmitgliedern gestellt. Diese so genannte „Existenzfeststellung“ dient der Ermittlung der Bevölkerungszahl. Darüber hinaus erhalten die Haushaltsmitglieder Zugangsdaten für die Online-Übermittlung weiterer Angaben, etwa zum Bildungsstand und zur Erwerbstätigkeit. Für jedes Haushaltsmitglied gibt es separate Zugangsdaten für die Online-Erhebung, die etwa zehn Minuten dauert. Wer die Angaben nicht online übermitteln kann, erhält auf Nachfrage einen Papierfragebogen.

Die Erhebung an Gemeinschaftsunterkünften erfolgt ausschließlich per Online-Fragebogen; die Interviewerinnen bzw. Interviewer stehen den Einrichtungsleitungen für Rückfragen zur Verfügung.

Für die Gebäude- und Wohnungszählung erhalten die Eigentümerinnen und -eigentümer bzw. Verwaltungen von Wohnimmobilien im Laufe des Monats Mai 2022 vom Statistischen Landesamt einen Brief mit den Zugangsdaten zur Online-Meldung. Anzugeben sind beispielsweise Baujahr, Größe, Heizungsart und Miethöhe. Um die Befragung möglichst ressourcenschonend durchzuführen, wird dem Anschreiben kein Papierfragebogen beigelegt. Sollte den Befragten eine Online-Meldung nicht möglich sein, erhalten sie einen Papierfragebogen standardmäßig mit einem Erinnerungsschreiben wenige Wochen später. Eine gesonderte Anforderung eines Papierfragebogens beim Statistischen Landesamt ist daher nicht erforderlich.

Wie werden die Daten geschützt?

Der Datenschutz ist beim Zensus das oberste Gebot. „Durch die am Zensus beteiligten Stellen sind alle hierzu erforderlichen Maßnahmen in rechtlicher, organisatorischer, personeller und technischer Hinsicht getroffen worden“, versichert Hürter. Alle mit der Durchführung der Erhebung beauftragten Personen sind zur Wahrung der Geheimhaltung gesetzlich verpflichtet. Personenbezogene Daten, wie z. B. der Name der bzw. des Befragten, werden ausschließlich als sogenannte Hilfsmerkmale zur Durchführung und Steuerung der Erhebung abgefragt. Sie werden nicht ausgewertet und frühestmöglich von den weiteren Angaben getrennt und gelöscht, sodass keine Rückschlüsse auf die befragten Personen möglich sind. Die Online-Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt und die erhobenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, auch nicht an andere Verwaltungen. Die Veröffentlichung von Ergebnissen erfolgt ausschließlich in anonymisierter Form.

Weitere Informationen

Bei Fragen können sich die Auskunftspflichtigen gerne an die in den Anschreiben für die jeweilige Befragung genannte Rufnummer – Hotline für die Gebäude- und Wohnungszählung bzw. Rufnummer der jeweils zuständigen Erhebungsstelle – wenden.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.zensus2022.de. Dort gibt es auch ein Informationsangebot in leichter Sprache, Gebärdensprache und – neben Deutsch – in bis zu 15 weiteren Sprachen. Auch die Online-Fragebögen sowie Musterfragebögen sind auf dieser Seite zu finden.

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