Mit einem Frauenanteil von 50 Prozent hatte die Johannes Gutenberg-Universität Mainz ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis im Hochschulrat. An den Hochschulen Mainz (70 Prozent), Koblenz (60), Trier (60) sowie an der Technischen Hochschule Bingen (60) stellten die Frauen die Mehrheit innerhalb der Hochschulräte. Deutlich geringere Frauenanteile wiesen die Verwaltungshochschulen auf (jeweils unter 25 Prozent).
Gegenüber den Daten des „Kompetenzzentrums Frauen in Wissenschaft und Forschung (CEWS)“ sank der Frauenanteil im Vergleich zum Vorjahr um 6,7 Prozentpunkte. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass in den CEWS-Ergebnissen die Verwaltungsfachhochschulen nicht berücksichtigt wurden. Verglichen mit den CEWS-Daten von 2007 stieg der Frauenanteil innerhalb von zehn Jahren von 13 auf 36 Prozent.
Um die Geschlechterverhältnisse in den hochschulstrategisch bedeutsamen Hochschulräten vollständig zu beobachten, wurde die Erhebung im novellierten Hochschulstatistikgesetz verankert. Auf Basis des Gesetzes sind seit 2017 alle Hochschulen verpflichtet, den Statistischen Ämtern Angaben zu den Mitgliedern in Hochschulräten nach Geschlecht zu melden. Nur Mitglieder mit Stimmrecht wurden berücksichtigt.
Der Hochschulrat ist nach dem Hochschulgesetz an öffentlichen Hochschulen neben dem Senat und der Präsidentin bzw. dem Präsident ein zentrales Hochschulorgan. Für Hochschulen in kirchlicher oder privater Trägerschaft sowie für Verwaltungshochschulen bestehen teilweise andere Bezeichnungen der Hochschulräte (Verwaltungsrat, Kuratorium, Praxisrat) und unterschiedliche gesetzliche Regelungen.
Autor: Dr. Marco Schröder (Referat Schulen, Hochschulen, Berufsbildung)