Auf die Erzeugung von Weißweinen entfielen 71 Prozent (4,2 Millionen Hektoliter). Davon wurden 78 Prozent zu Qualitäts- und 16 Prozent zu Prädikatsweinen verarbeitet. Beim Rotwein wird ein deutlich höherer Anteil als Qualitätswein vermarktet; 2021 waren es 94 Prozent (1,6 Millionen Hektoliter) – sechs Prozentpunkte mehr als im Vorjahr.
Mit 2,6 Millionen Hektolitern wurde 2021 im Weinanbaugebiet Rheinhessen eine im Vergleich zum Vorjahr um 1,6 Prozent höhere Menge Wein erzeugt. Die Pfalz folgte mit 1,7 Millionen Hektolitern (minus 0,2 Prozent). An der Mosel, dem drittgrößten rheinland-pfälzischen Anbaugebiet, wurden 1,4 Millionen Hektoliter Wein erzeugt; gegenüber dem Vorjahr war das ein Minus von knapp fünf Prozent. An der Nahe wurden 196.800 Hektoliter, an Ahr und Mittelrhein 39.700 bzw. 26.600 Hektoliter erzeugt. Von Rebflächen außerhalb der im Weinrecht festgelegten Weinanbaugebiete (Deutschweingebiete) und in den als ‚g.g.A. Landwein Rhein‘ klassifizierten Gebieten wurden 2021 in Summe knapp 500 Hektoliter erzeugt.
Die Weinerzeugung basierte in Rheinland-Pfalz zu 99,8 Prozent auf landeseigenen Trauben. Lediglich knapp 0,2 Prozent (gut 10.000 Hektoliter) wurden außerhalb von Rheinland-Pfalz zugekauft. Innerhalb des Landes erwerben vor allem Betriebe und Kellereien mit Sitz im Anbaugebiet Mosel Trauben aus anderen rheinland-pfälzischen Anbaugebieten. Gut zwölf Prozent der rheinland-pfälzischen Weinernte wurde an der Mosel eingefahren. Demgegenüber wurden knapp 23 Prozent der rheinland-pfälzischen Weine in Betrieben, die ihren Sitz in diesem Anbaugebiet haben, erzeugt.
Die Angaben basieren auf der sekundärstatistischen Auswertung der Weinerzeugungs- und Traubenerntemeldungen, die Bestandteil der bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz geführten EU-Weinbaukartei sind.
Deutschweingebiet: Rebflächen außerhalb der im Weinrecht festgelegten Weinanbaugebiete (Gebiete mit geschützter Ursprungsbezeichnung und Gebiete mit geschützter geographischer Angabe). Die deutschen bezeichnungsrechtlichen Vorschriften sind im Weingesetz, in der Weinverordnung und den jeweiligen Landesverordnungen der Weinbau treibenden Bundesländer geregelt.
Geschützte geografische Angabe (g.g.A.) Landwein Rhein: Rebflächen innerhalb der im Weinrecht räumlich festgelegten rheinland-pfälzischen Weinanbaugebiete (g.U.), die unter Verwendung von Pflanzrechten aus anderen Weinanbaugebieten (g.U.), die dem g.g.A. "Landwein Rhein" angehören, angepflanzt wurden.
Ein Hektoliter (hl) sind 100 Liter.
Autor: Dr. Pascal Kremer (Referat Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt, Energie)