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Höchste Zahl der Einschulungen seit 2005

In Rheinland-Pfalz wurden zum aktuellen Schuljahr 2022/23 insgesamt rund 40.700 Kinder eingeschult, davon etwa 19.800 Mädchen und 20.900 Jungen. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems anhand vorläufiger Berechnungen mitteilt, war das nicht nur ein Zuwachs von 7,4 Prozent (plus 2.800 Kinder) gegenüber dem Vorjahr, sondern auch der höchste Wert seit 2005 (41.300 Eingeschulte).

Der neue Höchstwert ist im Wesentlichen auf die demografische Entwicklung zurückzuführen. So stieg die Zahl der Fünf- und Sechsjährigen in der Bevölkerung zwischen Ende 2020 und Ende 2021 um 2.700. Daneben ist davon auszugehen, dass auch eingeschulte Kinder von Geflüchteten aus der Ukraine zum Anstieg der Einschulungszahl beigetragen haben.

Steigender Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund

Rund 29 Prozent der in Rheinland-Pfalz eingeschulten Kinder hatten im aktuellen Schuljahr einen Migrationshintergrund. Im Jahr zuvor lag der Anteil 1,4 Prozentpunkte niedriger; gegenüber dem Schuljahr 2012/13 stieg dieser sogar um 9,4 Prozentpunkte. Der Zuwachs ist unter anderem durch die Einschulung von Geflüchteten, den Rückgang der deutschen Kinder in der Bevölkerung und durch eingeschulte Kinder, die als zweite Generation von migrationserfahrenen Eltern in Deutschland leben, zu erklären.

Unterschiedliche Entwicklung an Grund-, Förder- und Freien Waldorfschulen

Von den eingeschulten Kindern begannen rund 96 Prozent ihre Schulzeit an einer Grundschule, drei Prozent an einer Förderschule und knapp ein Prozent an einer Freien Waldorfschule. Gegenüber dem Schuljahr 2008/09, in dem das Einschulungsalter reformiert wurde, stieg die Zahl der Einschulungen an Freien Waldorfschulen um 43 Prozent, an Förderschulen um 33 Prozent und an Grundschulen um zwei Prozent.

Daten zu Einschulungen, zu Schülerinnen und Schülern sowie zu Lehrkräften werden jährlich zum Schuljahresbeginn bei den rheinland-pfälzischen Schulen erfragt. Endgültige regionalisierte Ergebnisse liegen voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2023 vor.
In der amtlichen Schulstatistik besteht ein Migrationshintergrund, wenn eine Schülerin bzw. ein Schüler keine deutsche Staatsangehörigkeit hat, nicht in Deutschland geboren wurde und/oder in der Familie nicht Deutsch spricht.
Zum Schuljahr 2008/09 wurde der Beginn der Schulpflicht bei Vollendung des sechsten Lebensjahres vom 30. Juni auf den 31. August verschoben.

Autoren: Dr. Marco Schröder (Referat Bildung)

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