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Hebesätze für Grundsteuer B steigen leicht an – Sätze für Gewerbesteuer nahezu unverändert

Die Hebesätze für die Realsteuern steigen im Durchschnitt in Rheinland-Pfalz im Jahr 2021 nur geringfügig an. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, errechnete sich auf Basis von Vorabmeldungen der Gemeinden für 2021 ein durchschnittlicher Hebesatz für die Gewerbesteuer in Höhe von 382 Prozent. Im Vorjahresvergleich ist er nahezu unverändert. Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer A steigt um zwei Prozentpunkte auf 326 Prozent, der für die Grundsteuer B legt voraussichtlich vier Prozentpunkte 411 Prozent zu.

Die Grundsteuer A erheben die Kommunen auf land- und forstwirtschaftliche Flächen, die Grundsteuer B auf bebaute bzw. bebaubare Grundstücke. Rund sechs Prozent der 2.301 rheinland-pfälzischen Kommunen erhöhen 2021 die Hebesätze der Grundsteuer B. Gut vier Prozent gehen den Hebesätzen bei der Grundsteuer A nach oben, knapp drei Prozent bei der Gewerbesteuer. Eine Senkung gibt es dagegen selten: Lediglich sechs Gemeinden (0,3 Prozent) verringern 2021 zumindest einen ihrer Hebesätze.

Die kreisfreien Städte veranschlagen bei der Gewerbesteuer und der Grundsteuer B im Durchschnitt einen deutlich höheren Hebesatz als die kreisangehörigen Gemeinden: Bei der Gewerbesteuer liegt der durchschnittliche Hebesatz in den kreisfreien Städten unverändert bei 424 Prozent, bei den kreisangehörigen Gemeinden bei 363 Prozent. Keine der kreisfreien Städte verändert 2021 den Hebesatz für die Grundsteuer B. Im Durchschnitt beträgt er 457 Prozent. Anders bei den kreisangehörigen Gemeinden: Hier erhöhen knapp sechs Prozent diesen Hebesatz. Er wächst im Durchschnitt um sechs Prozentpunkte auf 392 Prozent.

Die hoch verdichteten Siedlungsräume weisen im Durchschnitt die höchsten Hebesätze bei der Grundsteuer B (445 Prozent) und der Gewerbesteuer (419 Prozent) auf. Im ländlichen Siedlungsraum sind hingegen die Hebesätze der Grundsteuer A im Durchschnitt am höchsten (342 Prozent).

Die Zahlen sind vorläufig. Erfahrungsgemäß erfolgen nahezu alle Hebesatzänderungen bis Mai des laufenden Jahres. Die Kommunen dürfen ihre Hebesätze im laufenden Haushaltsjahr jedoch noch bis zum 30. Juni erhöhen und bis zum 31. Dezember senken. Im Jahr 2020 machten hiervon sehr wenige Kommunen Gebrauch.

Für 2020 und 2021 liegen noch keine bundesweiten Vergleichswerte vor. In den vergangenen Jahren sind die Hebesätze bundesweit im Durchschnitt spürbar angestiegen. Mit den bisher beobachteten Erhöhungen im Jahr 2021 bleiben die durchschnittlichen Hebesätze in Rheinland-Pfalz sowohl bei der Grundsteuer A und B als auch bei der Gewerbesteuer noch immer niedriger als der Bundesdurchschnitt des Jahres 2019.

Die Daten zu allen Hebesätzen der rheinland-pfälzischen Kommunen 2021 sind online abrufbar.

Realsteuerhebesätze 2021 (vorläufig) landesweit

Realsteuerhebesätze 2021 (vorläufig) nach Landkreisen

Die Daten stammen aus der jährlichen Erhebung zum Realsteuervergleich. Zur Gewichtung der Hebesätze für Durchschnittsberechnungen 2020 wurden die Messbeträge (Grundsteuermessbeträge bzw. Gewerbesteuermessbeträge) des Jahres 2020 verwendet. Für 2021 liegen noch keine Messbeträge vor. Daher wurden für die Gewichtung der Hebesätze im Rahmen der Durchschnittsberechnungen des Jahres 2021 ebenfalls die Messbeträge von 2020 genutzt. Die Veränderung der durchschnittlichen Hebesätze des aktuellen Jahres im Vergleich zum Vorjahr gilt demnach bei ansonsten konstanten Grundbeträgen des Vorjahres. Die in der Pressemeldung des Vorjahres angegebenen Durchschnittswerte für 2020 (PM 69 vom 20. Mai 2020) wurden mithilfe der Messbeträge des damaligen Vorjahres (also 2019) gewichtet. Aufgrund der realen Veränderung der Messbeträge kommt es bei den Durchschnittswerten für das 2020 zu Abweichungen zwischen der aktuellen und der damaligen Pressemitteilung (jeweils weniger als drei Prozentpunkte).

Autor: Dr. Christoph Wonke (Referat Finanzen)

Säulendiagramm: Realsteuerhebesätze 2021 nach RaumstrukturtypenSäulendiagramm: Realsteuerhebesätze in Rheinland-Pfalz und in Deutschland

Realsteuerhebesätze rheinland-pfälzischer Kommunen 2021
MerkmalInsgesamtkreisfreie Städtekreisangehörige Gemeinden
AnzahlAnteil in %AnzahlAnteil in %AnzahlAnteil in %
Grundsteuer A
Insgesamt2.301-12 2.289-
angehoben984,318,3974,2
unverändert2.20095,61191,72.18995,6
gesenkt30,100,030,1
durchschnittlicher Hebesatz 2021 (%)326-335-325-
durchschnittliche Anpassung (Prozentpunkte)2-7-1-
Grundsteuer B
Insgesamt2.301-12-2.289-
angehoben1315,700,01315,7
unverändert2.16694,112100,02.15494,1
gesenkt40,200,040,2
durchschnittlicher Hebesatz 2021 (%)411-457-392-
durchschnittliche Anpassung (Prozentpunkte)4-0-6-
Gewerbesteuer
Insgesamt2.301-12-2.289-
angehoben652,800,0652,8
unverändert2.23497,112100,02.22297,1
gesenkt20,100,020,1
durchschnittlicher Hebesatz 2021 (%)381,65-424-363-
durchschnittliche Anpassung (Prozentpunkte)0-0-0-
Realsteuerhebesätze rheinland-pfälzischer Kommunen 2021 nach Raumstrukturtypen
MerkmalInsgesamt ländlicher Raum verdichteter Raum hochverdichteter Raum
AnzahlAnteil in %AnzahlAnteil in %AnzahlAnteil in %AnzahlAnteil in %
Grundsteuer A
Insgesamt2.301-1.521-712-68-
angehoben984,3805,3142,045,9
unverändert2.20095,61.43894,569898,06494,1
gesenkt30,130,200,000,0
durchschnittlicher Hebesatz 2021 (%)326-342-315-317-
durchschnittliche Anpassung (Prozentpunkte)2-2-1-5-
Grundsteuer B
Insgesamt2.301-1.521-712-68-
angehoben1315,7996,5263,768,8
unverändert2.16694,11.41893,268696,36291,2
gesenkt40,240,300,000,0
durchschnittlicher Hebesatz 2021 (%)411-399-393-445-
durchschnittliche Anpassung (Prozentpunkte)4-2-1-10-
Gewerbesteuer
Insgesamt2.301-1.521-712-68-
angehoben652,8523,4101,434,4
unverändert2.23497,11.46796,470298,66595,6
gesenkt20,120,100,000,0
durchschnittlicher Hebesatz 2021 (%)382-378-362-419-
durchschnittliche Anpassung (Prozentpunkte)0-0-0-0-

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