Ein Viertel der Teilzeitbeschäftigten arbeitet wegen Kinderbetreuung reduziert

Die Betreuung von Kindern ist einer der Hauptgründe für das Arbeiten in Teilzeit. Nach den Ergebnissen des Mikrozensus arbeitete 2023 von den knapp 636.000 Teilzeitbeschäftigten in Rheinland-Pfalz ein Viertel (25 Prozent) in reduziertem Umfang, um Kinder zu betreuen. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems weiter mitteilt, waren das rund 156.000 Personen, wobei die überwiegende Mehrheit von ihnen Frauen waren (95 Prozent).

Großteil möchte Betreuung selbst übernehmen

Mehr als zwei Drittel der Beschäftigten (69 Prozent), die wegen der Betreuung von Kindern eine Teilzeittätigkeit ausübten, gaben an, die Betreuung selbst übernehmen zu wollen. Fast 17 Prozent bzw. 26.000 Beschäftigte führten ihre Teilzeittätigkeit darauf zurück, dass kein geeignetes Betreuungsangebot zur benötigten Zeit oder ortsnah zur Verfügung stand. Weitere 14 Prozent der Beschäftigten, die aufgrund der Betreuung von Kindern in Teilzeit arbeiteten, hatten andere Gründe, Kinder selbst zu betreuen.

Unterschiedliche Beweggründe für Teilzeitarbeit

Die Gründe für die Ausübung einer Teilzeittätigkeit sind vielfältig. Noch etwas häufiger als die Betreuung von Kindern wurde der Wunsch, in Teilzeit zu arbeiten, genannt (26 Prozent). Die Schulausbildung, das Studium oder sonstige Aus- und Fortbildungen waren für elf Prozent der Hauptgrund für die Teilzeitbeschäftigung. Für die übrigen Teilzeitbeschäftigten spielten andere Faktoren eine Rolle, z. B. die eigene Krankheit oder Behinderung, dass keine Vollzeitanstellung gefunden wurde oder die Betreuung von pflegebedürftigen Personen.

Methodische Hinweise

Die Daten basieren auf den Erstergebnissen des Mikrozensus 2023. Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten.

Betrachtet werden abhängig Erwerbstätige ab 15 Jahren in Hauptwohnsitzhaushalten. Für die Zuordnung zur Teilzeitbeschäftigung wird nur die Haupterwerbstätigkeit betrachtet und die Selbsteinschätzung der Befragten zugrunde gelegt. Bei den angegebenen Gründen handelt es sich jeweils um den Hauptgrund.

Autorin: Dr. Julia Stoffel (Referat Private Haushalte)

Beschäftigte¹, die wegen Kinderbetreuung in Teilzeit arbeiten 2023 nach Hauptgrund für die Übernahme der Betreuung

Anteil in %

1 Abhängig Erwerbstätige in Teilzeit, die als Hauptgrund für ihre Teilzeittätigkeit die Betreuung von Kindern angaben.

© Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

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