Rund 73 Prozent der rheinland-pfälzischen Frauen ließen den Eingriff in einer hiesigen Arztpraxis oder einem hiesigen Krankenhaus durchführen. Gut jede vierte Frau wandte sich dagegen an Ärztinnen oder Ärzte in anderen Bundesländern. In allen anderen Bundesländern fielen die Anteile derjenigen, die den Abbruch vor Ort vornehmen ließen, deutlich höher aus. Die weitaus meisten Schwangerschaftsabbrüche erfolgten ambulant, und zwar 83 Prozent in einer gynäkologischen Praxis und 14 Prozent in einem Krankenhaus. In lediglich drei Prozent der Fälle wurde die Schwangerschaft im Zuge eines stationären Krankenhausaufenthaltes beendet.
97 Prozent der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Diese ermöglicht Frauen auf ihren Wunsch hin innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis eine Beendigung der Schwangerschaft, sofern sie nachweisen können, dass sie an einer Schwangerschaftskonfliktberatung teilgenommen und sich beraten lassen haben. Medizinische oder kriminologische Indikationen waren in drei Prozent der Fälle maßgeblich für den Abbruch. Die Mehrzahl der Frauen (62 Prozent), die sich für einen Abbruch entschieden, betreute bereits mindestens ein Kind.
Die Zahlen stammen aus der Bundesstatistik der Schwangerschaftsabbrüche. Hierbei handelt es sich um eine Total-Erhebung, die einen Überblick über Größenordnung, Struktur und Entwicklung der Schwangerschaftsabbrüche gibt. Die Daten zu dieser Statistik liefern Arztpraxen und Krankenhäuser, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.
Autor: Torsten Hees (Sachgebiet Gesundheit, Rechtspflege)