Datengrundlagen für neue Aufgaben
Die amtliche Statistik muss immer wieder Datengrundlagen für neue Fragestellungen in Wirtschaft und Gesellschaft liefern. So führt auch der kürzlich vom Bundestag beschlossene Mindestlohn zu neuen Statistikanforderungen. Die Verdienststrukturerhebung muss entsprechend angepasst werden und künftig etwa auch Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten einbeziehen. Als weiteres aktuelles Aufgabenfeld wurde der Energiesektor genannt, für den sich neue Datenbedarfe unter anderem für die Energiebilanzen der Länder ergeben.
Rationalisierung durch Prozessoptimierung
Die zusätzlichen Aufgaben auch der zurückliegenden Jahre konnten und können nur durch die Optimierung von Prozessen - vor allem im Verbund der Statistischen Ämter - erreicht werden. »Wir bewältigen ein wachsendes Arbeitspensum heute mit einem Personalbestand, der knapp 300 Vollzeitarbeitskräften entspricht. Vor zehn Jahren waren es noch 70 mehr«, so Berres. Für die Zukunft müsse ein besonderes Augenmerk auf die Ausbildung qualifizierter Nachwuchskräfte gelegt werden.
Regionaldatenangebote
Auf der Angebotsseite baut das Statistische Landesamt sein Regionaldatenspektrum weiter aus. Der Statistische Landesausschuss begrüßte das »Kommunaldatenprofil«, das neueste Produkt aus der Reihe »Rheinland-Pfalz regional«. Das bisherige Angebot wird mit übersichtlichen Vergleichen für die Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden ergänzt; die Kommunaldatenprofile werden wegen ihres Umfangs ausschließlich als Download im Internet verfügbar sein.
Ferner stehen mit der Veröffentlichung endgültiger Bevölkerungszahlen sowie kleinräumiger Ergebnisse zur Demografie, zu Haushalten und Familien sowie zum Wohnungsbestand und zur Wohnsituation aus dem Zensus 2011 belastbare Strukturdaten auf der Ebene der Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise zur Verfügung. Rund ein Drittel der Verbandsgemeinden bzw. der verbandsfreien Gemeinden haben zudem untergemeindliche Auswertungen beim Statistischen Landesamt in Auftrag gegeben.
Der Statistische Landesausschuss berät das Statistische Landesamt und die Landesregierung in Grundsatzfragen der Statistik. Er besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Ministerien, des Landesbeauftragten für den Datenschutz, der kommunalen Spitzenverbände, der Kammern, der Arbeitgeber-, Unternehmer- und Arbeitnehmerverbände sowie der Wissenschaft. Der Ausschuss tagt einmal im Jahr unter Vorsitz des Statistischen Landesamtes.