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Frauenanteil in den Hochschulräten gestiegen

An den rheinland-pfälzischen Hochschulen waren im Jahr 2024 insgesamt 96 Frauen und 113 Männer Mitglied in einem Hochschulrat bzw. einem vergleichbaren Gremium. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems mitteilt, lag damit der Frauenanteil bei 46 Prozent. Gegenüber 2017, als erstmals die Daten der Hochschulräte in der amtlichen Statistik erfasst wurden, ist ein Anstieg des Frauenanteils um zehn Prozentpunkte zu verzeichnen.

Hochschulräte befassen sich im Wesentlichen mit hochschulstrategischen und beratende Aufgaben. Sieben der 23 in Rheinland-Pfalz ansässigen Hochschulen hatten mit einem jeweiligen Frauen- und Männeranteil von 50 Prozent ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis in ihren Hochschulräten. An der HochschuleKaiserslautern (70 Prozent), der WHU Vallendar (63 Prozent), der Hochschule Trier, der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und der Universität Trier (jeweils 60 Prozent) stellten die Frauen die Mehrheit innerhalb der Hochschulräte. Demgegenüber waren Frauen unter anderem in den Räten der Katholischen Hochschule Mainz (20 Prozent), der Hochschule der Polizei in Büchenbeuren (29 Prozent) und der Vinzenz Pallotti University Vallendar (30 Prozent) deutlich unterrepräsentiert.

Zwischen Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Verwaltungshochschulen konnten nur geringe Unterschiede bezüglich des durchschnittlichen Frauenanteils in den Hochschulräten festgestellt werden. An Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften lag der Frauenanteil in den Hochschulräten bzw. vergleichbaren Gremien mit 48 Prozent am höchsten; an Universitäten bzw. wissenschaftlichen Hochschulen wurde ein Anteil von 46 Prozent und an Verwaltungsfachhochschulen von 43 Prozent verzeichnet. 

Methodische Hinweise

Um die Geschlechterverhältnisse in den hochschulstrategisch bedeutsamen Hochschulräten zu beobachten, wurde die Erhebung in dem im Jahr 2016 novellierten Hochschulstatistikgesetz verankert. Aufgrund der geringen Fallzahlen sind Veränderungen der prozentualen Verteilungen nur eingeschränkt interpretierbar. Auf Basis des Gesetzes sind seit 2017 alle Hochschulen verpflichtet, den Statistischen Ämtern Angaben zu den Mitgliedern in Hochschulräten nach Geschlecht zu melden. Bei der Auswertung werden nur Mitglieder mit Stimmrecht berücksichtigt.

Der Hochschulrat ist nach dem Hochschulgesetz an öffentlichen Hochschulen neben dem Senat und der Präsidentin bzw. dem Präsidenten ein zentrales Hochschulorgan. Für Hochschulen in kirchlicher oder privater Trägerschaft sowie für Verwaltungshochschulen bestehen teilweise andere Bezeichnungen der Hochschulräte (Verwaltungsrat, Kuratorium, Praxisrat, Aufsichtsrat).

Autor: Dr. Marco Schröder (Referat Bildung)

Mitglieder in Hochschulräten 2024 nach Geschlecht

Anteil in %

© Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Frauen in Hochschulräten an Universitäten und wissenschaftlichen Hochschulen¹

Anteil in %

1 Theologische Fakultät Trier ohne Hochschulrat.

© Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Frauenanteil in Hochschulräten 2017–2024

Anteil in %

© Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

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