Von den insgesamt 4.805 Frauen und den 6.020 Männern, denen im vergangenen Jahr die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen wurde, lebten deutlich mehr als zwei Drittel (68,4 Prozent) erst bis zu acht Jahren und von diesen wiederum knapp vier Fünftel (79,6 Prozent) zwischen sechs und acht Jahren in Deutschland. Im Durchschnitt waren die Eingebürgerten 29 Jahre alt.
Bei Betrachtung lediglich der ersten bisherigen Staatsbürgerschaft führen mit deutlichem Abstand Syrerinnen und Syrer die Liste der am häufigsten eingebürgerten Nationalitäten an (5.359). Rund acht Jahre nach Beginn der Flüchtlingskrise ließen sich so viele in Rheinland-Pfalz lebende Syrerinnen und Syrer einbürgern wie nie zuvor. Es folgten Türkinnen und Türken (460) sowie bisherige Staatsbürgerinnen und -bürger rumänischer (451), afghanischer (391), iranischer (350) und polnischer (335) Nationalität.
Bezogen auf die hier lebenden Ausländerinnen und Ausländer und dabei beschränkt auf Nationalitäten, die Ende des Jahres 2022 landesweit mit mindestens 500 Personen vertreten waren, ergibt sich die höchste Einbürgerungsneigung – gemessen an der ersten bisherigen Staatsbürgerschaft – bei Staatenlosen (15,6 Prozent) sowie bei Syrerinnen und Syrern (11,0 Prozent), gefolgt von Personen aus der Islamischen Republik Iran (5,7 Prozent).
Wie bereits in den Jahren zuvor wurde die mit Abstand höchste Zahl von Einbürgerungsurkunden in der kreisfreien Stadt Mainz (1.088) ausgehändigt, in diesem Jahr gefolgt von den Landkreisen Neuwied (774) und Mainz-Bingen (678). Die wenigsten Einbürgerungen erfolgten im Donnersbergkreis (29).
Die höchste Einbürgerungsneigung hatten Ausländerinnen und Ausländer im Landkreis Neuwied (3,3 Prozent aller Ausländerinnen und Ausländer laut Ausländerzentralregister), in der kreisfreien Stadt Zweibrücken (3,2 Prozent) sowie der kreisfreien Stadt Worms (3,0). Die geringste Neigung gab es im Rhein-Pfalz-Kreis (0,3 Prozent) sowie im Donnersbergkreis (0,4 Prozent).
Methodische Hinweise:
Die Daten stammen aus der Einbürgerungsstatistik. Sie werden den statistischen Landesämtern von den Einbürgerungsbehörden übermittelt. Einbürgerungsbehörden sind in Rheinland-Pfalz die Verwaltungen der kreisfreien Städte und Landkreise. Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz haben insbesondere Personen, die seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben, einen besonderen Anspruch auf Einbürgerung, wenn sie bestimmte gesetzlich festgelegte Anforderungen erfüllen. Durch die Einbürgerung werden die Betroffenen gleichberechtigte deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit allen Rechten und Pflichten.
Für die Bildung von Verhältniszahlen wurden zudem Daten des Ausländerzentralregisters herangezogen.
Autor: Marcel Heinecke (Referat Bevölkerung, Zensus)
Korrekturhinweis: Der fett hervorgehobene Wert wurde am 06.05.2024 korrigiert.