Veränderungen gegenüber Juni 2023
Die Energiepreise waren im Juni 2024 zwar höher als im Vorjahresmonat, der Anstieg fiel jedoch mit plus 0,8 Prozent deutlich geringer aus als die allgemeine Teuerung. Ein Grund dafür ist der Rückgang der Kraftstoffpreise, die binnen Jahresfrist um 0,5 Prozent sanken. Aber auch im Bereich Haushaltsenergie verlief die Preisentwicklung moderat (plus 1,7 Prozent). Dafür sorgten unter anderem Preisrückgänge bei Heizöl (minus 3,6 Prozent; einschließlich Betriebskosten) sowie Strom (minus 1,1 Prozent). Die Preise für Gas (einschließlich Betriebskosten) erhöhten sich nur um 0,7 Prozent, obwohl seit dem 1. April 2024 auf Gas wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt der ermäßigten sieben Prozent erhoben wird. Auch für Fernwärme gilt seit April wieder der normale Mehrwertsteuersatz, was den massiven Preisanstieg um 35 Prozent innerhalb eines Jahres aber nur teilweise erklärt.
Die Nahrungsmittelpreise waren im Juni 2024 nur ein Prozent höher als im Vorjahresmonat und wirkten somit wie die Energiepreise dämpfend auf die Teuerung. Die Preise für Speisefette und -öle stiegen allerdings mit zweistelliger Rate (plus 10,3 Prozent), was unter anderem auf starke Preiserhöhungen bei Olivenöl infolge von Ernteausfällen in Südeuropa zurückzuführen ist (plus 50,4 Prozent). Butter verteuerte sich ebenfalls spürbar (plus 12,6 Prozent). Währenddessen war Gemüse drei Prozent günstiger als im Vorjahresmonat. Die Preise für Fisch, Fischwaren und Meeresfrüchte sowie für Molkereiprodukte und Eier sanken ebenfalls (minus 2,7 bzw. minus 2,2 Prozent).
Die Teuerungsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, die oft auch als Kerninflationsrate bezeichnet wird, lag im Juni 2024 weiterhin über der allgemeinen Teuerungsrate. Sie belief sich auf plus drei Prozent nach plus 3,1 Prozent im Mai. Deutliche Unterschiede gab es bei der Entwicklung der Preise für Waren und Dienstleistungen: Während sich Waren innerhalb eines Jahres nur um 1,1 Prozent verteuerten, mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher für Dienstleistungen im Juni 4,2 Prozent mehr bezahlen als ein Jahr zuvor.
In elf der zwölf Abteilungen des Verbraucherpreisindex war das Preisniveau im Juni 2024 höher als im Vorjahresmonat. Die stärksten Preissteigerungen waren bei Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen zu verzeichnen (plus 7,3 Prozent). Dabei dürfte der Wegfall der Mehrwertsteuersenkung im Gaststättenbereich eine Rolle spielen; für den Verzehr von Speisen in Gaststätten wird seit Januar 2024 wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt der ermäßigten sieben Prozent fällig. Die Preise für „Andere Waren und Dienstleistungen“ erhöhten sich ebenfalls deutlich (plus 6,3 Prozent). Hier schlugen insbesondere kräftige Preissteigerungen bei Kfz-Versicherungen sowie bei Dienstleistungen sozialer Einrichtungen zu Buche. In der Abteilung „Post und Telekommunikation“ sank das Preisniveau binnen Jahresfrist um 0,8 Prozent.
Veränderungen gegenüber Mai 2024
Gegenüber dem Vormonat blieb der Verbraucherpreisindex im Juni 2024 unverändert. In fünf Abteilungen stieg das Preisniveau. Die kräftigsten Preissteigerungen gab es in der Abteilung „Freizeit, Unterhaltung und Kultur“ (plus 0,7 Prozent). Um jeweils 0,6 Prozent erhöhten sich die Preise für alkoholische Getränke und Tabakwaren sowie für Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen. In fünf Abteilungen sank das Preisniveau. Am stärksten fiel der Rückgang bei Bekleidung und Schuhen aus (minus 0,9 Prozent). In der Abteilung „Verkehr“ lagen die Preise um 0,6 Prozent unter dem Niveau des Vormonats, was unter anderem auf Preisrückgänge bei Kraftstoffen zurückzuführen ist. In den Abteilungen „Gesundheit“ und „Bildungswesen“ gab es keine Änderung.
Methodische Hinweise:
Die Veränderung des Verbraucherpreisindexes (VPI) misst die durchschnittliche Preisveränderung der Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden. Rund um die Monatsmitte erheben in elf rheinland-pfälzischen Berichtsgemeinden 23 Preisermittelnde im Auftrag des Statistischen Landesamtes in mehr als 2.000 Berichtsstellen (z. B. Kaufhäuser) rund 20.000 Einzelpreise. Dabei werden die Preise von 700 genau beschriebenen Waren und Dienstleistungen erfasst. Die Preisveränderungen werden gemäß der Verbrauchsbedeutung, die den Waren und Dienstleistungen bei den Ausgaben der privaten Haushalte zukommt, im Preisindex berücksichtigt. Die Veränderung des VPI gegenüber dem Vorjahresmonat beziehungsweise dem Vorjahr wird umgangssprachlich auch als Inflationsrate bezeichnet.
Neben dem VPI dienen Kerninflationsraten als ergänzende Kennzahlen zur Beurteilung der Geldwertentwicklung. Sie geben an, wie sich die Verbraucherpreise entwickeln, wenn bestimmte Güter des Warenkorbs nicht mit eingerechnet werden. Das sind zumeist Güter mit erfahrungsgemäß stark schwankenden Preisen. In dieser Pressemitteilung wird die Veränderung des Gesamtindexes ohne Nahrungsmittel und Energie als Kerninflationsrate bezeichnet.
Die Pressemitteilung zum Berichtsmonat Juni 2024 enthält vorläufige Ergebnisse. Sofern bis zum 4. Juli 2024 keine Korrektur erscheint, sind die veröffentlichten Ergebnisse als endgültig anzusehen.
Autorin: Diane Dammers (Referat Analysen Wirtschaft)