Im Bauhauptgewerbe wurden in 2023 rund 178,5 Millionen Euro investiert. Das waren knapp drei Viertel der Investitionsmittel im gesamten Baugewerbe. Im Ausbaugewerbe lag die Investitionssumme bei 60,7 Millionen Euro. Die Investitionsquote, gemessen als Anteil der Investitionen am Gesamtumsatz, betrug im Bauhauptgewerbe 3,4 Prozent und im Ausbaugewerbe 2,1 Prozent. Die Investitionsintensität, also die Investitionssumme je Beschäftigten, lag im Bauhauptgewerbe mit 7.602 Euro je tätiger Person mehr als doppelt so hoch wie im Ausbaugewerbe mit 3.209 Euro je tätiger Person.
Das Baugewerbe zählte 857 Rechtliche Einheiten mit jeweils 20 und mehr Beschäftigten. Gegenüber 2022 nahm die Zahl der Betriebe damit um 4,5 Prozent zu. Im Jahr 2023 waren dem Bauhauptgewerbe 416 und dem Ausbaugewerbe 441 Rechtliche Einheiten zugeordnet. Die Beschäftigtenzahl im gesamten Baugewerbe lag bei 42.400 (plus 3,2 Prozent). Rund 23.500 davon gingen einer Beschäftigung im Bauhauptgewerbe nach; im Ausbaugewerbe waren es 18.900. Der nominale Gesamtumsatz im Baugewerbe stieg um 8,7 Prozent auf acht Milliarden Euro (Bauhauptgewerbe: 5,2 Milliarden Euro; Ausbaugewerbe: 2,9 Milliarden Euro).
Methodische Hinweise
Die Daten stammen aus den Investitionserhebungen im Bauhauptgewerbe und im Ausbaugewerbe (ohne Erschließung von Grundstücken, Bauträgern). Gesicherte Daten über die getätigten Investitionen liegen bei den Rechtlichen Einheiten erst ab der Mitte des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres vor. Ein Grund dafür ist, dass das Geschäftsjahr bei den Rechtlichen Einheiten vom Kalenderjahr abweichen kann. Die Ergebnisse dieser Statistiken können daher erst ein Jahr nach dem Ende des Berichtsjahres veröffentlicht werden.
Der Berichtskreis umfasst alle Rechtlichen Einheiten des Bauhauptgewerbes sowie des Ausbaugewerbes mit jeweils 20 und mehr Beschäftigten. Die Anzahl der Rechtlichen Einheiten sowie die der Beschäftigten wird zum Stand September des jeweiligen Jahres ausgegeben.
Mit der Anwendung der EU-Unternehmensdefinition wurde der Begriff „Rechtliche Einheit“ anstelle „Unternehmen“ eingeführt. Eine Rechtliche Einheit wird dabei als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- beziehungsweise steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Hierzu zählt auch die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit.
Autorin: Petra Wohnus (Referat Unternehmensstatistiken)