Die Erwerbsbeteiligung der Mütter hängt unter anderem davon ab, wie viele Kinder unter 18 Jahren im Haushalt leben. Von den Müttern mit einem Kind unter 18 Jahren waren im Jahr 2012 rund 64 Prozent aktiv erwerbstätig; bei zwei Kindern lag der Anteil bei knapp 62 Prozent, während er bei Müttern von drei oder mehr Kindern unter 18 Jahren nur etwas mehr als 44 Prozent erreichte.
Daneben spielt auch das Alter der Kinder eine Rolle, ob und in welchem Umfang die Mutter eine Erwerbstätigkeit ausübt. Lag die Erwerbsbeteiligung von Müttern, deren jüngstes Kind jünger als drei Jahre ist, im Jahr 2012 noch bei 31 Prozent, so waren fast zwei von drei Müttern mit jüngstem Kind im Kindergartenalter (3 bis 6 Jahre) erwerbstätig. Bei den Müttern mit jüngstem Kind im Alter von 15 bis 18 Jahren steigt der Wert auf über 75 Prozent. Zudem erhöhte sich mit steigendem Alter der Kinder der Anteil der Mütter, die einer Vollzeitbeschäftigung nachgingen.
Die Daten stammen aus den Mikrozensusbefragung 2012. Bei dieser jährlichen Erhebung werden bei einem Prozent aller Haushalte Angaben über ihre wirtschaftliche und soziale Situation sowie Informationen zur Erwerbstätigkeit erfragt. In Rheinland-Pfalz werden für die Stichprobe jährlich 18.000 Haushalte ausgewählt.
Autorin: Merle Hattenhauer (Referat Mikrozensus, Haushaltserhebungen)