Neugründungen von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung
Die Zahl der Betriebsgründungen, zu denen alle Neugründungen von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung gehören, ist mit 1.565 in den ersten drei Monaten des Jahres gegenüber dem Vorjahreszeitraum deutlich gestiegen (plus 17,4 Prozent).
Den höchsten Anteil an den Betriebsgründungen hatte der Wirtschaftsabschnitt „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ mit 20,1 Prozent. Den zweithöchsten Anteil stellte mit 13,7 Prozent der Wirtschaftsabschnitt „Baugewerbe“, gefolgt von den „Sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“ mit 12,7 Prozent.
Den höchsten Wert bei den Betriebsgründungen je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner erreichte die kreisfreie Stadt Worms mit 8,0; es folgten die kreisfreien Städte Speyer mit 7,8 und Kaiserslautern mit 6,1. Den niedrigsten Wert unter den kreisfreien Städten verzeichnete Pirmasens mit 3,7. Unter den Landkreisen wies Germersheim mit 4,9 den höchsten Wert auf, die Südwestpfalz mit 1,5 den niedrigsten.
Sonstige Neugründungen
Im ersten Quartal 2024 gab es insgesamt 6.716 sonstige Neugründungen. Das waren rund 9,6 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der gegründeten Kleinunternehmen im Haupterwerb fiel deutlich um 20,2 Prozent auf 2.347, die im Nebenerwerb nur leicht um 2,6 Prozent auf 4.369.
Daneben gab es noch 1.648 weitere Gewerbeanmeldungen aus Umwandlungen, Zuzügen und Übernahmen.
Betriebsaufgaben und Stilllegungen
Die Zahl der Betriebsaufgaben stieg in den ersten drei Monaten 2024 um 13,4 Prozent auf 1.351. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 2023 verringerte sich die Zahl der sonstigen Stilllegungen um 11,3 Prozent auf 5.861. Davon waren 2.634 der Kleinunternehmen im Haupterwerb (minus 8,1 Prozent) und 3.218 im Nebenerwerb (minus 13,9 Prozent) tätig.
Methodische Hinweise:
Die Daten stammen aus der Gewerbeanzeigenstatistik, die aus den monatlichen Lieferungen der rheinland-pfälzischen Gewerbeämter an die im Statistischen Landesamt angesiedelte Verwaltungsstelle „Gewerbe-Online“ erstellt wird. Die Gewerbeanzeigenstatistik stellt für Rheinland-Pfalz wichtige Informationen über Existenzgründungen und Stilllegungen bereit. Die Zahlen finden in der Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Strukturpolitik Verwendung. Daten über Gewerbemeldungen werden auch verstärkt in Bezug auf deren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt untersucht.
Von einer größeren wirtschaftlichen Bedeutung wird ausgegangen, wenn ein Betrieb durch eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) gegründet beziehungsweise aufgegeben wird. Auch von natürlichen Personen gegründete beziehungsweise aufgegebene Betriebe können hierunter fallen, sofern die Person im Handelsregister eingetragen ist, Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer beschäftigt oder bei der Gründung eine Handwerkskarte besitzt.
Ein Kleinunternehmen ist definiert als Unternehmen, dessen Hauptniederlassung durch eine Nicht-Kauffrau oder einen Nicht-Kaufmann gegründet beziehungsweise aufgegeben wird und das nicht im Handelsregister eingetragen ist. Das Unternehmen beschäftigt zudem keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und besitzt bei der Gründung keine Handwerkskarte.
Nebenerwerbsbetriebe sind Betriebe, die neben einer Haupterwerbstätigkeit im gewerblichen Bereich angemeldet werden.
Autor: Daniel Friesenhahn (Referat Steuern, Verwaltungsstatistiken)