Anstieg der Unternehmensinsolvenzen: Mehr gefährdete Arbeitsplätze, weniger Gläubigerforderungen
Durch die beantragten Unternehmensinsolvenzen gerieten im vergangenen Jahr 8.159 Arbeitsplätze in Gefahr; das waren etwa 32 Prozent mehr als im Vorjahr. Bereits in 2023 stieg die Zahl der durch Insolvenzen gefährdeten Arbeitsplätze um knapp 60 Prozent. Das Gesamtvolumen der voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger ging um rund 16 Prozent auf 1,14 Milliarden Euro zurück. Damit hatte jedes Unternehmen zum Zeitpunkt der Stellung des Insolvenzantrags durchschnittlich etwa 1,3 Millionen Euro Schulden.
Die meisten Insolvenzanträge stellten – wie in den Vorjahren – Unternehmen aus dem Baugewerbe (192 Anträge). Es folgten die Wirtschaftsabschnitte „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ mit 128 sowie „Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen“ mit 101 Fällen. Einen deutlichen Rückgang um 43 Prozent auf 25 Insolvenzanträge gab es im Wirtschaftsabschnitt „Sonstige persönliche Dienstleistungen“.
Die Insolvenzhäufigkeit, also die Zahl der Insolvenzen je 1.000 wirtschaftlich aktive Unternehmen, lag in den kreisfreien Städten (6,8) höher als in den Landkreisen (5,4). Den mit 11,2 höchsten Wert verzeichnete die kreisfreie Stadt Pirmasens, die mit 3,0 niedrigsten die kreisfreie Stadt Frankenthal und der Landkreis Alzey-Worms.
Verbraucherinsolvenzen 2024: Deutlicher Anstieg und starke regionale Unterschiede
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen lag 2024 um elf Prozent über der des Vorjahres und etwa fünf Prozent über dem Mittelwert der vergangenen zehn Jahre. Die Höhe der voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger lag 2024 mit 157 Millionen Euro gut acht Prozent über dem Mittelwert der vergangenen zehn Jahre.
Die meisten Verbraucherinsolvenzen je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner verzeichnete im Jahr 2024 – wie in den Vorjahren – die kreisfreie Stadt Pirmasens mit 30,4; die wenigsten wies der Landkreis Kusel mit 2,0 auf. Der Niveauunterschied zwischen kreisfreien Städten und Landkreisen ist bei den Verbraucherinsolvenzen stärker ausgeprägt als bei den Unternehmensinsolvenzen. In den kreisfreien Städten lag der Durchschnitt bei 10,7 in den Landkreisen bei 6,3.
Methodische Hinweise
Die monatliche Insolvenzstatistik gibt Auskunft über das Insolvenzgeschehen und ist damit ein wichtiger konjunktureller Spätindikator. Erhebungsbasis sind die Meldungen der Amtsgerichte über die beantragten Verfahren. Hinsichtlich des zeitlichen Vergleichs ist zu beachten, dass in den Jahren 2020 und 2021 Sonderregelungen galten. So war aufgrund der Corona-Pandemie die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen bis 30. April 2021 unter bestimmten Voraussetzungen ausgesetzt. Beruht der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers im Juli 2021, so ist die Insolvenzantragspflicht bis maximal 31. Januar 2022 ausgesetzt. Mit dem Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 ist eine Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren anstatt zuvor nach sechs Jahren möglich.
Autor: Daniel Friesenhahn (Referat Steuern, Verwaltungsstatistiken)