Differenziert nach der Art des Schuldners resultierten die größten Verluste der Gläubiger aus Verbraucherinsolvenzverfahren, nämlich in der Summe 165 Millionen Euro bzw. 38 Prozent aller Verluste. Geringfügig niedriger waren die Verluste aus Insolvenzverfahren ehemals selbstständig tätiger Personen, die summiert 148 Millionen Euro ausmachten. Danach folgen mit einem etwas größeren Abstand die Unternehmensinsolvenzen. Sie waren für die Gläubiger mit Verlusten in Höhe von insgesamt 112 Millionen verbunden. Die Verluste aus Insolvenzverfahren der restlichen Schuldner spielten nur eine untergeordnete Rolle.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass viele Unternehmensinsolvenzverfahren nicht in kurzer Zeit abgeschlossen sind. Von den im Jahr 2009 eröffneten Unternehmensinsolvenzverfahren waren laut Mitteilungen der Insolvenzgerichte bis Ende 2013 erst 49,2 Prozent beendet, von den Verbraucherinsolvenzverfahren dagegen 87,3 Prozent. Dies ist dadurch zu erklären, dass Unternehmensinsolvenzverfahren in der Regel komplexer sind als Verbraucherinsolvenzverfahren und deren Abwicklung daher eine längere Zeit erfordert. Dafür war die Deckungsquote der Unternehmensinsolvenzverfahren mit 2,7 Prozent höher als die der Verbraucherinsolvenzverfahren mit 1,6 Prozent.
Die durchschnittlichen Deckungsquoten in den kreisfreien Städten sind mit 2,6 Prozent höher als die Deckungsquoten in den Landkreisen (1,6 Prozent). Die höchsten Deckungsquoten ergaben sich in der kreisfreien Stadt Trier mit 7,5, im Rhein-Hunsrück-Kreis mit 4,1 sowie in kreisfreien Städten Neustadt an der Weinstraße und Koblenz mit 3,8 bzw. 3,6 Prozent. Die niedrigsten Deckungsquoten wurden für den Landkreis Südwestpfalz mit 0,5, den Donnersbergkreis mit 0,7, den Westerwaldkreis mit 0,9 sowie den Landkreis Bad Kreuznach und die kreisfreie Stadt Pirmasens mit jeweils 1,0 Prozent ermittelt.
Mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 07.12.2011 (BGBl. I, S. 2582) wurde u. a. das Recht der Insolvenzstatistik neu geordnet, damit in Zukunft belastbare Zahlen über die finanziellen Ergebnisse und den Ausgang von Insolvenzverfahren vorliegen. Insbesondere wurde die bisherige monatliche Statistik über beantragte Insolvenzverfahren um eine neue zusätzliche jährliche Statistik über beendete Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung ergänzt. Aktuell liegen die ersten Ergebnisse dieser neuen zusätzlichen Statistik vor.
Erläuterungen: Deckungsquote im engeren Sinne: Anteil des zur Verteilung verfügbaren Betrages an den quotenberechtigten Forderungen. Deckungsquote im weiteren Sinne: Anteil der Summe aus den befriedigten Absonderungsrechten und dem zur Verteilung verfügbaren Betrag an den Forderungen.
Autor: Dr. Dirk Schneider (Referat Steuer- und Verwaltungsstatistiken)