Veränderungen gegenüber Februar 2024
Die Entwicklung der Energiepreise dämpfte auch im Februar 2025 die Teuerung. So war Energie durchschnittlich um zwei Prozent günstiger als im Vorjahresmonat. Die Preise für Heizöl (einschließlich Betriebskosten) und für Strom sanken spürbar (minus 5,8 Prozent bzw. minus 5,5 Prozent). Gas (einschließlich Betriebskosten) und Fernwärme kosteten 0,7 Prozent bzw. 0,3 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Die Preise für Kraftstoffe blieben unverändert. Deutlich mehr bezahlt werden musste dagegen für feste Brennstoffe (plus 5,8 Prozent). Ohne Berücksichtigung der Energie erhöhten sich die Verbraucherpreise um 2,9 Prozent.
Die Preise für Nahrungsmittel stiegen im Vorjahresvergleich um 2,4 Prozent. Vor allem beim Kauf von Speisefetten und Speiseölen mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher tiefer in die Tasche greifen (plus 14,8 Prozent). Hier fiel insbesondere der starke Preiszuwachs bei Butter ins Gewicht (plus 28,5 Prozent). Kostenintensiver wurden zudem Gemüse sowie Zucker, Marmelade, Honig und andere Süßwaren (plus 4,3 Prozent bzw. plus 4,1 Prozent). Die Preise für Fleisch und Fleischwaren entsprachen im Durchschnitt dem Vorjahreswert. Für Fisch, Fischwaren und Meeresfrüchte musste weniger bezahlt werden als im Februar 2024 (minus ein Prozent).
Die Teuerungsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, die oft auch als Kerninflationsrate bezeichnet wird, belief sich auf plus 2,9 Prozent. Im Januar 2025 und Dezember 2024 lag sie jeweils bei 3,6 Prozent.
Deutliche Unterschiede gab es bei der Entwicklung der Preise für Waren und für Dienstleistungen: Während sich Waren innerhalb eines Jahres nur um 0,8 Prozent verteuerten, legten die Preise für Dienstleistungen um 4,1 Prozent zu.
Unter den zwölf Abteilungen des Verbraucherpreisindex lagen die Preise lediglich in den Bereichen „Post und Telekommunikation“ sowie „Bekleidung und Schuhe“ unter dem Niveau vom Februar 2024 (minus 1,1 Prozent bzw. minus 0,1 Prozent). Überdurchschnittliche Preissteigerungen waren im Vergleich zum Vorjahresmonat in der Abteilung „Andere Waren und Dienstleistungen“ zu verzeichnen (plus 5,2 Prozent). Zu diesem Bereich gehören unter anderem Friseur- und Versicherungsdienstleistungen. Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen sowie alkoholische Getränke und Tabakwaren wurden ebenfalls spürbar teurer (plus 3,9 Prozent bzw. plus 3,2 Prozent). Am geringsten fielen die Preiserhöhungen in der Abteilung „Freizeit, Unterhaltung und Kultur“ aus (plus 0,9 Prozent).
Veränderungen gegenüber Januar 2025
Im Vergleich zum Januar 2025 erhöhten sich die Verbraucherpreise in Rheinland-Pfalz um 0,2 Prozent. Den höchsten Preisanstieg gab es im Bereich „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“ (plus 1,1 Prozent). Es folgten die Abteilungen „Freizeit, Unterhaltung und Kultur“ (plus 0,6 Prozent) sowie „Bekleidung und Schuhe“ (plus 0,5 Prozent). Das Preisniveau bei Waren und Dienstleistungen der Abteilungen „Post und Telekommunikation“ sowie „Möbel, Leuchten, Geräte und anderes Haushaltszubehör“ lag um 0,3 Prozent bzw. 0,2 Prozent niedriger als im Januar 2025. Die Preise im Bereich „Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe“ sanken um 0,1 Prozent. Die Preise für Dienstleistungen im Bildungswesen blieben unverändert.
Methodische Hinweise
Die Veränderung des Verbraucherpreisindexes (VPI) misst die durchschnittliche Preisveränderung der Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden. Rund um die Monatsmitte erheben in elf rheinland-pfälzischen Berichtsgemeinden 23 Preisermittelnde im Auftrag des Statistischen Landesamtes in mehr als 2.000 Berichtsstellen (z. B. Kaufhäuser) rund 20.000 Einzelpreise. Dabei werden die Preise von 700 genau beschriebenen Waren und Dienstleistungen erfasst. Die Preisveränderungen werden gemäß der Verbrauchsbedeutung, die den Waren und Dienstleistungen bei den Ausgaben der privaten Haushalte (sogenanntes Wägungsschema) zukommt, im Preisindex berücksichtigt. Die Veränderung des VPI gegenüber dem Vorjahresmonat beziehungsweise dem Vorjahr wird umgangssprachlich auch als Inflationsrate bezeichnet.
Neben dem VPI dienen Kerninflationsraten als ergänzende Kennzahlen zur Beurteilung der Geldwertentwicklung. Sie geben an, wie sich die Verbraucherpreise entwickeln, wenn bestimmte Güter des Warenkorbs nicht mit eingerechnet werden. Das sind zumeist Güter mit erfahrungsgemäß stark schwankenden Preisen. In dieser Pressemitteilung wird die Veränderung des Gesamtindexes ohne Nahrungsmittel und Energie als Kerninflationsrate bezeichnet.
Die Pressemitteilung zum Berichtsmonat Februar 2025 enthält vorläufige Ergebnisse. Sofern bis zum 7. März 2025 keine Korrektur erscheint, sind die veröffentlichten Ergebnisse als endgültig anzusehen.
Autorin: Dr. Melanie Nofz (Referat Unternehmensregister, Verdienste, Preise)