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Scheidungszahlen zum vierten Mal in Folge rückläufig

Im Jahr 2015 wurden von den rheinland-pfälzischen Familienrichtern 8.835 Ehen geschieden. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich ein Rückgang um zwei Prozent. Die Zahl der Scheidungen sank damit zum vierten Mal in Folge deutlich stärker als die Zahl der jeweils bestehenden Ehen. Gegenüber dem Jahr 2003, in dem mit 11.567 Scheidungen der bisherige Höhepunkt seit Landesgründung registriert wurde, ergibt sich ein Rückgang um ein Viertel (24 Prozent).

Trotz insgesamt rückläufiger Scheidungszahlen ist die Trennungsbereitschaft – insbesondere nach relativ kurzer Ehedauer – weiterhin groß. Von den im Jahr 2015 beendeten Ehen sind die meisten (456) erst im Jahr 2010 geschlossen worden. Aber auch „alte Liebe rostet“. Insgesamt 1.514 Paare hatten zum Zeitpunkt der gerichtlichen Trennung ihrer Beziehung bereits die silberne Hochzeit gefeiert. Bei Paaren, die in der zweiten Hälfte der 1980er-Jahre vermeintlich den „Bund fürs Leben“ eingegangen waren, liegt die Scheidungsquote durchgängig bei inzwischen schon über 40 Prozent.

Im vergangenen Jahr wurden landesweit knapp ein Prozent der bestehenden Ehen (9,4 von 1.000) aufgelöst. Die Scheidungsziffer in den kreisfreien Städten lag mit 8,8 unter der der Landkreise (9,6). Innerhalb des Landes zeigen sich deutliche regionale Unterschiede. Das höchste Scheidungsrisiko wiesen im Jahr 2015 die Stadt Zweibrücken sowie die Landkreise Mainz-Bingen und Trier-Saarburg auf, das niedrigste die Stadt Frankenthal. Da die Scheidungszahlen auf Kreisebene zum Teil deutlichen jährlichen Schwankungen unterliegen, können Mehrjahresdurchschnitte verlässlichere Aussagen zum Scheidungsrisiko liefern. Wird ein Dreijahresdurchschnitt zugrunde gelegt, so ergeben sich die höchsten Scheidungsziffern für die Stadt und den Landkreis Kaiserslautern (11,2 bzw. 12,0) sowie den Landkreis Mainz-Bingen (11,6). Im Landkreis Kusel scheinen dagegen die besten Voraussetzungen für eine lebenslange Ehedauer gegeben zu sein. Im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre ließen sich dort landesweit die wenigsten Paare scheiden (6,3).

Aufhebung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften

Im Jahr 2015 wurden zudem 47 gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften durch gerichtlichen Beschluss aufgehoben. In der Mehrzahl (60 Prozent) der Fälle waren weibliche Partnerschaften betroffen.

 

Die Statistik über die rechtskräftigen Beschlüsse in Ehesachen wird wie auch die Statistik der rechtskräftigen Aufhebungen von Lebenspartnerschaften jährlich aus den Meldungen der Familiengerichte erstellt.

 

Autorin: Charlotte Schmidt, Sachgebietsleiterin Gesundheit und Rechtspflege

#Themen

Justiz , Bevölkerung

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